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3 Monatsfrist?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 3 Monatsfrist?
By Herbert (158.67.16.2) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 14:42:

Mit dem Wagen, der auf meine Frau zugelassen ist, wurde von einem andern Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung (+24km/h) begangen.
Der Fahrer wurde erst nach 3 Monaten in der 1. Januar Woche durch 2 Polizisten mit Frontfoto ermittelt.
Die Überschreitung war am 27.09.1999. Der jetzt erst zugestellte Bußgeldbescheid an den Fahrer ist vom 10.01.2001.
Ist dies nach der 3 Monatsfrist noch möglich?
Wenn nein, wie antwortet man der Bußgeldstelle (§)?

By farendil (217.0.226.238) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 14:47:

hat der fahrer vorher einen anhörungsbogen oder ein anderes schreiben bekommen??

wurde der fahrer vorher von deiner frau oder einer anderen person benannt???

wenn nein, wie sind sie dann auf den fahrer gekommen?

By Herbert (158.67.16.2) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 15:04:

Es handelt sich um meinen Sohn.
Der Name steht an der Haustür/Klingel
Name wurde nicht benannt.
Der Anhörungsbogen ging an meine Frau, wurde aber nicht beantwortet.
Meinem Sohn wurde schriftlich nichts zugestellt.
Er wurde aber am letzten Tag der 3 Monatsfrist auf dem Handy von der Polizei angerufen. Hat keine Aussage gemacht.

By Alberto (212.185.252.140) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 15:34:

Also, wie kommen die denn an die Handy-Nr.? Und - kann das nicht ein anderer am Handy gewesen sein, der sich einen Scherz erlaubt hat?
Also, auf diese Weise - am letzten Tag - das hieße 1 Tag nch Weihnachten, nämlich am 27. Dezember so einen Anruf zu tätigen, um die Verjährung zu unterbrechen, halte ich schon für ein "starkes Stück".
Wenn es wirklich so war, dann muß der Politist aber nachweisen, daß er tatsächlich mit dem Sohn am Handy gesprochen hat. Das dürfte ihm aber schwer fallen.

By Alberto (212.185.252.131) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 15:35:

Und, wie man antwortet? Einspruch, wg. Verjährung. Ende. Aber bitte innerhalb der Frist und mit Einschreiben-Rückschein.


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