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Punkte in Flensburg

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Punkte in Flensburg
By berlinsky (195.127.133.146) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 15:43:

Hallo,
selbst auf die Gefahr, schonmal gefragtes zu wiederholen (ich find´s nicht im Forum...)Folgender Sachverhalt: Habe im Juni 1999 3 Punkte wg. Geschwindigkeitsübertretung kassiert. Jetzt am Woénde hat´s wieder geblitzt; bin eigentlich kein Raser, hab´nur das 100er-Schild auf´ner 3-spurigen Autobahn übersehen; mit Punkten ist zu rechnen (wahrscheinlich wieder so drei Stück); droht mir jetzt ein Fahrverbot? Meine alten Punkte würden im Juni gelöscht werden; bringt mir das was, wenn ich die Sache bis nach Juni hinausziehe? Für entspr. Links/Hinweise bin ich dankbar...

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 23:25:

Du mußt die Rechtskraft des folgenden Bußgeldbescheides durch Einspruch u.ä. solange hinauszögern, bis die Punkte gelöscht sind. Um zu beurteilen, ob ein Fahrverbot droht, müßte man wissen, wie schnell Du warst.

By berlinsky (195.127.133.146) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 08:27:

ja, darauf warte ich auch noch. Da ich im Augenblick des Blitzes ziemlich auf der Bremse stand, habe ich noch die vage Hoffnung einer Fehlmessung. Ich meld´mich denn mal wieder, wenn ich geanueres weiß. Schönen Dank, erstmal!

By berlinsky (195.127.133.146) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 11:06:

Jawoll, jetzt hab´ichs: A-Bogen bekommen, mit 40km/h drüber auf BAB- die Schreiben da was von Paßfoto-Vergleich - *zitter*

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 20:37:

Paßfotovergleich ist möglich. Es kann aber mit dem Foto auch in der Nachbarschaft hausiert werden. Hast Du das Foto denn mitbekommen? Wenn ja, bist Du zu erkennen? Ist der Wagen auf Dich zugelassen?

By dyken (62.180.201.18) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 00:29:

Also, hier ein paar Tipps zum Zeit schinden. Mit dem A-Bogen könnte es schneller gehen bei 40 km/h drüber (wegen dem Recht auf Erinnerungslücken nach 14 Tagen). Nimm dir einen Anwalt, gehe mit dem A-Bogen hin (Rechtsschutz hast du doch ?). Der Anwalt fordert Akteneinsicht. Die O-Behörde muss ihm die gewähren, zusätzlich bekommt er eine Einlassungsfrist. Mein Anwalt war gerade in Urlaub, als die Akte kam, also bat er die O-Behörde um Verlängerung (bzw. sein Mitanwalt in der Kanzlei). Schließlich schreibt er nur lapidar, dass du keine Angaben machst. Nun passiert folgendes. a) Passfotovergleich. Wann ist dein Perso gemacht ? Ist es sehr lange her, gibt das Foto bei der M-Behörde (E-Amt) nicht viel her. Vielleicht ist auch das Foto im A-Bogen murks. Dann kriegst du b) Besuch in grün (lies mal durch andere Threats, wen die alles zu fragen versuchen, von der Hauskatze bis zu deinem Chef auf der Arbeit - die sollten am besten alle nichts sagen oder dich nicht erkennen). Dann kann es passieren, dass sie dich auf die Wache einladen. Nicht hingehen ! Es ist keine richterlich angeordnete Vorladung, nur eine Bitte des Erscheinens (Falle !). Auch wenn sie dir einen vom Wolf erzählen und mit einem Fahrtenbuch herumfuchteln. Nicht auf Bulleneinschüchterung eingehen, Anwalt schicken, der wird denen schon erzählen was sie dürfen (wissen sie eigentlich auch...). Rechne damit, dass sie versuchen, dich zufällig im Ort oder vor der Arbeitsstelle anzutreffen. Das Problem habe ich im Moment auch (immer unterschiedliche Zeiten und Wege wählen, wenn's möglich ist). Denkbar ist auch, dass sie am Ortsausgang (ich kann nur einen Weg nehmen, dieses blöde Berg-Bundesland !) auf dein Fahrzeug warten (in der Annahme, du würdest das auf dich zugelassene Fahrzeug führen, dann haben sie dich). Solltest du nun erwischt worden sein und der Verstoß war in einem anderen Landkreis - mit Rechtsschutz umso besser. Du darfst, ja musst im Hauptverfahren (d.h. wenn du den B-Bescheid anfechtest) einen Anwalt am Gerichtsort nehmen. Das gilt bei den meisten R-Versicherungen nicht für das Vorverfahren, wo du ja eigentlich nur beraten wirst (der RA darf bei dir vor Ort sein). Der neue Anwalt fordert selbst wieder Akteneinsicht. Gleiches Vorgehen, bringt jedes Mal so 4 Wochen. Das Versteckspiel mit der Bullerei kann noch mehr Zeit bringen. Und dann kommt die Zeit von der Einlegung des Widerspruchs bis zum Verfahren. Das dauert i.d.R. auch wieder ein paar Monate. Also bis Juni, 4 Monate, das ist zu schaffen. Entscheidend ist ja die RECHTSKRAFT des Bescheids (also der Tag des Urteils). Hast aber mit exakt 40 km/h Dusel gehabt ! Das mit dem *zitter* verdenkt dir hier keiner, ich am allerwenigsten (es ist Stress). Meine Frau hat sich ganz schön erschrocken, als da ein Kommissar vor der Tür stand (man denkt ja immer gleich an die engsten Angehörigen oder wo man die Aufenthaltsgenehmigung jetzt gelassen hat).

