Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fahrverbot nur privat, nicht im Beruf ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrverbot nur privat, nicht im Beruf ?
By BikeMike (62.153.39.105) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 04:55:

Ich hab's so ca. vor einem Jahr gelesen: Es gibt eine Regelung oder einen Präzedenzfall (wahrscheinlich beides), Ist man als Berufskraftfahrer auf die "Erlaubnis zum Fahren" angewiesen, dann gilt ein Fahrverbot nur für den privaten Bereich(Freizeit, PKW, Motorrad). Im Beruf, z.B. LKW-Fahrer,zum Zweck des Familie-Ernährens wird eine Ausnahme gemacht. Meine Frage: Kennt jemand den §, ein AktenZeichen, ist es nur eine Kannbestimmung? Wird sicher mehrere Leute interessieren.

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 11:00:

@bikemike: es gibt hin und wieder mal einen einen gnädigen Richter, der in Ausnahmefällen (und einem guten Anwalt) soetwas macht, dies ist jedoch keinesfalls die regel!

seit der neuen regelung, nach der du als ersttäter dein fahrverbot innerhalb von 3 monaten nach rechtskraft antreten kannst, gibt es kaum noch einsichtige beamte, die ein solches differenziertes fahrverbot aussprechen oder einer umwandlung des fahrverbotes in eine geldstrafe zustimmen...

By Greatblackbird (212.144.200.183) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 18:33:

@farendil
spätestens 4 Monate nach Rechtskraft...:)


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page