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Steinschlag - wer haftet

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Steinschlag - wer haftet
By Olli (172.177.46.198) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 22:04:

Hallo!

Soeben habe ich einen Steinschlag erlitten auf der Autobahn.
Ich hatte zwei Zeugen im Auto, die bezeugen können, von welchem Fahrzeug der Stein aufgeschleudert wurde.

Wir haben die Autonummer aufgeschrieben, ein Foto vom Fahrer gemacht und sind zur nächsten Polizeidienststelle.

Sie meinten, daß meine Versicherung das doch zahlen könne (Wohl zu viel Papierkram), aber ich habe auf die ANzeige bestanden.
Sie meinten dann, daß das Nummernschild nicht existiert.

So bin ich dann unverrichteter Dinge wieder abgedüst.

Ist es denn überhaupt so, daß der Andere für den Steinschlag haftet? Sie sagten er könne ja nichts dafür! Ich meine er kann zwar nichts dafür, ist aber Verursacher.

Ich habe ehrlich gesagt auch den Eindruck sie haben nach dem Nummernschild gar nicht gesucht.

Kann von euch vielleicht jemand mal eine Halterabfrage machen, nur um zu sehen ob der Wagen existent ist?
Es sind ja einige Polizisten teilweise hier im Chat.
Es geht mir nur um die Haftug, weil ich 300 Mark SB habe.
Von einem Kollegen weiß ich, daß es mögl. ist den Verursacher haftbar zu machen. 2 Zeugen habe ich auch. Was will man mehr ?

By michael (213.21.11.171) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 22:30:

Bist schon irgendwie ein Pechvogel?!

Steinschlagschäden habe ich auch ein paar - bei meinem letzten Auto war's ziemlich extrem, da ist an der Kante der Motorhaube ein fingernagel großes Stück Lack abgeplatzt :-(

Hast du von deinem "Auftritt" bei der Polizei wenigstens die Tagebuchnummer mitbekommen? Wenn ja, solltest du die unbedingt bei der Versicherung einreichen.

By Olli (172.177.46.198) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 23:04:

Nein, ich habe keine Anzeige erstattet, weil das Kennzeichen nicht im Rechner vermerkt war. Das hätte ja nichts gebracht. Habe ich neulich schon gemacht als ich über die Stoßstange gefahren bin.
Meine Versicherung wird mir irgendwann kündigen. :-((

Hatte in 2 Jahren bereits 5 neue Scheiben. Fahre 35.000km im Jahr

Weißt du denn auch was zur Haftung? Haftet der Verursacher?

By Olli (172.177.46.198) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 23:05:

@ michael nochmal :-)

Wieso ist die Tagebuchnummer entscheidend für die Versicherung? Die SB trage ich doch so oder so.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 23:19:

@Olli
Wenn es sich um einen Glasschaden handelt, zahlen manche Versicherungen trotz SB den vollständigen Schaden. Grundsätzlich versucht die Versicherung aber, sich das Geld irgendwo wiederzuholen. Deshalb ist es immer besser, eine Tagebuchnummer zu haben.

By Olli (172.177.46.198) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 23:52:

@ Greatblackbird:

Wenn ich nichts sage, werden sie mir wohl die DM 300,- abkassieren.
Wie würdest du da vorgehen um diese evtl. zu sparen? Wie erreicht man deren Kulanz ?

By Wayko (212.80.58.150) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 11:43:

Du wirst keine Chance haben, den Verursacher haftbar zu machen, wenn der Stein durch den Reifen hochgewirbelt wurde. Dein persönliches Pech, das ist nämlich allgemeines Betriebsrisiko.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn es sich um "verlorene Ladung" handelt, z.B. wenn ein Kies-LKW ein Steinchen von der Ladefläche (Kante der Bordwände oder so) fällt. Dann haftet die Versicherung des LKW.

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 23:15:

@Olli
Ist es denn ein Galsschaden? Wenn er nicht allzu heftig ist, kann er ausgebessert werden, und diese Kosten übernehmen viele Versicherungen vollständig, auch bei einer Selbstbeteiligung! Das würde ich auf jeden Fall versuchen, um etwas zu sparen.

By Olli (172.177.205.239) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 09:48:

Ich habe einen 10cm dicken Riss in der Scheibe. Sie muß ausgetauscht werden.
Die Prozente gehen nicht rauf, aber ich habe eben 300 Mark Selbstbeteiligung. Es ist die 5. Scheibe innerhalb von 2 Jahren! Irgendwann verliert man halt die Lust. Ich bin Student und kann mir sowas überhaupt nicht leisten.

Naja, ich schaue mal ob man irgendwie die Versicherung wechseln kann.

MfG
Oliver Frank

By berlinsky (195.127.133.146) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 08:38:

sag mal, olli, was studierst Du denn???

