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57 km/h zu viel in Ortschaft

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 57 km/h zu viel in Ortschaft
By Jens (217.1.79.129) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 12:58:

Hi Leute,

das Foto ist an den Besitzer der Kennzeichen geschickt worden! Wir haben uns überlegt meinen Kumpel anzugeben damit ich über die 3 Monate Verjährungsfrist komme! Somit wird mein Kumpel einen Anhörungsbogen bekommen, worin er ausfüllen wird das er zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren ist und die person auf dem Foto nicht kennt! Wenn Sie das Foto von meinem Kumpel vergleichen wird sich herausstellen das er wirklich nicht gefahren ist! Können Sie jetzt einfach einen Bußgeldbescheid an meinem Kumpel schicken auch wenn er nicht gefahren ist? Oder kommen Sie dann wieder auf den Besitzer der Kennzeichen zurück! (habe mir Kennzeichen für Überführungsfahrt geborgt)! Ich denke mal die Bußgeldstelle wird alles daran setzen einen schuldigen zu finden da 350 DM, 4 Punkte und zwei Monate Fahrverbot dranhängen! Ich will aber nicht das wir die Aktion starten und dann mein Kumpel bzw. der Besitzer der Kennzeichen am Arsch sind! Also was sagt Ihr, meint Ihr das geht gut und ab welchem Zeitpunkt wird das Verfahren eingestellt? In wie weit können die beiden belangt werden oder was kann Ihnen drohen! Will es nicht unbedingt auf ne Gerichtsverhandlung ankommen lassen!


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