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Mögliche Einspruchsgründe und -sammlung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mögliche Einspruchsgründe und -sammlung
By Mark (193.158.183.17) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 22:48:

Hallo,
ich möchte auf meinen Bußgeldbescheid wegen 43 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung und drohendem Fahrverbot Einspruch einlegen.
Welche Einspruchsgünde sind möglich und erfolgsversprechend und gibt es hierzu einen Link oder eine Sammlung von Einspruchsschreiben ?
Danke schon mal im voraus.

By Greatblackbird (212.144.200.193) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 18:51:

Was willst Du denn erreichen? Die komplette Einstellung oder nur das Fahrverbot wegbekommen? Hast Du schon Voreintragungen im VZ? Bitte genauere Details zum Meßverfahren, Ablauf, Umgebungseinflüsse (Wetter, Tageszeit u.s.w.)

By Mark (193.158.183.72) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 20:57:

Für mich ist es hauptsächlich wichtig das Fahrverbot zu verhindern.
Davor hatte ich noch keine Punkte in Flensburg.
Die Messung der Geschwindigkeit erfolgt per Video in einem Zivilfahrzeug. Später hielt man mich an und sagte, daß ich möglicherweise mit einem Fahrverbot rechnen müßte. Die Beamten waren sich aber nicht sicher, weil die erste Messung (die Höchste) möglicherweise nicht zu verwenden wäre.
Ansonsten fuhr ich vormittags bei trockenem Wetter und kaum Verkehr auf der Autobahn (Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h).

By Greatblackbird (212.144.200.230) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 22:31:

Wenn es nur darum geht, das Fahrverbot zu verhindern, kannst Du versuchen, im Einspruchverfahren mit der Behörde zu verhandeln. Manchmal ist es möglich, gegen Erhöhung der Geldbuße das Fahrverbot erlassen zu bekommen, wenn triftige Gründe vorliegen, z.B. die Überschreitung nicht wesentlich zu hoch war und Du beruflich auf den FS angewiesen bist. Das ist aber Ermessenssache der Behörde, aber versuchen solltest Du es.

By Alberto (193.159.127.68) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 12:48:

Sehe ich auch so. Da alle Daten feststehen, gibt es "fast" keine Gnade. Möglicherweise schwanken die Geschwindigkeiten auf dem Video, so daß die Überschreitung unter 40 kmh zu sehen ist. Aber ansonsten: Es gibt die (leider Ermessenssache) Möglichkeit: Doppelte Buße= Erlass des Fahrverbotes.
Aber das heißt auch, den Einspruch mit Anwalt einlegen und gleich das Video sichten, und, wenn damit nichts geht, diese Möglichkeit sofort anbieten, denn dann sparen sie wenigstens die Gerichtsverhandlung und können - ohne Verfahren - entscheiden.

By Olli (172.177.78.142) on Samstag, den 13. Januar, 2001 - 15:19:

@ Alberto:

Die Verhandlungen um eine Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße..... sollte diese ein Anwalt mit der Behörde führen; was meinst du ?

By Alberto (62.156.36.202) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 12:10:

Ja, das meine ich, denn es hat den Vorteil, daß man dabei einen "Verhandlungstermin" einspart und der Richter hat gleichzeitig ein Fall - positiv für den Staat - abgeschlossen - sogar mit erhöhter Geldbuße. Seine Gnade ist dann auch nicht noch von einem anderen (z.B. Staatsanwalt) zu kommentieren. Und - aus das Wort eines Anwaltes kann er sich verlassen, was bei dem Betroffenen selbst eher schwierig ist, zumal Richter nie gerne mit juristischen "Laien" sprechen.

By Greatblackbird (145.253.158.121) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 18:22:

Ich meine, die Verhandlungen mit der Bußgeldstelle kann man selbst führen. Wenn die sich nicht darauf einlassen, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Irgendwann wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dann ist es immer noch früh genug.

By Olli (172.177.44.127) on Mittwoch, den 17. Januar, 2001 - 22:53:

Ich habe eine Tat am 2.6.00 begangen. Das Verfahren ist noch in der Schwebe. Ich warte auf einen Termin zur Hauptverhandlung.
Ich erwarte täglich einen A Bogen wegen eines erneuten Verstoßes.
Eigentlich muß ich, wenn beides rechtskräftig wird, den Führerschein einen Monat abgeben (2x 3 Punkte).
Was passiert, wenn ich bei dem zweiten Verstoß alles zugebe, dann schnell vor der Hauptverhandlung für den ersten Verstoß die drei Punkte kassiere.....
Dann dürften sie das doch bei der Hauptverhandlung nicht merken, daß erst unmittelbar vorher ein weiterer Verstoß rechtskräftig geworden ist, oder ?
Könnte ich so dem Fahrverbot entkommen ?

Wenn nicht, muß ich dann erneut Einspruch gegen das Verbot einlegen, oder kann ich das direkt in der einen Verhandlung abhandeln?

By Alberto (62.224.100.75) on Donnerstag, den 18. Januar, 2001 - 10:48:

Olli, Du schon wieder.....
Wahrscheinlich werden sie irgendwann - beim Eintragen der Vorgänge in Flensburg, diese "Häufung" erkennen und dir einfach für 4 Wochen gemütlich ein Fahrverbot schicken. Bei der Verhandlung könnte es sein, daß sie es noch nicht wissen. Aber, was nützt das?


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