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Verwarngeld +Gebühr

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Verwarngeld +Gebühr
By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 11:44:

Wir haben vor kurzem 2 "Knöllchen" wegen Falschparken vergessen zu bezahlen. (Ist wohl im Weihnachtsstess untergegangen)

Jetzt sind 2 Bußgeldbescheide ins Haus geflattert, natürlich mit jeweils 36,- Gebühren.
Mir geht es nicht um die 20,- +30,- wegen dem Falschparken, sondern um die Gebühren.

Kann man da noch etwas machen? - Klar, wenn man hinschreibt, daß man es nicht war, werden beide Verfahren eingestellt und es gibt 2x36,-. (ist aber immer noch teurer als 50,-)

Wenn man einfach hinschreibt, daß man keinen Verwarngeldbescheid bekommen hat, aber die Tat zugibt und nur die Verwaltungsgebühren anfechtet, funktioniert das???

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 12:01:

Moment, ich sehe gerade, daß ich nur eine Überweisung vergessen habe.

Die Überweisung ging nachweislich am 11.01. raus, datum des BG-Bescheides ist der 15.01. - Zustellung 20.01.

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 12:08:

Ein Kollege von mir hat auch mal "vergessen", ein 30,- Knöllchen zu bezahlen. Als dann der Bescheid über 30,- plus 36,- kam, habe ich ihm geraten, mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und ihm zu sagen, dass er die ursprüngliche Benachrichtigung über die 30,- nicht bekommen habe; er sich sehr wohl aber über seine Tat bewusst sei. Resultat: Der Sachbearbeiter sah´s ein (wohl wegen der Reue :-)) und bot ihm an, nunmehr "nur" die 30,- zu überweisen.

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:37:

mh, das das klappen kann, weiß ich, aber ob es eine rechtliche regel gibt - z.b daß die beweisen müssen, daß die verwarnung angekommen ist...

und was ist mit dem 2. bg bescheid?? das geld ist nachweislich vor der ausstellung bezahlt worden!

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:56:

Das mit dem zweiten BG dürfte sich wohl relativieren, wenn die merken, dass Du eingezahlt hast.

By Alberto (62.156.36.196) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 11:10:

1. Es kann sich nicht um einen "Bußgeldbescheid handeln, sondern nur um die Halterhaftung.
2. Diese hat auch keine 36 DM Gebühr, sondern sie besteht aus generell 25,00 DM und 11,00 DM Gebühr = 36 DM.
3. Es gibt gegen die Halterhaftung keine Einspruchsmöglichkeit, weil damit generell das Verfahren gegen "Unbekannt" eingestellt wird und eben der Halter für sein Fahrzeug haften muß.
4. Das geht aber nur im Bereich - Ruhender Verkehr - und bis 75,00 DM.
Hierfür gibt es generel nur den einen Halter-Haftungs-Betrag: Nämlich 36,00 DM.
Verstanden?

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 13:00:

@alberto: nein, es ist nicht die halterhaftung, die haben einen bußgeldbescheid geschickt!

also die strafe (einmal 30, einmal 20) und jeweils 36,- drauf.
richtig, die 36,- teilen sich in 11,- zustellung und 25,- verwaltungsgebühr)
es ist definitiv ein bg - bescheid!
(ich weiss, es ist unzulässig den zu schicken, aber wennich die drauf hin weise, dann stellen sie das verfahren ein - genau das will ich nicht
weil mir das immer noch zu teuer ist)

3. das verfahren ist NICHT eingestellt worden!

4. ist mir alles bekannt - will ich aber nicht - ich will ganz normal die 20,- zahlen und die 30,- sind bereits vor der ausstellung des bescheides bezahlt worden...

By Alberto (62.224.95.138) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 14:17:

Lieber farendil, das ist ja dann ganz einfach, denn mit dem BuGeBe haben sie ein Verfahren gegen Dich eröffnet, das sie niemals gewinnen können.
Ich hatte vor vielen Jahren einmal das Glück, daß ein übereifriger Beamter in Stuttgart aus einem Parkzettel ein Bußgeldverfahren machte. Nun geht es ja gegen die Person. Sie brauchen also einen Täter. Und - wer hat nun dieses Auto dort geparkt?
Aussageverweigerung... Ende. Ich habe damals den Richter am AG Stuttgart angegrinst und ihm gleich empfohlen, die Sache einzustellen.

