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36km/h zu schnell in der Probezeit; Fahrzeughalter: Daddy ;) Was tun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 36km/h zu schnell in der Probezeit; Fahrzeughalter: Daddy ;) Was tun?
By Laurin (193.159.110.109) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 13:46:

Hallo liebe Autofreunde :)
Ich hoffe das Thema langweilt Euch nicht, weil es ja sicher schon des öfteren behandelt wurde aber ich hab jetzt die ganze Website und das Forum durchsucht und weiß immernoch nicht was ich tun soll.
Also: Bin außerorts mit 36km/h zuviel geblitzt worden, jetzt kam gegen meinen Vater, den Fahrzeughalter eine "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit" Geblitzt wurde ich vor einem Monat, das Ding kam gestern.
Was kann ich jetzt am besten unternehmen zwecks Verjährung/Umgehung der ganzen Sache (mein Vater würde zwar die 3 Punkte übernehmen aber 150 Eier möcht ich nicht zahlen wenns nicht sein muß ;)
Bitte antwortet schnell der Bescheid muß ja in einer Woche zurückgeschickt werden (oder soll ich erstmal gar nichts machen?)
Wie Ihr seht: Ich hab keine Ahnung was ich tun soll :) HILFE !!!
Laurin

By garfield (129.143.4.36) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 13:54:

Da hast Du aber ziemlich oberflächlich gesucht. Klicke in der linken Spalte auf "Suche" und gib "Alberto-Methode" als Stichwort ein.

Nur so viel: Dein Vater macht erst mal überhaupt keine Aussage, sondern schickt den Bogen nur mit seinen Personalien versehen zurück. Auch das Feld "gibt den Verstoß zu: ja/nein" läßt er frei. Möglicherweise bekommt er dann einen Bußgeldbescheid, gegen den er rechtzeitig, aber immer noch ohne Begründung, Widerspruch einlegt. Und so weiter, der Bescheid darf nur nicht rechtskräftig werden. Und Dein Name darf nicht auftauchen.

By Laurin (62.155.140.124) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 15:43:

Hab jetzt grad nochmal rumgesucht, ich muß allerdings sagen daß ich jetzt eher verwirrter bin als davor ;) Bußgeld, Verwarnung, Vorladung, Anhörung...
*blink*
Nehmt bitte an mein IQ befände sich annähernd bei Zimmertemperatur und erklärt mir BITTE was ich tun soll um möglichst geschickt die Verjährung rumzukriegen.
Noch was: Wenn mein Vater dann den Bußgeldbescheid bekommt gelten doch 6 Monate oder nicht? Kann ich die Behörden ein halbes Jahr hinhalten? Und ab wann darf ich befürchten daß die Bullizei bei mir daheim vorbeischneit? Ich wohn nämlich noch bei meinen Eltern und bin dort auch gelegentlich anzutreffen ;)
Laurin

P.S. Sorry daß ich gar so blöd fragen muß aber ich hab mir in der letzten Stunde ca. 1304 Forumbeiträge durchgelesen und kapier jetzt einfach GAR nichts mehr :(

By garfield (129.143.4.36) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 16:07:

Ist doch ganz einfach: Die sechs Monate gelten gegen den, der im Bußgeldbescheid genannt wird. Solange Dein Name nicht auftaucht gelten für Dich drei Monate. Und die sollte man mit der Hinhaltetaktik "Vater macht keine Angaben - bekommt Bußgeldbescheid - Widerspruch - Einlenken - Widerspruch - Angabe, Tat nicht begangen zu haben" schon herumkriegen. Und nicht von der Fahrtenbuchandrohung einschüchtern lassen, wenn noch nichts ähnliches vorgefallen ist, wird kein Fahrtenbuch angeordnet.