By Polizist (217.4.95.38) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 17:13:

@ olli: So wie es wayko schon beschrieben hat, kommt es hin. Das Aufschleudern von Steinen, die z.B. im Profil feststecken und einen Schaden verursachen, hat strafrechtlich keine Bewandnis. Anders ist es bei Lkw o.ä. die diese als Ladung mitführen und dabei verlieren. Dann kann wegen mangelnder Ladungssicherung eingespannt werden. Der Verdacht einer VU-Flucht müsste dann auch geklärt werden (scheidet in aller Regel aus, da die Fahrer dies nicht bemerken können)

Davon unberührt bleibt dein zivilrechtlicher Anspruch. Dies ist jedoch nicht der Job der Polizei. Um diesen Anspruch durchzusetzen solltest du einen Anwalt einschalten. Ob du in deinem konkreten Fall aber überhaupt Anspruch auf Schadensersatz hast, kann ich dir nicht sagen. Schau aber mal im BGB nach, ich glaube § 823 regelt dies.
Die Abklärung ob das Kennzeichen existent ist, kann und darf ichnicht machen, da Datenschutzrechtliche Bestimmungen dagegen stehen. Ich habe mir aber schon sagen lassen, dass es überhaupt kein Problem sei bei der Zulassungsstelle vorbeizugehen und dort den Halter, nach Nennung des Grundes, zu erfahren. Kostet IMHO 20 Märker Gebühr.

Gruß,

ein Polizist

By Olli (172.177.130.200) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 12:52:

@ berlinsky BWL Schwerpunkt Handel

@ Polizist:
Es ist nun bei der Polizei herausgekommen, daß das Kennzeichen Ende Dezember abgemeldet wurde.
Sie wollen nun versuchen den Täter zu stellen.
Hierfür haben sie von mir die beiden geschossenen Fotos angefordert, welche ich ihnen heute zugesandt habe. Darauf ist Fahrzeug und Fahrer deutlich zu erkennen.
Ich hatte den Eindruck, der Polizist war da einer großen Sache hinterher (vielleicht hat er was über den damalígen Halter gefunden).
Jedenfalls mußte ich nochmal eine schriftliche Aussage machen.
Da das Fahrzeug aufgrund fehlender Zulassung wohl auch keine Versicherung hat, kann ich den Fahrer im Falle einer Ermittlung auf jeden Fall für den entstandenen Schaden haftbar machen, selbst wenn dies nicht die Regel sein sollte. Er durfte das Fahrzeug nämlich nicht im offenen Straßenverkehr führen, und bei Einhaltung dieser Pflicht wäre der Schaden nie entstanden.

By Olli (172.177.130.200) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 12:53:

@ Polizist:
Es ist nun bei der Polizei herausgekommen, daß das Kennzeichen Ende Dezember abgemeldet wurde.
Sie wollen nun versuchen den Täter zu stellen.
Hierfür haben sie von mir die beiden geschossenen Fotos angefordert, welche ich ihnen heute zugesandt habe. Darauf ist Fahrzeug und Fahrer deutlich zu erkennen.
Ich hatte den Eindruck, der Polizist war da einer großen Sache hinterher (vielleicht hat er was über den damalígen Halter gefunden).
Jedenfalls mußte ich nochmal eine schriftliche Aussage machen.
Da das Fahrzeug aufgrund fehlender Zulassung wohl auch keine Versicherung hat, kann ich den Fahrer im Falle einer Ermittlung auf jeden Fall für den entstandenen Schaden haftbar machen, selbst wenn dies nicht die Regel sein sollte. Er durfte das Fahrzeug nämlich nicht im offenen Straßenverkehr führen, und bei Einhaltung dieser Pflicht wäre der Schaden nie entstanden.

By Polizist (217.4.95.175) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 18:51:

@olli: Das ändert die Sache natürlich etwas, für dich jedoch nicht gravierend. Die Straftat, die nun dahintersteckt, ist ein Fahren ohne Zulassung, einhergehend mit Verstößen gg. das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabeordnung. Deine Aussage zu dem Vorfall dient dann als Beweis, dass das Fahrzeug nach der Abmeldung noch gefahren wurde.
Möglich ist aber auch, dass das Fahrzeug Ende Dezember zwar abgemeldet wurde, Anfang Januar vielleicht auf einen neuen Halter zugelassen wurde und noch nicht im Polizeicomputer erfasst ist. Diese Datei ist bei uns immer so ca. 4 Wochen hinterher. Die Zulassungsstellen müssen den aktuellen Halter, so es den einen gibt, auf jeden Fall haben. Dort kann man übrigens auch den vorherigen Halter ermitteln. Insofern also kein Problem die Spitzbuben zu ermitteln :-)

Die Kohle müsstest du trotzdem bekommen, wie gesagt aber nur dann, wenn es nicht unter die allgemeinen Betriebsgefahren fällt.

hth

Gruß,

ein Polizist

By Olli (172.149.225.255) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 11:45:

@ Polizist:
Also im BGB steht tatsächlich drin, daß der Verursacher nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das ist bei einem Steinschlag wohl nicht gegeben.
Allerdings ist er denke ich in diesem speziellen Falle ersatzpflichtig, da das Fahrzeug ohne Erlaubnis im Straßenverkehr benutzt wurde. Hätte er das nicht getan, wäre auch kein Schaden entstanden.