Dann bekommst Du zwar keine Kostenerstattung, - zahlst aber auch keine Gebühren. Habe ich da etwas übersehen? Wenn nein, wird es so gehen.

By alpak (62.155.178.110) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 14:46:

Mal allgemein: Diese Verwarnungsgeld-Zettel mit Überweisungsbogen kommt doch i.d.R. mit der "normalen" Post, so war es jedenfalls bei mir.

Aber jedem gelangweilten Briefträger kann doch mal so ein Briefchen aus Versehen in den Gullii fallen, besonders wenn bei schönem Wetter das Schwimmbad ruft!
Also ist es doch nicht Rechtens, dem bösen Fahrzeughalter gleich mehr zahlen zu lassen, obwohl er den ersten Wisch doch gar nicht bekommen hat! (Ich weiß, BG-Bescheid kommt im Gegensatz dazu per Einschreiben)

Ich kenne das nämlich vom Musterungsbescheid. Ein Freund von mir ist zum ersten Termin einfach nicht hingegangen. Der nächste Brief war zwar schärfer formuliert, aber das wars auch schon. Immer noch normale Post. Er ist wieder nicht hin! Erst dann kam ein Schreiben mit Posturkunde, da mußte er dann wohl hin. Aber andere Konsepuenzen, geschweigedenn Bußgeld, hat man ihm nicht angehängt. Sein Anwalt hat gesagt, daß wäre auch juristisch nicht möglich gewesen.

Wie seht Ihr das?

By farendil (217.0.227.84) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 14:48:

@alle:

So, ich habe gerade eben mit der "netten" Dame vom OA telefoniert, nachdem sie am Freitag vormittag wohl schon im Wochenende war....
(nein, nein, das ist keine Tatsachenbehauptung sondern eine Meinungsäußerung - man muß ja vorsichtig sein :-)))))) )

Ich hab natürlich nur wegen der Sache mit den bereits gezahlten 30,- mit Ihr gesprochen.
Zunächst einmal bestätigte Sie mir, daß das Geld am 11.01. bei der Behörde bereits eingegangen! sei..
Als ich dann fragte, wieso sie einen Bußgeldbescheid erläßt, und dann dort auch noch drin steht, daß noch nichts gezahlt wurde, wurde die Frau auf einmal giftig.
Das könne nicht sein, der Verwarngeldbescheid wurde am 01.12. ausgestellt, der müsse schon lange da sein, also habe ich die Zahlungsfrist überschritten.
Als ich sagte, daß ich doch gerne mal die Zustellungsurkunde sehen wolle, bevor ich etwas bezahle (daß dieses Vorgehen an sich rechtswidrig ist gegen den Halter einen BuGeBe zu erlassen, habe ich gar nicht erwähnt) war es aus:
Dann würde ich eine Mahnung bekommen und wenn ich die nicht zahle geht es vor Gericht und dann wird gepfändet...etc., etc.

Ich meinte nur noch, daß Ihr der Einspruch noch fristgerecht zugehen wird....

(ist irgendwie schon lustig: die fühlen sich bei einer einfachen ruhigen Frage irgendwie persönlich angegriffen *g*)

@alberto: so, gegen den anderen Bescheid lege ich ohne Angabe von Gründen Einspruch ein.
Können die das Verfahren dann noch einstellen und die 36,- verlangen? oder geht es immer vor Gericht, wo es (nach deinem Posting) kostenlos ausgehen muß?

By Alberto (62.224.96.140) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 17:41:

Meiner Meinung nach geht es nun vor Gericht, denn die Halterhaftung setzt voraus, daß ein "Verfahren gegen Unbekannt" eingestellt wurde und dann eben die Halterhaftung gegen den Halter als Gebühr greift.
Da aber ein BuGeBe gegen Dich oder eben gegen den Halter ausgestellt wurde, ist dies ein noch laufendes Verfahren, das dann wg. "Beweislosigkeit" jederzeit eingestellt werden kann oder vor Gericht sogar "muß". Das kann aber dann nicht nochmals aufgerollt werden als "Halterhaftung".
Viel Spaß vor Gericht beim "Schweigen und grinsen"

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 17:57:

Ich habe, wie schon geschrieben 2x Einspruch eingelegt.
Gegen den ersten BG-Bescheid, wo das Verwangeld bereits gezahlt wurde, die aber halt den gesamten Betrag eines Bg-Bescheides haben wollten, habe ich geschrieben, daß ich sehr wohl rechtzeitig gezahlt habe.
Sollten irgendwelche Zweifel daran bestehen, bzw. meine Behauptungen als unwahr bezeichnet werden, hätte ich doch gern eine bestätigung für den Tag der Zustellung.