By Laurin (62.158.201.36) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 19:38:

Ok...mal sehen on ich das gerafft habe:
Mein Vater schicken am letzten Tag der Frist (also in einer Woche) den Anhörungsbescheid, minimal ausgefüllt zurück. Auf den daraufhin wohl folgenden Bußgeldbescheid legt er Widerspruch ein, wiederum am letzten Tag. Ab dann bestreitet er dann einfach jeden Vorwurf ohne Nennung irgendwelcher Täter bzw. Ausschluß irgendwelcher Täter. Dauert das dann in der Regel schon drei Monate? Muß ich nicht damit rechnen daß irgendwann die Polizei bei mir vorbeischaut, Fotos verglichen werden oder andere Unannehmlichkeiten passieren?
Wie Ihr vielleicht schon ahnt muß ich das ganze meinem Erzeuger auch noch plausibel erklären der ist nämlich etwas mißtrauisch ;) Besten Dank jedenfalls schonmal

By farendil (217.0.227.35) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 19:56:

@laurin: schon ganz gut - ein paar kleine anmerkungen:

a:
eigentlich ist es das günstigste, wenn dein vater den verstoß auf dem a-bogen zugibt (man kann sich ja mal irren).

somit kommen bei euch keine angestellten irgendwelcher staatlichen einrichtungen zu hause vorbei :-)

b: die 3 monate gelten von der tat an, also sind nur noch 2 monate abzuwarten.

c:gegen den bußgeldbescheid einfach widerspruch einlegen - nicht den vorwurf bestreiten!
erst wenn die 3 monate rum sind, schreib dein vater, dass er im terminkalender nachgesehen hat und dass er festgestellt hat, daß er an jenem tag doch nicht gefahren ist.

alles klar?

By Laurin (62.158.201.36) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 20:35:

lol
Naja mal abgesehen davon dass Du Dich mit Garfield widersprichst, bezüglich dem "Gibt den Verstoß zu ja/nein" ist eigentlich alles weitgehenst klar...so wenig wie nötig sagen und so spät wie möglich antworten ;) Nur: Was passiert mir/meinem Vater wenn das ganze irgendwie in die Hose geht?

By Greatblackbird (212.144.244.201) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 20:52:

@Laurin
Ist denn beim Anhörungsbogen ein Foto mitgeschickt worden?

By steven (217.2.95.79) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 21:04:

Sei einmal in deinem Leben ein ganzer Kerl und trage die Konsequenzen für dein Fehlverhalten.

By N.N. (216.110.36.120) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 21:10:

@steven

Erzähle das lieber zuerst einigen Politikern und anderen Leuten, die in der Gesellschaft Führungsverantwortung tragen und für die gewöhnlichen Menschen in dieser Hinsicht ein Vorbild sein sollten!

By alfred (62.227.95.78) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 21:33:

@steven

Fischer, Kohl...

By Laurin (62.158.201.36) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 22:59:

@Greatblackbird: Nein kein Foto, ist aber Foto/Video, Frontfoto und Lichschrankenmessung angekreuzt
@Steven: Ich stell mich jetzt mal nicht mit dir auf eine Stufe und fang an Beleidigungen auszupacken, aber wenn du nur dumm rumlästern willst dann geh doch einfach auf eine politische Seite deiner Wahl und schwall da ab, hier kommen Leute zusammen die sich gegenseitig, ganz legal übrigens, weiterhelfen wollen.

Wow so ein schickes "@" macht schon was her ;)

By Greatblackbird (212.144.244.28) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 23:44:

@Laurin
Alles klar, dann verfahre so, wie farendil es geschrieben hat, sofern im A-Bogen nicht irgendwo steht, ...Sie kommen jedoch als Fahrzeugführer nicht in Betracht (o.ä.)

