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fahrverbote

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: fahrverbote
By TALOON (141.30.217.10) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 20:18:

D R U C K V E R S I O N
25. Januar


V E R K E H R S G E R I C H T S T A G

Fahrverbot für Skinheads?

Randalierende Skinheads sollen künftig mit Fahrverboten bestraft werden können, wenn sie mit dem Auto zu rechtsradikalen Aktionen anreisen.

Goslar - Diese Ansicht vertreten neben vielen Bundespolitikern auch namhafte Experten des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Nicht nur mobile Rechtsradikale, sondern auch ganz "normale Einbrecher" mit einem Fahrverbot zu stoppen, dieser Vorschlag ist einer der umstrittensten, die bis zum Freitag bei dem bundesweiten Kongress im Harz diskutiert werden. Rund 1500 Politiker, Rechtsanwälte, Versicherer und Autolobbyisten debattieren dort über Reformen im Verkehrsrecht.

© AP

Kommt ein Fahrverbot für Skinheads?

Bisher sind Fahrverbote in Deutschland nur als "Nebenstrafe" für Verkehrsdelikte vorgesehen und auf drei Monate befristet. Dass Fahrverbote künftig möglicherweise eine Art Freiheitsstrafe werden und auch bei Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr ausgesprochen werden können, mobilisiert erbitterten Widerstand.

Der ADAC wittert eine "Zwei-Klassen-Justiz", weil diese Strafe nur den Führerscheininhaber treffen kann. Der Gleichheitsgrundsatz werde ebenfalls verletzt, weil das Verbot Viel- und Wenigfahrer ungleich belaste. "Fahrverbot für Einbrecher?", fragt der Automobilclub und winkt wie der Auto-Club Europa (ACE) ab, zumindest wenn die Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat.

Vertreter des Deutschen Anwaltvereins lehnen das erweiterte Fahrverbot auch bei einem Bezug der Straftat zum Auto ab. Die erzieherische Wirkung des Fahrverbots als "Denkzettel" für Verkehrssünder werde gefährdet. So bedrohten halbjährliche Fahrverbote die Existenz von Berufspendlern.

Ein Vertreter der radikalen Befürworter des "Fahrverbots bei allgemeiner Kriminalität" ist Heinz Stöckel, Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg. Viel spricht dafür, nichts Durchschlagendes dagegen, meint er. "Das Fahrverbot ist, wenn eine Strafe wehtun soll, eine höchst wirksame Strafe", hält er den Gegnern vor. Dass der Bezug zur Tat fehle, treffe auch bei der Freiheits- oder Geldstrafe zu. Zudem habe das Fahrverbot den Vorteil, keine Verwaltungskosten zu verursachen.

Der Kompromiss scheint auf der Linie der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zu dieser Frage zu liegen: Die Aufwertung und Verlängerung der Fahrverbote auf bis zu sechs Monate könnte danach kommen, aber nur bei Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Eine Voraussetzung, die auf reisende und gewalttätige Neonazis zutreffen dürfte, meint der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Peter Macke.


© SPIEGEL ONLINE 04/2001



was sagt ihr dazu? nicht zu schlagenden idioten, das ist ein anderes thema, aber zum verbinden von straftaten (nicht verkehrmäßige!) mit fahrverboten?

mfg taloon

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 22:17:

Das Thema ist sehr kompliziert, diese "schlagenden Idioten" können bei der Betrachtung aber nicht außen vorgelassen werden. Wenn ich mich recht entsinne, hat sich Herta Däubler-Gmelin dafür im letzten Sommer recht stark gemacht, in jener Zeit, in der der "Kampf gegen Rechts" seinen medialen Höhepunkt erreichte.

Ich bin gegen die Verbindung von Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr mit Fahrverboten. Was wäre denn der nächste Schritt in dieser Kette?

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 22:57:

Beim Stöbern im Netz zu diesem Thema bin ich auf drei recht interessante Betrachtungsweisen gestoßen. Es war übrigens Struck und nicht Herta.

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/glosse/8670/1.html
http://www.jungefreiheit.de/archiv00/370yy03.htm
http://www.taz.de/tpl/2000/09/05/a0024.nf/stext.Name,ask31826aaa.idx,0

By Micha (141.18.212.24) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 08:26:

Hast Du auch die Debatte gesehen? Der Schmidt ist doch nicht ganz knusper in der Rübe!!!
Der fordert, dass jede Art von Radarwarnern jetzt verboten wird und die Installation im Auto strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das Ganze mit der Begründung, dass Radarwarner nur dazu gedacht sind um zu rasen und jeder, der ´nen Warner bestitzt, ein Raser ist. Na super, da kann ich auch behaupten, dass Fleischermesser zum töten gedacht sind und jeder, der eines in der Küchenschublade hat, ein Mörder ist.
Seit wann verurteilt man jemanden vor der Tat? Ob jemand Raser ist sollte schon beweisbar sein. Auf die Idee, dass unbescholtene Bürger gegen Abzocke rüsten, kommt niemand.

By michael (62.158.211.119) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 09:53:

@Micha:

Fleischermesser und dergleichen wird es nur noch auf Waffenschein geben oder man muß zumindest beim Kauf volljährig sein und den Personalausweis vorzeigen ;-)

Spaß beiseite - Auf dem Verkehrsgerichtstag wird auch diskutiert, ob man künftig nicht den Fahrzeughalter bei Verkehrsverstößen zu Kasse bitten soll, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Meines Erachtens verstößt dies aber ganz entscheidend gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil nur der Täter für seine Tat bestraft werden kann (mal abgesehen von Beihilfe, aber das kommt im Verhältnis Halter - Fahrer wohl kaum zum Tragen).

By Alberto (62.155.180.11) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 12:25:

Ja, ja, da sieht man mal wieder die Gesinnung unserer Politiker. Die müssen doch schon so "machtgierig" sein, daß sie jeden Tag etwas neues entwickeln, um uns "Untertane" einzuschränken, zu bevormunden, oder sonst wie zu gängeln.
Erst dann nämlich kommt das Privileg, ein Politiker zu sein, erst richtig zur Geltung.

Die fahren ja bekanntlich nicht selbst mit dem Auto. Das dürfen die - aus Sicherheitsgründen gar nicht!

Stellt euch mal vor, unser Bundeskanzler übersieht eine rote Ampel - und bekäme ein Fahrverbot.... Das wollen die aber nichj riskieren

Jedenfalls ist es verwerflich, wenn Straftaten irgendwelcher Art mit anderen Sanktionen, als Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.

Man könnte dies nämlich weitertreiben: Dürfen Chaoten überhaupt Kinder zeugen? Dürfen sie überhaupt eine Wohnung vermietet bekommen?
Man geht ja schon so weit, daß die Banken und Sparkassen denen das Führen eines Kontos verweigern - damit sind sie praktisch "lahmgelegt"

Denn: Wer kein Geld - bargeldlos empfangen oder versenden kann, kann in unserer Gesellschaft nicht existieren.

Also: Finder weg von den Führerscheinen.... die gehören einzig und allein zum Straßenverkehr und sonst zu nichts, auch wenn sie natürlich für viele Leute eine existenziell Bedeutung haben, deren Wegnahme schon ein großes Handicap darstellt. Wann, aber, kommt das "Augenlicht" dran?


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