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Verjährung und Strafmaß

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung und Strafmaß
By ZuSchnellGewesener (212.103.33.83) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 10:59:

Hallo,


hat jemand Kenntnis darüber wie die Verjährung bei Geschwindigkeitsüberschreitung ausschaut ?

Ich wurde Ende Oktober von einer Autobahnstreife Nachts dabei beobachtet worden, wie ich erst rechts Überholt hatte (die rechte und die mittlere Spur waren frei - die nächsten Fahrzeuge waren knapp 500m vorraus und ein paar hundert Meter hinter uns - und der linksfahrende PKW hatte auch noch gebremst) und dann bei erlaubten 100 knapp 160-170 drauf hatte. Später wurde die Autobahn "offener" und normalerweise ist dort 120, jedoch wurde dort in den Vorwochen die Fahrbahndecke erneuert und es standen noch 80er Schilder. Baken und Baustellengeräte waren nicht mehr dort. jedenfalls hab ich mich dazu hinreißen lassen dort 190 zu fahren. Ein komisches Gefühl hatte mich anhnen lassen, daß der PKW hinter mir eine Streife war.

Ich hatte dem Beamten plausibel gemacht, daß ich mir bewußt bin, das ich zu schnell war und hab auch nicht rumlamentiert. Das war nicht einmal gespielt. Immerhin hab ich oft genug festgestellt, daß Tempobegrenzungen sehr oft einen Grund haben. Wenn man mit 210 eine Kurve nimmt, für die 100 vorgeschlagen ist, dann beginnt man doch das eigene Verhalten zu überdenken. Die Leitplanke hatte ich dank des guten Fahrwerks des Fahrzeugs glücklicherweise nicht berührt.

Lange Rede kurzer Sinn ... ich habe noch immer nichts gehört und ich frage mich nun, wann die Verjährungsfrist abläuft ? Ich denke mal, daß ich mit DM750, 3 Monaten und 4 Punkten rechnen kann. Die 3 Monate werden sehr weh tun, ohne frage. Oder könnte ich evtl. glimpflicher davonkommen ?

Ach ja, ich habe bisher ein leeres Punktekonto in Flensburg.


Oliver

By Greatblackbird (145.253.146.77) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 20:09:

Wenn Du noch keinen Anhörungsbogen erhalten hast, mußt Du Dich noch bis Mitte Februar gedulden (3 Monate + 2 Wochen Postweg). Wenn dann nichts gekommen ist, dann könnte es verschwitzt worden sein.Die Regelbuße kann aber wohl noch erhöht werden, wenn Tateinheit nachgewiesen werden kann. Zudem hast Du eine Aussage gemacht, wo Dir schnell Vorsatz nachgewiesen werden kann. Was meinst Du denn mit "beobachtet"? Wurde ein Video aufgenommen oder hatten sie ein geeichtes Meßgerät (ProViDa) an Bord? Oder sind sie Dir einfach nur nachgefahren?

By ZuSchnellGewesener (212.103.33.83) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 10:24:

Sie sind mir einfach nur nachgefahren. Jedenfalls hatten sie mir kein Video angeboten und deshalb gehe ich davon aus, daß sie kein haben. Sonst hätten sie ja wohl den Vorschlag gemacht, ob ich es mir nicht anschauen möchte.

Ich hatte meine Aussage dahingehend gemacht, daß ich nicht umdiskutiere, denn über die gesamte Strecke waren gut 20 Schilder mit Tempoangabe. Der Beamte war auch irgendwie "dankbar" und meinte, daß es nicht oft vorkommt, daß jemand versucht sich nicht rauszureden. Er meinte, daß es ihm leid tut, er aber wegen er Schwere des Verstoßes nicht beide Augen zudrücken kann.

Danke für die Info soweit. Muß also noch 5 Wochen zittern...

Gruß

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 16:40:

Moment mal. Die Identität wurde festgestellt, der Täter ist bekannt. Damit gelten sechs Monate Verjährungsfrist.

By Greatblackbird (212.144.200.193) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 19:03:

Nein garfield, immer erst 6 Monate ab Erlaß eines Bußgeldbescheides. Auch wenn die Identität feststeht, muß der Betroffene nochmal gehört werden, wenn er vorher keine Aussage zu Protokoll gegeben hat. Sicherlich wird gleich ohne weitere Vernehmung ein Bußgeldbescheid erlassen, dies muß dann aber trotzdem innerhalb von 3 Monaten nach der Tat geschehen.

By Alberto (62.156.36.202) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 12:15:

Ja, ist richtig, - aber diese Chance werden sie euch nicht geben - nämlich nochmals 3 Monate zu "schlafen"


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