By Laurin (62.158.201.36) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 01:11:

Hoi hoi :)
Dann werd ich mal mein Glück versuchen und ein wenig die Nerven meines Vaters strapazieren :)
Bis ich das Ding an die behördlichkeiten schicke meld ich mich sicher nochmal keine Sorge ;)
Um den Thread am Laufen zu halten: Was fahrt Ihr denn alle so für Boliden?
/me Nissan Sunny GTI

P.S. Ja spottet nur für ne Radarfalle hat der noch gelangt :)

By wedernoch (134.102.89.132) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 10:30:

@ alle: Thema "Konsequenzen tragen, Fehlverhalten": Ich will hier gar nichts zur Geschwingiskeitsüberschreitung sagen, weil ich nicht weiß, in welcher Situation Laurin geblitzt worden ist. Ich meine allerdings, aber ich bin ja so ein altmodischer Typ, dass der Hinweis auf unsere Politiker und deren Fehlverhalten uns keine Entlastung geben kann. Vielmehr kann ich andere ja nur dann wegen ihrer Verfehlungen kritisieren, wenn ich mich selbst korrekt/anständig verhalte. Oder, um ein Sprichwort zu zitieren: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!

By Laurin (193.158.171.83) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 11:27:

Weils vielleicht noch andere interessiert oder für die Sache relevant ist: Ich kam grad von einer Zivischulung (also quasi eine Dienstfahrt), Freitag 15.12 gegen halb drei Nachmittags, hatte es zugegebenermaßen recht eilig, 150km vor 150 hinter mir. Irgendwo auf ner Autobahn muß dann dieser Blitzer gewesen sein, 60 war erlaubt und ich wäre nicht knappe 100 gefahren wenn es Wetter bzw. Verkehrs- und Straßenlage nicht zugelassen hätte.
Ich halte mich sonst immer an die max. 20 zuviel und nicht mehr aber das 60 Schild hab ich einfach nicht gesehen und die wenigen anderen Autofahrer sind alle eine recht ähnliche Geschwindigkeit gefahren wie ich so daß mir das Limit wirklich nicht aufgefallen ist.
Ob die Stelle ein Unfallschwerpunkt ist weiß ich nicht, nur daß ich in der Situation, wie gesagt bei gutem Wetter (trocken und optimale Sicht), guter persönlicher Verfassung (geistig und körperlich fit)und wenig Verkehr für niemanden eine Gefahr darstellte 100 auf einer dreispurigen Autobahn zu fahren. Sonst hätt ich das auch nicht gemacht, der gesunde Menschenverstand, soweit sich dieser definieren läßt, hat für mich nämlich gleiche Priorität wie Geschwindigkeitslimitierungen. Es gibt Situationen wo 36km/h zuviel absolut unverantwortlich sind (oft sogar noch weniger), in dieser allerdings wahrlich nicht.
Also: Ein Fehlverhalten war es zweifelsohne, allerdings keines dass (mit Nachschulung etc.) mit 500+ DM geahndet werden braucht, ein Verwarnungsgeld hätt ich ohne viel Gezeder gezahlt.
Und noch was um das ganze anschaulich zu machen: Stellt Euch mal vor ihr würdet 13.50 DM am Tag (!!!) verdienen, 35 Stunden Woche. Jetzt habt ihr folgende Möglichkeit:
A) 150DM plus Punkte plus 4 Jahre Probezeit plus Nachschulungsgebühren (400+ DM)
B) Nichts
Was sagte ich eben von gesundem Menschenverstand ? Da isser ja wieder :)

By Laurin (62.158.200.184) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 20:51:

@farendil
Ein paar Fragen noch (sorry;)
1. Was passiert, bzw. was machen die Behörden nachdem wir den Bußgeldbescheid ohne Begründung verweigert haben?
2. Wieviel Zeit müßte bis dahin schon vergangen sein, weil ab dem Moment werden sie doch wohl aktiv werden oder nicht? Nicht dass sich das ganze nachher nicht ausgeht :(
3. Wenn mein Vater im Anhörungsbogen den Verstoß zugibt, kann man ihm daraus nachher einen Strick drehen, und was passiert/kann passieren wenn wir dieses Feld einfach frei lassen? Ich hab irgendwo hier gelesen dass dieses Feld rechtlich nicht bindend wäre; habt ihr das irgendwo schriftlich oder mit Paragraph oder so? (Ja ich weiß ich bin mißtrauisch aber ihr solltet erstmal meinen Vater sehn ;)
Fragen über Fragen...
LOL allein diese Ungewißheit ist Strafe genug :)
Danke nochmal an alle :)