Gegen den 2. Bescheid habe ich ohne Angabe von Gründen Einspruch eingelegt...


so, es sind 2 Brieflein angekommen.

1. Brief (zu den bereits gezahlten 30,-)

Der Bußgeldbescheid wird aufgrund des Einspruchs/der Überprüfung zurückgenommen und das Verfahren eingestellt nach § 46 Abs.1 Owig i.v.m §170 Abs. 2 StPO.
Die Kosten des Verfahrens trägt .... die Stadtkasse. (§105 Abs. 1 OWiG)
DIe notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt ebenfalls die Stadkasse (§105 OWiG i.v.m 467a StPO)


Na gut, ich bin gnädig - die 12PF für den Einspruch per Fax und die 24 Pf für das Telefonat erlasse ich der Stadkasse! :-)

2. Brief (zum Einspruch ohne Begründung)

Ihr Einspruch ist bei uns fristgemäß eingegangen... Nachdem bislang eine Begründung des Einspruchs nicht eingegangen ist, geben wir Ihnen ... nochmals Gelegenheit sich dazu zu äußern...
...
Sollte bis xxxx keine Äußerung von Ihnen hier eingehen, so gehen wir davon aus, dass auf eine Begründung des Einspruchs verzichtet wird. Wir übergeben den dann den Vorgang der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Vorlage beim Amtsgericht.


Sehe ich das richtig, daß die dieses Verfahren nun nicht mehr mit der Kostentragungspflicht einstellen können (wenn ich nichts antworte), und die Sache vor Gericht geht (wie Alberto es beschrieben hat)?

By officer (213.187.67.228) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:51:

Zu erstens.
Da hast Du Glück gehabt. Normalerweise wird dann der schon gezalte Betrag auf den Bußgeldbescheid angerechnet und nur noch die Kosten erhoben. So kenn ich es von unserer Bußgeldstelle. Maßgeblich ist nämlich nicht der Tag an dem Du den Überweisungsauftrag auslöst sondern der Tag an dem das Geld bei der Bußgeldstelle eingeht. Da waren die echt tolerant.

Zu 2.
Wenn Du nichts entlastendes vorbringst muß es ja so weitergehen.

By officer (213.187.67.228) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:52:

ach so. es interessiert übrigens niemanden, ob Du jeh einen VG-Bescheid / Anhörung erhalten hast oder nicht. Wichtig ist nur das dieser innerhalb der Verjährungsfrist erlassen worden ist.

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 19:51:

@officer: lies doch bitte mal.
Zunächst einmal bestätigte Sie mir, daß das Geld am 11.01. bei der Behörde bereits eingegangen! sei..
Das Geld ist am 11. eingegangen, am 15. wurde der BG-Bescheid ausgestellt.

wieso waren die kulant?? Sie müssen mir schon nachweisen, wann der Brief angekommen ist, da ich ab der Zustellung eine Frist von einer Woche habe.


zum 2.: Es geht hier nicht um Verjährung. Es geht darum, daß unberechtigt (weil es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, daß der halter der fahrer war, und auß der haltereigenschaft darf nicht auf eine fahrereigenschaft geschlossen werden)gegen den Halter ein BG-Bescheid erlassen wurde.
Die hätten das Verfahren gegen zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 36,- einstellen müssen.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:22:

@farendil
Mit der Überweisung des Betrages hast Du Dich mit der Verwarnung einverstanden erklärt, auch wenn er verspätet, aber noch vor Erlaß des Bußgeldbescheides eingegangen ist. Du solltest in den sauren Apfel beißen und den Gesamtbetrag zahlen. Bei der Überweisung sind die Banken übrigens verpflichtet, daß der zur Überweisung in Auftrag gegebene Betrag spätestens am nächsten Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben sein muß. Vielleicht kannst Du Deiner Bank den Restbetrag in Rechnung stellen, wenn das später geschehen ist und die Einzahlungsfrist damit überschritten wurde.

