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Rotlicht/Probe/0,56sek

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlicht/Probe/0,56sek
By Lainy (195.93.1.161) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 00:22:

hallo...
- auto läuft auf meinen dad
- ich bin gefahren (weibchen)
- anhörungsbogen an meinen dad (stellungnahme)
- polizei meinen dad zur identifizierung gebeten
- mein dad erst nicht hin; dann doch (hat aber
niemanden erkannt ?!!?) bild war nicht
gerade scharf (-> für meine model-set-karte
hätte es jedenfalls nicht gereicht...)
- polizisten hatten aber schon passbildkopien von
allen weiblichen familienmitgliedern
- bei mir zuhause waren sie auch (ich war aber
nicht zuhause (kam mir vor wie ein schwerver-
brecher!!))
- jedenfalls hat der polizist dann trotzdem
meinen namen angegeben und ich habe dann
den anhörungsbogen geschickt bekommen (fand ich
ja echt unverschämt!)
- mein anwalt hat daraufhin die akten angefordert
- letztendlich habe ich mich dann doch "gestellt"

... so, und eigentlich hatte ich ja felsenfest
mit nachschulung gerechnet !!!!
rotlicht / 0,56 sek. drüber /probezeit !!!
ich dachte, geblitzt ist geblitzt und ich müsste nachschulen.
jedenfalls hab' ich jetzt den bussgeldbescheid
bekommen (war übrigens in nem blauen umschlag,
sah' aus wie ein blauer brief von der schule -> geldbuße DM 100,-- + 36,-- gebühren/
auslagen.
als netten hinweis dann noch ganz zum schluss:
3 punkte im verkehrszentralregister + den überweisungsvordruck (!) finden sie anhängend !!!

KEIN wort von nachschulung. haben die was
verpennt? gibt's keine nachschulung? kommt
die info dazu in nem separaten brief?

weiß jemand bescheid? das theater geht jetzt
schon seit 5 monaten - ich mag net mehr... ;-)
hiiiiilfe !

lainy

By farendil (217.80.147.48) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 00:39:

keine angst - die nachschulung kommt ganz sicher!

die vergessen dich nicht! (o.k. im forum gibt es wohl einen einzigen fall, wo sie einen vergessen haben, aber das ist mehr als unwarscheinlich)

By Lainy (195.93.1.161) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 01:17:

meeeeeeennnnooooo :-((( scheiße echt!
wäre ja auch zu schön gewesen um
wahr zu sein!

kommt das dann vom regierungspräsidium
oder woher? wie lange kann das dauern?
in welchem zeitraum (nach erhalt des
briefes) muss die nachschulung dann
gemacht werden?

farendil, hilfst du mir nochmal? ;-)

By farendil (217.0.226.196) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 02:17:

@lainy: also das ganze kann angeordnet werden (mindestens) bis zu 2 jahre und 3 monaten nach rechtskraft des bg-bescheides gegen dich.
(nach 2 jahren werden deine punkte gelöscht, zuzuüglich einer überliegefrist von 3 monaten)

woher das schreiben kommt, weiß ich nicht, wird wohl auch je nach region unterschiedlich sein (ordnungsamt, führerscheinstelle, rp, ...)
in dem brief steht drin, wie lange du zeit hast, die nachschulung zu machen.

weiterhin liegt eine liste der fahrschulen diener region bei, die autorisiert sind, eine ns anzubieten.
fahrschulen in größerer entfernung kann dir dein zuständiger fahrlehrerverband nennen.
erkundige dich unbedingt bei allen in deiner reichweite liegenden fahrschulen - die priese können meines wissens nach um mehr als 100% differieren. - da kann sich ein weiterer weg schon lohnen.

so, das ist alles was ich zu dem thema weiß.

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 08:09:

Die Bullen sind vohl vom Affen gebissen! Kommen mit so einem Bild zu euch nach hause. Stell Dir mal das Affentheater vor, wenn Deine Mutter das Bild sieht, und die hübsche Dame darauf bist nicht Du, sondern die (hypothetische) neue Freundin Deines Vaters...

SCNR.

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 09:28:

Tja - zu dem Thema "Hausbesuch" der Polizei hat mein Anwalt mal folgendes bemerkt:

In Deutschland haben wir einen Rechtsstaat für (Schwer)Verbrecher und einen Polizeistaat für Autofahrer...

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 11:11:

Das ist nicht neu. In Deutschland wird grundsätzlich überall nur eine konkret vorhandene Gefährdung geahndet, nur im Waffen- und Verkehrsrecht genügt schon, daß eine Gefährdung hypothetisch vorhanden sein könnte, und sei sie auch noch so unwahrscheinlich, um eine Verurteilung zu erreichen. Es hat sich also allem Anschein nach bis in die höchsten Rechtsprechungskreise die wahnwitzige Vorstellung durchgesetzt, ein Auto sei einer Waffe gleichzusetzen. Wobei man zum Waffenrecht auch einiges sagen könnte, aber das gehört nicht hierher.

By Greatblackbird (217.49.111.251) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 17:00:

@Lainy

das theater geht jetzt
schon seit 5 monaten - ich mag net mehr... ;-)


Ist denn der Bescheid nun schon rechtskräftig oder befindet er sich noch im Einspruchverfahren?

By Lainy (195.93.1.137) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 19:05:

@greatblackbird
ne, ist schon rechtskräftig!

thanxs für eure hilfe !!!
na dann freu' ich mich mal drauf,
4 x 135 min. mit noch so ein paar
verbrechern wie mir zu verbringen!
:-) :-)

By me (212.169.140.71) on Dienstag, den 16. Januar, 2001 - 19:14:

Deine Erlebnisse kannst Du gerne hier schildern, es dürfte sicherlich einige interessieren, was da so abläuft. Wenn das Material (Bilder, Texte) ausreicht, könnte man auch eine Art Tagebuch draus machen, nur mal so als Idee ...

By fiver (212.62.75.9) on Mittwoch, den 17. Januar, 2001 - 14:17:

text ist zwar off-topic - will ich aber trotzdem mal anmerken.

@garfield

du wirst es schwer glauben, aber wenn das auto erst jetzt erfunden wuerde, bekaeme es keine genehmigung zur inbetriebnahme.

ich war mal auf einer schulung fuer gefahrstoffe, rechtssituation, haftpflichte, und allem was dazu gehoert. da wurde erklaert, dasz die gefahr, die von einem auto ausgeht von den entsprechenden stellen als zu grosz eingeschaetzt wird, als das sowas in betrieb genommen werden darf. kann man sogar nachvollziehen, bei 8000 verkehrstoten im jahr. dasz wir ueberhaupt auto fahren duerfen, liegt in der tradition begruendet. nicht, dasz es jetzt zoff hier gibt - ich bin froh, dasz wir es duerfen!!!

By ich (138.222.202.11) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:23:

ich kann dir sagen dass mit der nachschulung kann noch wochen dauern du wirst aber sicher nicht vergessen naja take it easy

By Zapfsäule (195.126.34.8) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 12:19:

Nachschulung...das läuft folgendermaßen ab:

Die Bußgeldstelle erläßt den Bußgeldbescheid und meldet die Punkte an das KBA in Flensburg. Dieses prüft, ob Probezeit besteht. Wenn ja, erfolgt Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle (Ordnungsamt), die den ganzen Kram - Einziehungen, Erteilungen, Versagungen - durchzieht und überwacht. Diese wird sich dann bei dem Betroffenen melden und auch die Nachschulung registrieren.


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