By farendil (217.80.147.11) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 21:19:

@laurin:
1:
wie bg verweigern?? die annahme??

nein! einfach ein schreiben, in dem steht: hiermit lege ich widerspruch gegen ihren bg bescheid vom... aktz.: xxx ein.

so, die prüfen das und haben dann die möglichkeit
a: das verfahren einzustellen :-)
b: euch erneut einen bg bescheid zu senden, bzw. diesen zu verändern
c: die sache an das amtsgericht abzugeben.


2: egal - solange dein vater nicht schreibt: ich war es nicht, werden die nicht aktiv! - woher auch, sie glauben ja immer noch gegen den richtigen zu "ermitteln"! - mensch lies doch mal im forum das hat alberto doch schon 23,5 mal geschrieben - und das noch besser als ich!

die zeit reicht garantiert - du hast nur noch 2 monate!!!! - weisst du wie lange das im ernstfall bis zum gericht dauern würde??
die müssen aber vorher:
a: den bg bescheid an deinen vater schicken
b: seinen einspruch abwarten
c: diesen prüfen
d: im falle eines falles diesen abgeben
e: dieser müsste vom amtsgericht noch mal geprüft werden

- und diese liste bei bürokraten in 2 monaten????
vergiß es!


3: wenn dein vater ABSICHTLICH jemanden falsches angibt, dann ist das natürlich verboten!!!
- also ja nicht machen!
wenn er aber AUS VERSEHEN die sache zugibt, dann ist das nicht strafbar!
(das gegenteil muß man euch beweisen, nicht umgekehrt)
paragraphen: hab ich keinen, aber die aussagen von leuten, die das schon öfter als du gemacht haben.

zum feld: richtig, das ist rechtlich nicht bindend!
wenn dein vater dieses frei läßt, werden sie mit relativ großer sicherheit das passbild deines vaters mit dem blitzfoto vergleichen.

alles klaro??
und nochmal: alberto hat das wirklich -zig mal sehr gut und ausführlich beschrieben, also auch dort mal nachlesen

By Laurin (62.153.18.15) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 22:56:

Ja ich weiß Alberto-Methode und so :) Allerdings gibt es da SO viele posts drüber dass ich total den Überblick verloren hatte, ich wollte das ganze eben nochmal schön zusammengefasst, wie gesagt ich muss das ganze auch meinem Erzeuger schmackhaft machen ;)
Also vielen Dank nochmal, ich glaube jetzt müsste sogar ich alles gebacken bekommen :)

By Alberto (62.224.96.168) on Donnerstag, den 18. Januar, 2001 - 11:10:

