Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Bart Simpson (213.21.14.69) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 17:14: |
Wieviel darf ich auf einer Kraftfahrstrasse fahren? Handelt es sich dabei um eine Richtgeschwindigkeit?
Danke
MfG Bart Simpson
By Olli (172.177.99.118) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 17:43: |
immer diese Funpostings..... wie lange willst du das eigentlich noch machen? wird´s nicht langsam langweilig?
By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 18:47: |
bitte keine doppelpostings!
By Bart Simpson (212.82.229.14) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 20:15: |
@ olli
Was heisst hier funposting? Ich will doch nur eine Antwort auf meine Frage! Ist das zuviel verlangt?
@ farendil
Sorry war bestimmt keine Absicht.
MfG Bart Simpson
By Olli (172.177.47.100) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 21:22: |
@ Bart Simpson:
Sorry, ich habe dich verwechselt. Entschuldigung!
Dachte du bist der der mit 80 an der Schule vorbeigefahren ist.....
By philip (212.162.18.37) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 14:47: |
Hallo "Bart",
wenn die Kraftfahrstraße aussieht wie eine Autobahn (2-spurig in beide Richtungen, Richtungen baulich voneinander abgegrenzt), was ja Deiner Anfrage bei Neelix zufolge der Fall ist, so gilt wie auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit 130, aber kein generelles Tempolimit, so wie es Max bei Neelix auch gesagt hat.
Gute Fahrt im neuen Jahrtausend!
Philip
By me (212.169.140.71) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 16:33: |
bitte lesen:
http://www.fahrschule-online.com/sicherheit/geschwindigkeit/ges213.htm
By Bart Simpson (213.21.11.190) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 19:27: |
DANKE @ ALL
Ihr habt mich sehr beruhigt. DANKE, DANKE, DANKE.
MfG Bart Simpson
By Bart Simpson (213.21.11.190) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 19:28: |
Bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 wird da trotzdem geblitzt?
MfG Bart Simpson
By farendil (217.80.147.52) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 19:48: |
richtgeschwindigkeit bedeutet, daß es empfohlen ist, nicht schneller zu fahren, aber nicht das es verboten ist.
allerdings: wenn es zu einem unfall kommt und du warst schneller als die richtgeschwindigeit, so mußt du beweisen, daß der unfall für dich auch bei richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar war. - ansonsten gibt es eine teilschuld.
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