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Ermittlungen in der Nachbarschaft

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Ermittlungen in der Nachbarschaft
By Olli (172.177.47.138) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 02:46:

Ich habe nun schon häufig gelesen, daß die Polizei bei der Fahreridentifizierung immer wieder in der Nachbarschaft rumfragt.
Es liegt doch hier eindeutig ein Beweiserhebungsverbot vor. Leider aber kein Beweisverwertungsverbot.

Meint ihr nicht man sollte gegen sowas angehen ? Wenn ja, wie ? Man sollte zumindest das übertretende Beweiserhebungsverbot zur Anzeige bringen.
Mich würden eure Meinungen interessieren. Bin selbst ein Opfer einer solchen Geschichte.

Habe kommende Woche einen Gerichtstermin weil mich einer von den lieben Nachbarn erkannt hat.
Ich werde vor Gericht nicht anwesend sein.
Kann mein Anwalt dennoch versuchen mich als Nichttäter hinzustellen? Habe die Augen auf dem Foto zu und bin nicht so gut zu erkennen.
Der Nachbar kann sich ja geirrt haben! Nur der PK der geblitzt hat steht als Zeuge in der Ladung aufgeführt....

By Greatblackbird (212.144.200.148) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 23:54:

Versuche doch einfach, den Nachbarn als Zeuge zur Verhandlung zu laden. Er muß dann vor dem Richter aussagen, daß er Dich auf dem Foto erkannt hat. Bei einer kleinen Unsicherheit wird er vielleicht seine Aussage zurückziehen und der Beweis ist hinfällig (vorausgesetzt, Du bist wirklich nicht auf dem Foto zu erkennen).

By Polizist (217.4.95.226) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 15:57:

Olli, bei einer Verhandlung in einer Bußgeldsache MUSST du erscheinen. Es genügt hier nicht, das du eventuell einen Anwalt als Vertretung schickst. Wenn du nicht erscheinst wird dein Widerspruch verworfen.
Erklär mir mal bitte, woher sich hier ein Beweiserhebungsverbot ergibt, bitte mit Vorschrift und Hausnummer. Mir fällt nämlich keines ein.

Gruß,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.96) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 16:11:

@polizist: fast richtig.

in aller regel steht auf der vorladung, daß das "persönliche erscheinen angeordnet" ist.
wenn er dann fehlt - widerspruch verworfen.

steht dies nicht drauf, so kann selbstverständlich nur der anwalt zur verhandlung gehen und der beschuldigte fernbleiben.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 10:29:

@olli
Ob der liebe Nachbar dich erkannt hat, wird vor Gericht nicht so bedeutend sein, der Richter wird sich ein eigenes Bild machen. Dabei sehen die auf Merkmale wie Kopfform, Augenabstand, Haarwuchs (Schiebedach oder Pilzkopf etc) Brille Kinnform und so weiter. Den Nachbarn kannst Du nur unglaubwürdig machen, indem Du glaubhaft machst, daß er Dich hasst und Du irgenwie mit ihm im Streit liegst und er alles tut um Dir ans Bein zu brunzen..


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