Hallo, Laurin, ich kann Dir auch so helfen:
Dein Daddy braucht etwas Mut und etwas "Vertrauen" in unser Fachwissen. (Die meisten Leute haben Angst, wenn mal die Polizei auftaucht und mit irgendetwas droht)
Er könnte also (Daddy) jemand anderes - gleichen Geschlechtes hineinschreiben - und diese Person gibt dann alles zu (auf dem Anhörungsbogen, den sie erneut erhält) - dazu gehört wieder Mut, denn man befürchtet ja, nun selbst diese Strafe zu bekommen. Das kann aber nicht passieren, denn man war es ja wirklich nicht.
Also, man gibt es nun zu, weil man irrtümlich glaubt, man könne es gewesen sein. (Irrtum ist erlaubt). Nun schickt die Behörde - an die falsche Person einen Bußgeldbescheid. Jetzt muß diese Person nach ca. 10 Tagen - mit Einschreiben Rückschein EINSPRUCH einlegen. Begründung: Ich möchte zunächst mal mit meinem Anwalt reden. (Diese Aussage dient nur dem Zeitgewinn, denn die Behörde glaubt nun, man hält sich immer noch für den Fahrer, will aber - über einen Anwalt eine Verbesserung erreichen. - Da die Behörde aber ein "scharfes" Foto hat, wartet sie diesen Anwalt gelassen ab)
So - nun muß genügend Zeit vergangen sein, daß gegen Dich die Verjährung eingetreten ist. Wenn der erste Anhörungsbogen an den Vater kam, mußt Du ja davon nichts gewußt haben, also beginnt für Dich die Verjährungsfrist mit dem Tattage!!
Ist als nun die Tat selbst länger als 3 Monate her, wird nun die "falsche" Person wieder an die BuGeBehörde schreiben und mitteilen, daß sie mit dem Anwalt geredet habe und dabei nochmals in ihrem Terminkalender nachgesehen habe und an diesem Tage keinesfalls in dieser Gegend unterwegs war. Nun könnte es noch passieren, daß die Polizei bei dieser Person auftaucht, und das Foto vorlegt. Dabei kommt heraus, daß sie wirklich nicht auf dem Foto ist. Damit ist sie raus.
Jetzt könnte noch die Frage des Polizisten kommen: Wer ist das denn? Darauf kann sie sagen: Weiß ich nicht, kann ich nicht erkennen.
Ist zwar gelogen, aber - macht nichts.
Dann werden die Polizisten abziehen und kein neues Verfahren gegen Dich einleiten.... wieder anfangen mit der Suche beim halter - also dem Vater und in seiner Familie, weil es dann, - das wissen die auch - für dich ohnedies schon verjährt ist.
Alles verstanden?

Noch eines: Wenn sie nochmals mit dem Foto zum Vater kommen sollten, kann dieser immer die Aussage verweigern. Auch dann, wenn die Plozisten fälschlicherweise mit einem Fahrtenbuch drohen. Dies bleibt eine "leere Drohung", denn... ein Fahrtenbuch kann nur auferlegt werden, wenn ein Halter offensichtlich nicht in der Lage ist, zu wissen wann wer mit seinem Auto fährt.
Macht so ein Halter aber "keine Aussage", so ist es nicht bewiesen, daß er nicht wüßte, wer damit fährt oder gefahren ist. Sondern: er sagt es nur nicht. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Fahrtenbuch.
Also, wie immer: SCHWEIGEN IST GOLD!

Viel Erfolg!

By Laurin (62.158.205.146) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 20:29:

:(
Schlechte Neuigkeiten: Heute Nachmittag (ich war weg) bekam meine Mutter polizeilichen Besuch von einem Sachbearbeiter der nächsten Polizeidienststelle. Das Foto von mir was er dabeihatte ist angeblich besser als jedes Paßfoto was jemals von mir gemacht wurde, nichtsdestotrotz hat meine Mum keine Angaben gemacht sie wüßte von nichts. Mein Vater soll sich jetzt bis Mittwoch 7.2. telefonisch bei selbigen Herrn melden...
Ich weiß nicht genau wie verfahren die Lage jetzt ist, wie können wir das ganze bis zum 15.3. rauszögern? Soll mein Vater am Mittowch etwas von Anwalt, Terminkalender nachschauen, Geschäftsreise die nächsten zwei Wochen etc. erzählen? Wenn sie mit dem Foto in der Nachbarschaft rumfragen kriegen sie mich sagt meine Mutter. Wie kann ich das verhinder??? :(
Oder schicken sie mir womöglich nach Blick ins Gemeinderegister einfach so den Bußgeldbescheid zu?
Bitte helfts mir schnell das lief zuerst so gut und jetzt weiß ich echt nicht was ich am geschicktesten machen kann :(
HILFE !!!

By Laurin (62.158.201.134) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 21:24:

Könnte er einen etwa gleichaltrigen (eingeweihten) Freund von mir angeben so daß dieser einen A-Bogen bekommt und das ganze nochmal von vorne losgeht?