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:48:

@gb: es geht um 2!!! verschiedene Bescheide!

der erste (wo bezahlt wurde und die dann noch die 36,- wollten) ist wie gesagt zurückgenommen/eingestellt worden.
ALLE (auch meine) Kosten trägt die Staatskasse.

Das sollte also nur mal eine positive Rückmeldung sein!


Meine einzige Frage bezog sich auf den 2. Bescheid!

(p.s.: drücke ich mich eigentlich so undeutlich aus, daß mich alle mißverstehen???)

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 23:15:

Sorry, ist ein wenig verwirrend. Soll sich doch die Staatsanwaltschaft damit befassen! Du wirst wahrscheinlich demnächst einen Kostenbescheid über die 36 DM erhalten und es wird Dir darin mitgeteilt, daß das Verfahren eingestellt wurde, weil der Fahrzeugführer nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnte.

By officer (213.187.67.150) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:08:

Also die Frage ist ob das Geld innerhalb der gesetzlichen Frist von 1 Woche eingegangen ist. Ob du eine Verwarnung erhalten hast oder nicht ist uninteressant, weil das halt nur ein entgegenkommen ist. Der "ordnungsgemäße" Weg einer Owi-Ahndung ist halt das Bußgeldverfahren. Es gibt bußgeldstellen, die Schicken, wenn Du falsch geparkt hattest und vom Scheibenwischerzettel keine Kenntnis hast, nur eine Anhörung ohne VG und dann den Bußgeldbescheid. Im Owi-Göhler steht auch drinnen, daß der Betroffene kein Anrecht auf die Erteilung einer Verwarnung hat.

By Greatblackbird (212.144.200.149) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 19:49:

@officer
Der Erlaß eines BuGeBe gegen einen Fahrzeughalter bei einem Parkverstoß ist unzulässig, wenn nicht feststeht, daß er auch der Fahrer war bzw. das Fahrzeug dort abgestellt hat. Die Verfahrenskosten können ihm natürlich trotzdem auferlegt werden, dann aber mit einem Kostenbescheid nach Einstellung des Verfahrens. Gegen diesen Bescheid kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Habe damit eigene Erfahrungen.

By officer (213.187.66.22) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:05:

Ist mir schon bekannt, aber die Bußgeldstellen haben halt manchmal ne abweichende Rechtsauffassung

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:18:

@officer: ich hatte von dem scheibenwische-zettel kenntnis! - allerdings werden in dresden zettel ausgegeben, auf denen steht:
"sie haben einen verstoß begangen... in kürze erhält der halter einen verwarnung/anhörung ... dann haben sie gelegenheit sich zu äußern... bitte sehen sie vor zugang dieses schreibens von stellungnahmen ab, da ein eingriff ins verfahren vorher nicht möglich ist...
es handelt sich bei dieser mitteilung lediglich um eine information, welche keine rechtsmittelfrist in gang setzt...."

ich weiß, daß es andernorts so gehandhabt wird, daß du gleich ein überweisungsformular unter den scheibenwischer geklemmt bekommst - ist hier halt nicht so.

demzufolge konnte ich erst ab dem erhalt des schreibes reagieren.
da dieses per brief-post verschickt wurde, ist der bußgeldstelle ein nachweis, ob und wann dieser brief eingegangen ist, nicht möglich.
sie muß sich daher auf meine angaben zu erhalt des schreibens verlassen.

wenn die behörde behauptet, daß mir das schreiben mehr als eine woche vor der überweisung zugestellt wurde, so muß sie dies auch beweisen.

By officer (213.187.67.215) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 21:17:

Eben nicht, die Bußgeldstelle muß am Ende nur nachweisen, wann eine Anhörung erlassen worden ist und nicht, ob Du sie auch tatsächlich erhalten hast. Da es sich ja um ein doppeltes Formular, Schriftli. Verwarnung mit VG / Anhörung handelt ist also der Nachweis im Computer erbracht, das eine Anhörung verfügt worden ist. Das Verwarngeldangebot interessiert wie gesagt im nachhinein niemanden mehr und schon gar keinen Tatrichter, weil eben das ordentliche Verfahren das Bußgeldverfahren ist und Du kein Anrecht auf erteilung einer Verwarnung hast.