Die Autobahnpolizei hat sich die beiden Fotos die ich von Fahrzeug und Fahrer gemacht habe schicken lassen. Da besteht wohl Verdacht auf weitere Illegalitäten in Zusammenhang mit dem damaligen Halter des Kennzeichens.

By Olli (172.129.201.52) on Sonntag, den 4. Februar, 2001 - 11:09:

Definitiv ist es auf jeden Fall so, daß der andere Fahrer haftet, wenn der Steinschlag durch vom Fahrzeug fallende Ladung entsteht. Z.B. Kieslaster.
Wenn euch sowas passieren würde, wie würdet ihr vorgehen ?
Einfach zur Polizei gehen mit Uhrzeit und KFZ Kennzeichen ? Ich habe gehört die sind dafür gar nicht zuständig.
Kann den Fahrer ja nicht anhalten, am Ende ist von Nötigung etc. die Rede.

By Matrix66 (217.0.56.7) on Sonntag, den 4. Februar, 2001 - 11:18:

Zeugen angeben und eine Anzeige in der nächsten örtlichen Tageszeitung unter "Zeugen gesucht". Zeitung aufheben und der Versicherung einreichen. Das wirkt glaubwürdig und reicht in der Regel aus.

Ein Schadenregulierer

By Olli (172.184.219.47) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 22:42:

@ Matrix:
Ich verstehe nicht ganz.
Du meinst ich soll es meiner Versicherung einreichen? Die Frage war ja dahingehend, wie es mit der Haftung und Realisierung der Ansprüche gegen den Kieslaster-Fahrer aussieht.
Meine Versicherung zahlt ja sonst ohnehin, auch ohne Zeitungsannonce.

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 08:44:

Wenn Du eine Teilkasko ohne SB abschließt, zahlt Deine Versicherung den kompletten Schaden in jedem Fall. Kostet zwar ein paar Mark mehr, lohnt sich aber bestimmt bei 5 Schäden in 2 Jahren... (wie "schaffst" Du die???) Eine eventuelle Vollkasko kannst Du trotzdem MIT SB abschließen.

By Olli (172.136.212.135) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 20:43:

Wie ich das schaffe? Ich fahre 30.000km im Jahr unf habe viel viel Pech. Anders kann ich das auch nicht begründen. Keine Ahnung. Pech im Auto, Glück in der Liebe! Ne, das war wieder was Anderes! hehe

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 10:26:

Da muß tatsächlich schon einiges an Pech dazu kommen: Ich fahre auch über 30tkm/Jahr und halte mich nicht immer so gaaaanz streng an den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand, komme aber im Schnitt mit einem Schaden in 2 Jahren hin...

Und damit Du in Zukunft richtig zitierst: Glück im Spiel, Geld für die Liebe!

By anonymous (149.225.39.29) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 11:20:

@KJK: Stimmt nicht ganz: Viele Versicherer bieten keine Kasko mehr ohne SB an, einige (ansonsten günstige) auch nur ab 1000 DM SB für Vielfahrer (ab ca. 25000 km). Außerdem kostet ohne SB in der Regel fast 200 DM mehr als mit 300 SB, sodaß es sich erst ab ungefähr einem Schaden im Jahr rentieren würde.

By Matrix (217.5.81.179) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 12:40:

Oli:

Ich meine natürlich die Schadenersatzansprüche bei der Kraft-Haftpflichtversicherung des LKWS geltend machen. Da kannst Du dann noch Nutzungsausfall bzw. Mietwagen und Kostenpauschale fordern.

Zentralruf anrufen 0180/25026, dort den Schaden melden, die leiten es an die Haftpflicht-Versicherung weiter.....und so nimmt es seinen Lauf.

By Olli (172.185.27.144) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 16:37:

@ Matrix:
Entschuldige wenn ich nochmal nachfrage:
Du meinst ich soll einfach auf dieser Nummer anrufen und Schadensort und -Zeitpunkt nennen, meine Daten angeben und fertig ? Die verarbeiten es dann anhand des genannten Kennzeichens ?
Mit der Zeitungsannonce das ist doch auch witzlos. Zeuge bei einem Steinschlag.... da müßte ich schon einen Beifahrer zu dem Zeitpunkt haben.

By Matrix (217.0.56.69) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 15:04:

Olli:

Die Glaubwürdigkeit ist entscheidend....insoweit ist eine Zeitungsannonce nützlich. Sicherlich meldet sich hierauf niemand.....aber jeder Richter würde es Dir abnehmen. Und die Versicherung auch, somit käme es sicherlich zu keinem Prozeß.

Die genannte Nummer ist der Zentralruf der Autoversicherer. Hier wird Dir der Haftpflicht-Versicherer genannt. Das amtliche Kennzeichen von der Zugmaschine ist entscheidend.

Im übrigen, je mehr Zeugen desto besser. Freunde/Bekannte/Verwandte gibt es doch sicherlich genug.

Verschulden muss jedoch nachgewiesen sein; d.h. der Stein muss von der Ladefläche etc. gefallen sein, somit ungenügend gesicherte Ladung. Sofern ein Stein vom Reifen hochgeschleudert wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis, das nicht ersatzpflichtig ist (der LKW-Fahrer kann nichts dafür).


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