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 21:27:

Dann ruft Dein Vater halt am 7. an und sagt, Du hättest ihm nach einer Standpauke gesagt, daß Dein Kumpel an diesem Tag mit dem Auto gefahren ist. Du hättest ihm zwar keinen Namen genannt, würdest den Kumpel aber dahingehend bearbeiten, daß er sich stellt. Das ganze muß so richtig im überzeugten Brustton der Vaterautorität herauskommen, daß der Bulle am anderen Ende sich gar nicht mehr denken kann, daß Du so einen Vater überhaupt anlügen kannst. Schon wieder etwas Zeit gewonnen. Dann aber wirklich einen Kumpel suchen, der ein bißchen Ähnlichkeit mit Dir hat und der sich dann schriftlich meldet, die Sache weiter hinauszögert und schließlich, erst nach dem Ende der Verjährungsfrist, dann doch alles abstreitet.

By Alberto (193.159.127.184) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:07:

Der Vater stellt dann aber schon den Bezug zum Sohn her - von wegen Kumpel -....

Besser wäre, wenn der Vater sagt, daß es ihm peinlich ist, daß auf dem Foto jemand aus dem schützenswerten "Verwandtenkreis" zu erkennen ist, den er auf keinen Fall preisgeben will.
Er werde, wenn es gehe, die Strafe für diesen bezahlen und ihm ins Gewissen reden, daß er nicht so schnell fahren soll! (Das geht natürlich nicht, denn sie wollen ja den Täter, wegen der Punkte) Dies klingt aber glaubhaft und etwas laienhaft, wie es der Normalbürger normalerweise täte.

Dann wird der Polizist noch versuchen zu sagen, daß er diese Person aber angeben müsse, weil es sonst auf ihn zurückfällt (oder Fahrtenbuch) blah blah.
Das ist natürlich alles Bluff!

Da muß der Vater, wie Helmut Kohl sagen: Unsere Familie ist sehr groß.... und wir halten immer zusammen. Tut mir leid, das müssen Sie eben verstehen. Auf Wiederhören!

Passieren kann dem Vater nichts, denn er muß seinen Sohn in der Tat niemals ausliefern!
Diese Regel gilt aber auch für andere Angehörige, so daß für die Polizei nun das Täterfeld größer wird und sie vielleicht die Suche aufgeben.

Trotzdem würde ich in den nächsten Tagen zuerst die Lage checken, bevor Du das haus verläßt.
Nicht, daß sie dir mal auflauern!!

By Laurin (62.155.129.105) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:33:

Danke erstmal für alle Antworten :)
Könnte er nicht einen Freund von mit ähnlichen Alters/Aussehens als täter angeben, ohne mich jedoch zu erwähnen? Sein Praktikant oder sowas...
Ist die Gefahr nicht recht groß daß sie, wenn der "Verwandtenkreis" genannt wird gleich zum Einwohnermeldeamt tippeln oder hier vorbeifahren? Meine Familie umfasst nämlich nur 7 Mitglieder (keine Ahnung ob sie das wissen), und da hätten sie mich recht schnell :(

By Alberto (193.159.127.184) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:38:

Na, die offensichtliche Falschaussage des Vaters, der seinen eigenen Sohn auf dem Foto nicht erkennt, und deshalb einen Freund benennt, ist auch nicht gerade lustig!
Wenn kein Foto da wäre, ok. aber so?

By Laurin (62.155.129.105) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 22:34:

Mein Dad hat das Foto noch nicht gesehen...

By Laurin (62.158.205.133) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 22:20:

Hmmm... Anscheinend wurde hier der Arbeitseifer der bayrischen Polizei unterschätzt... als mein Vater anrief um einen Freund anzuschwärzen sagte der Polizist das sei egal sie würden die Standartprozedur machen, Einwohnermeldeamt, Nachbarn, selber vorbeifahren... der Sachbearbeiter hätte die Aufgabe dem Täter die Formulare persönlich zu übergeben...
Hat jetzt noch jemand eine rettende Idee?