By andy2 (193.158.141.117) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:09:

Also könnte die Bußgeldstelle ja auch alle Anhörungsbögen und BuGeBe`s zurückdatieren um in der Frist zu bleiben (würden ja rechtzeitig erstellt,nur spät versand)...

By Alberto (212.185.252.137) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:16:

@farendil
Was habt ihr denn alle für Probleme?
Der Bußgeldbescheid wg. Falschparkens ist ein Witz! Du hast (auf den 2.) Einspruch erhoben. Das war richtig!
Nun haben sie nicht mehr die Möglichkeit, über die Halterhaftung diese 36 Mark zu kassieren. Das ist nun vorbei.
Jetzt gibt es nur: Gerichtsverhandlung - mit anschließender Einstellung zu Lasten der Staatskasse - oder aber sofortige Einstellung.
Die wewrden niemals so blöd sein, Dich vor Gericht zu zitieren, damit du sie angrinst und die Aussage verweigerst. Es sei denn, die Politesse kann sich zufällig an Dein Gesicht beim Falschparken erinnern - das wäre dann leider fatal - aber trotzdem ohne Punkte.

Mir haben sie das vor ca. 10 Jahren das letzte Mal in Stuttgart vorgeführt. Gerichtsverhandlung - keine Aussage - Einstellung - Ende.

War lustig - damals.

By farendil (217.0.227.49) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:50:

@alberto: nein die politesse hat den tatsächlichen fahrer nie gesehen - so blöd bin ich nicht dann einspruch einzulegen...

ansonsten habe ich keine probleme, wollt nur mal eine erfolgsmeldung loslassen, da ich diesen sonst auch (wenn ich in der beratenden und nicht in der hilfesuchenden position bin) ab und an vermisse...

@officer: hast du zu der behauptung zufälligerweise auch ein aktenzeichen, oder einen aktuellen komentar (du hast in einem anderen thread sowas verlauten lassen), dann sei bitte so nett und nenne mir den kommentar, die auflage bzw. das jahr, den § und die seite.
(da muß ich nicht so lange suchen, bin ja schließlich auch faul... *g*)

By Greatblackbird (217.49.125.171) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 15:50:

@Alberto
Mag sein, daß das vor 10 Jahren so war. Da gab es die Halterhafrung glaube ich noch gar nicht. Einspruch einzulegen war vollkommen richtig. Das Verfahren wird ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden und farendil wird einen Kostenbescheid über die 36 DM erhalten. Ist er damit nicht einverstanden, kann er dagegen innerhalb 2 Wochen gerichtliche Entscheidung beantragen. Wird aber nichts nützen, weil er eben der Halter ist und somit die Verfahrenskosten tragen muß. Wird jedoch festgestellt, daß er nicht der Halter ist, wird der Kostenbescheid aufgehoben und das Verfahren ist endgültig beendet. Sogar die eigenen Kosten werden dann erstattet.

By officer (213.187.67.143) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:32:

@andy2

Zurückdatieren geht nicht mehr seit die Sachen mit Computer erfasst und bearbeitet wird. Das Computerdatum kann von der Sachbearbeiterin nicht manipuliert werden!

@farendil

was meinst Du konkret? Meinst Du wegen des Nachweises ob Du die anhörung je bekommen hast?
Das steht alles im OWiG Kommentar Göhler

ich kann es auf Arbeit mal raussuchen wenn es wichtig ist.

By farendil (217.0.226.222) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 19:45:

@officer: ist ja nun nicht mehr so wichtig, da die das eingestellt haben.

ich meinte nicht den nachweis, ob die anhörung angekommen ist (angekommen muß sie sein, weil ich sonst nicht unter der angabe des aktenzeichens hätte zahlen können), sondern WANN diese angekommen ist.

die sache ist nun aber wenn schon nicht zur allgemeinen, so aber doch zu meiner zufriedenheit erledigt...

