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Nur ein Beamter bei Lasermessung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Nur ein Beamter bei Lasermessung
By Aliensafari (194.138.158.162) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 12:20:

Ist es zulässing wenn ein Beamter (Alleine mit Roller und Lasermesser) Geschwindigkeiten misst? Steht da nicht Aussage gegen Aussage?

Tschöö
ALiensafari

By Zewa (62.104.216.83) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 20:12:

Du willst abzählen? OK:
Du bist der Angeklagte, der Staatsanwalt ist der Ankläger, es gibt nur einen Zeugen - und der ist gegen dich --> leider 0:1 verloren!

Bis dann, Zewa

By Zewa-Wisch-und-Wesch (62.155.206.112) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 20:20:

Funktioniert so ein Rechtsstaat???

Als Angeklagter tust Du ja sehr wohl aussagen
und auch als Zeuge fungieren. Ich denke eher, es kommt auf die "Anklageschrift" an und da sieht es schlechter aus....

By Stuka (193.158.141.120) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 08:08:

Hi Leute,

meines Wissens ist die Rechtslage so, daß das Meßergebnis der Laserpistole nur dann verbindlich ist und verwertbar ist, wenn es von mind. 2 Personen abgelesen wird. Wenn nur einer abliest dann sofort im Protokoll vermerken lassen.
Stuka

By Veritas (62.158.254.57) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 12:53:

Mein Vetter wurde neulich von einem Grün-Weißen angezeigt, weil er an diesem vorbeigefahren war, ohne angeschnallt zu sein. Mein Vetter widersprach nach Erhalt des Schreibens und wurde vor den Kadi gebracht. Einziger Zeuge: Der Scherrif. Und der Kerl schielte wie ein Bock!! Klarer Augenfehler. Mein Vetter behauptete, angeschnallt gewesen zu sein (er konnte sich nicht erinnern, unangeschnallt gefahren zu sein). Der schielende Bock behauptete, er habe deutlich das Gurtschloß an der B-Säule blitzen gesehen (das Schloß rutscht aber bei dem alten Gurt meines Vetters stets ganz nach unten zur Aufspul-Rolle des Gurtes. Als mein Vetter die Sehfähigkeit des schielenden Bocks in Frage stellte, wurde der aber tückisch.
Klar, daß mein Vetter mit seiner Behauptung nicht durchkam. Der Richter war noch nicht mal bereit, nach unten auf den Gerichtsparkplatz zu gehen und sich von dem nach unten rutschenden Gurtschloß zu überzeugen.
Bei "Aussage gegen Aussage eines Grün-Weißen" bist Du stets der Gelackmeierte.

Gruß, Veritas

By N.N. (216.110.36.120) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 13:12:

Der Grundsatz "Aussage gegen Aussage ergibt keinen Beweis" gilt in der Regel im Zivilprozeß. Dann hat eben die Partei, welche die Beweislast hat, verloren.

Hier liegen die Verhältnisse leider etwas anders. Der Autofahrer ist der Beschuldigte/Angeklagte. Er braucht sich nicht selbst zu belasten und darf sogar straflos die Unwahrheit sagen. Der Polizist ist Zeuge und damit unter Strafandrohung zur Wahrheit verpflichtet. In der Regel wird man ihm auch keine persönliche Feindschaft gegen den Beschuldigten usw. vorhalten können, so daß seine Aussage von vornherein fragwürdig wäre. Also hat der Beschuldigte schlechte Karten - oder er bringt selbst einen (oder gar mehrere) Zeugen an.

Wenn der Polizeibeamte sein Wahrnehmungsvermögen (und damit sich selbst) jedoch überschätzt und der Richter ihm kritiklos glaubt, dann kommen eben solche Fälle zustande, die ein schlechtes Licht auf die gesamte Polizei werfen.

By officer (213.187.67.196) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:01:

Der zweite Zeuge wird vor Gericht, zumindest ist das so bei uns, eh nicht mehr geladen. Das war mal am Anfang so, als die Lasermeßgeräte neu waren. Mittlerweilen haben die Gerichte gemerkt daß eh nur der was sagen kann der auch gemessen und anvisiert hat.


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