By farendil (217.80.147.60) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 22:30:

hmmm. schlecht, sehr schlecht....

naja, also dass die "forumulare" dem (abgeblichen/vermeintlichen) taeter persoenlich praesentiert werden muessen, davon ist mir nix bekannt.
die prozedur ist immer so, daß der beschuldigte post bekommt (eventuell ist er vorher "besucht" worden)

die einzige chance ist jetzt noch, dass dein vater den a-bogen zurueckschickt....

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 17:37:

Jedenfalls haben sie noch keinen Täter.
Die Nachbarn kann man auch "vorwarnen"!
Der Täter darf niemals die Tür öffnen - besser noch (so mache ich es generell) bei Klingeln an der Tür - niemals öffnen. Denn, es kann immer nur jemand sein, der irgendetwas unangenehmes will.
(Spenden - Zeitschriften - nach dem Weg fragen - Polizei-Bettler)
Merke: Gute Freunde melden sich zum Besuch an! - und sie haben die Geheim-Nr. bzw. Handy-Nr.

Alle anderen sind eigentlich unerwünscht.

Ich mache nicht mal die Tür auf, obwohl überall Licht brennt. Na und, ich kann doch im Keller in der Sauna sein - und nichts hören!

Wenn man konsequent dem haus fernbleibt und es nur vorsichtig verlässt oder betritt, wird die Ermittlung für die Polizei sehr aufwendig.

Gefährlich wird es dann in der letzten Woche - vor der Verjährung.
da würde ich in Urlaub fahren - oder bei einem Freund wohnen.

By Laurin (62.153.19.39) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 17:03:

:(
Ganz Schlecht. Heut bekam ich einen Anhörungsbogen auf meinen Namen. Den Brief den mein Freund vor einer Woche abgeschickt hatte und sich als Täter darstellte war wohl nutzlos...
Hab ich jetzt noch irgendeine Möglichkeit, die Verjährungsfrist ist ja jetzt unterbrochen oder? Könnte ich behaupten den Bogen nicht bekommen zu haben, auf dem Postweg verloren gegangen, im Urlaub gewesen etc. ?
Gibts noch irgendeine Möglichkeit für mich?
Danke nochmal an alle soweit

By farendil (217.80.147.100) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 17:18:

mhh, der fehler war wohl, daß ihr nicht rechtzeitig auf den a-bogen reagiert habt. - alles was folgt ist pech und arbeitseifer der örtlichen beamten.

wenn das foto wirklich gut ist, wirst du wohl keine chance mehr haben.
bei einer ls - messung ist es auch nicht möglich von +36 auf +20 "runterzuhandeln".
die möglichket mit deinem kumpel hast du offensichtlich schon duchprobiert.

sorry, daß ich das so sagen muß, aber ich bin mit meinem latein am ende...

By Seppelschorsch (172.185.94.75) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 20:21:

So blöd die Chose für Dich sein mag... Aber ich fände es als Polizist auch nicht nett absichtlich angelogen zu werden... Da würde ich mich glaube ich auch reinsteigern...

Hatte einen solchen Fall auch und habe meinen älteren Bruder angegeben, der die Punkte auf sich nahm, mir die Nachschulung ersparte und das Strafmandat von mir gezahlt bekam... In solchen Fällen wären mir die etwas wagen Tipps á la Alberto zu unsicher (müsste, könnte, sollte...)

Kopf hoch! Du bekommst ja noch Dein Austrittsgeld am Ende des Zivis...

By Laurin (62.153.19.39) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:57:

Hmmm ja das Geld is mistig aber ich habs schon dafür muss ich jetzt keine Schulden machen... Aber das mit der Probezeit stinkt ich muss die nächsten 2 Jahre höllisch aufpassen... was passiert wenn sie mich nochmal erwischen mit mehr als Verwarnungsgeld?
Naja die Runde ging eben an die Männer in Grün :) War ein faires Match gegen so einen Gegner geb ich mich gern geschlagen :)
Nochmal Danke für alle Ratschläge ich bleib dem Forum treu
Laurin


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