By garfield (129.143.4.36) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 08:45:

> Zurückdatieren geht nicht mehr seit die Sachen mit Computer erfasst und bearbeitet wird. Das Computerdatum kann von der Sachbearbeiterin nicht manipuliert werden!

Du siehst, daß es sogar hier geht. Eine findige Sachbearbeiterin wird das dann erst recht schaffen. Vor allem mit dem Anreiz auf Anerkennung oder mehr, wenn genügend Geblitzte abkassiert werden können.

By officer (213.187.67.239) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 20:51:

Die Sachbearbeiter haben doch gar keine Möglichkeit in diese spezielle Softwarefunktion einzugreifen.

By farendil (217.0.226.222) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 21:54:

@officer: möglich ist dies auf jeden fall! (das wort unmöglich existiert bei allem was mit computern zusammenhängt nicht) fraglich ist nur, wieviel arbeit dies erforderdert, und ob dies von einem einfachen user ohne probleme zu bewerkstelligen ist...

ich nehme mal nicht an, daß du dich persönlich intensiver mit dieser software vertraut gemacht hast.
abgesehen davon gab es vor einiger zeit einen fall hier im forum, wo ein(e) angestellte(r) eines ordnungsamtes einen handschriftlichen zusatz sehr dilettantisch in die akte eingefügt hat (ohne neue seite etc.) dieser handschriftliche zusatz hatte vir gericht hinsichtlich des datums bestand.

desweitern möchte ich zu bedenken geben, daß es sicherlich verschiedene software für diese aufgabe gibt. daher kann erst recht keine allghemeingültige aussage betreffs der manipulierbarkeit des datums gemacht werden.

Im alten forum gab es mal einen längeren thread wo es u.a. um die manipulierbarkeit der zeitangaben im "politessen-gameboy" ging. dort wurde zuerst auch vom leiter des OA behauptet, daß dies nicht möglich sei, bis das gegenteil bewiesen wurde..
der thread: Betrug bei der Erfassung von Falschparkern wurde von einer "Anja B" verfasst, die zuerst unter dem Namen "anonymous" gepostet hat.
das ganze ist zwar sehr umfangreich und langwierig, wnn du interesse hast, solltest du dir diesen thread aber mal durchlesen...

By officer (213.187.67.88) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 15:45:

@farendil

Denkst Du wegen eines 30,-DM Knöllchens macht sich jemand so eine Arbeit??? Ich denke es ist nichts unmöglich, aber was bringt die Sache ein?

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 16:01:

@officer: ja


ich habe es selbst erlebt, daß ein beamter den gemeindlichen vollzugsdienstes stein und bein geschworen hat, daß ich 10min an einer stelle gestanden haben soll, obwohl ich dort keine minute stand..
habe dann die 30,- bezahlt, da ich keine lust hatte wegen 30,- vor gericht zu gehen, habe aber daran gesehen, das es menschen gibt die dies tun.
(anmerkung: ich habe die schriftliche aussage des beamten selbst gesehen)

By garfield (129.143.4.35) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 17:05:

...und ich hatte bis vor kurzem eine Kollegin, die ihr Auto bei ihren Eltern in Osnabrück angemeldet hatte (OS-xx 0000). Als sie mal hier (Kreis ES) falsch parkte, bekam sie ein Knöllchen. Sie bezahlte es, dann kam sie bei mir vorbei und maulte herum, wie schlecht die Parkplatzsituation unserer Firma ist. Als ich mir das Knöllchen ansah, mußte ich grinsen: ES-xx 0000! Naja, sie ist halt blond...

Hätte sie den Zettel nicht bezahlt, hätte der entsprechende Esslinger Fahrer Ärger bekommen, vor allem, wenn sein Auto auch noch ein Golf wäre :-(

Es braucht ja nicht unbedingt Absicht zu sein, wenn ein HiPo eine flasche Aussage macht.

By officer (213.187.67.95) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:37:

Ja, das sind ja alles Daten die irgendwann per hand eingetragen werden. Tatzeiten oder Kennzeichen. So was ist übrigens berichtigungsfähig. Aber hier ging es ja um Daten die automatisch durch den Computer der Bußgeldstelle vergeben werden und im Report angezeigt werden. Da ist manipulation nicht so leicht möglich.


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