By berlinsky (195.127.133.146) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 08:12:

Seltsam ist, daß auf dem A-Bogen keine gemessene Geschwindigkeit steht. Steht nur: erlaubt: XXX, Übetretung nach Toleranzabzug. 40 km/h. Was ist miz Alberto-Methode?

By berlinsky (195.127.133.146) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 08:14:

@greatblackbird:
nein, kein Foto, nix dabei, ja, der wagen ist auf mich zugelassen *ärger*

By dyken (62.180.200.76) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 02:24:

Bei der Akteneinsicht muss das Foto dabei sein !

By berlinsky (195.127.133.146) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 08:01:

Ist das normal, daß die keine gemessene Gescvhwindigkeit angeben? Wird doch normalerweise immer dazugeschrieben, der Meßwert, oder?!

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 17:30:

Selbst, wenn die gemessene Geschwindigkeit vergessen wurde, dürfte das die Rechtskraft nicht stören.

Aber - es gibt schon noch ein paar kleine Möglichkeiten......

War das Meßgerät geeicht, bzw. ist der nächste Eichtermin noch mindestens 9 Monate weit weg?

Gibt es ein ordentliches "Aufstell-Protokoll" des Gerätes?

Ist der Beamte nachweislich ausgebildet, ein solches Gerät zu bedienen?

Dann das Foto.... beweist es wirklich die "Täterschaft"

Das wäre der Weg über den Anwalt.....

Nun kann man natürlich auch den "Ängstlichen" spielen und nun hinschreiben, daß ein guter Freund - namens XY Anschrift XY gefahren sei.

Und als Kommentar vielleicht: Ich bitte für meinen Freund um eine milde Strafe, da er wegen dieses Verstoßes völlig mit den Nerven fertig ist.

Sie könnten es vielleicht glauben - ohne das Paßbild zu vergleichen....

Dann läuft ein verfahren, wie beschrieben, mit vielen Verzögerungen, gegen den Falschen....
dann klappts vielleicht - mit der Verjährung.

Bei + 40 kmh - würde ich alles versuchen!

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 21:43:

@Alberto
Wiso muß das Meßgerät noch 9 Monate bis zum nächsten Eichtermin haben? Es ist doch eigentlich nur wichtig, daß es bei der Messung geeicht war bzw. wenn es zur Reparatur war, nachgeeicht wurde, oder?

By Alberto (212.185.252.132) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 10:12:

Mein Anwalt hat mir mal erzählt, daß die Eichung für 2 Jahre gilt, aber längstens vor Ablauf der restlichen 9 Monate erneuert werden muß. Genau weiß ich es aber nicht mehr.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 18:29:

Daß die Eichung 2 Jahre gilt, kenne ich auch. Aber das mit den 9 Monaten ist mir neu. Kennt sich hier jemand aus??


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