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Führerschein abgeben bei mehrfachen Punktverstößen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Führerschein abgeben bei mehrfachen Punktverstößen
By Olli (172.177.23.62) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 13:13:

Man muß seinen Führerschein für einen Monat abgeben wenn innerhalb eines Jahres 2 Verstöße rechtskräftig werden, bei denen man über 25 km/h zu schnell war.
Wie läuft das ab?
Die Bussgeldbehörde sieht ja zunächst nur den Verstoß der als einzelner nicht den Führerschein gefährdet. Die Punkte werden dann in Flensburg eingetragen.
Meldet sich Flensburg dann bei mir, wenn ich den Führerschein abgeben muß, oder wie läuft das?

Wenn ich gegen diesen Führerscheinverlust vor einem ordentlichen Gericht Einspruch einlegen will, muß ich diesen dann für einen der Verstöße einreichen, oder kann ich auch nur gegen den Fakt der Führerscheinabgabe Einspruch erheben ?

By Alberto (212.185.252.138) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 15:36:

Hallo Olli, ich muß Dich mal was fragen: Hast Du diese Probleme (aus den letzten Wochen) alle selbst am Hals? Oder machst Du das für ein paar Freunde mit?
Nach meinem Gefühl müßtest Du mittlerweile inkl. von Unfällen so ca. 8 - 10 Delikte erlebt haben. Das ist ein bißchen Viel.

Zu Deinem Führerscheinthema: Es wird kein "Führerscheinverlust" sondern ein Fahrverbot für 4 Wochen. Dazu erhältst Du einen Bescheid. Ab diesem Tage hast Du 4 Monate Zeit, Deinen Führerschein für 4 Wochen abzugeben, der dir danach automatisch wieder zugeschickt wird.

By Olli (172.177.24.64) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 15:55:

Alberto:
Ich poste zwar ziemlich viel, aber es handelt sich häufig um die gleichen Dinge.

ich wurde insgesamt in 2 Jahren 3x geblitzt, hatte zwei Parkverstöße (einmal mit abschleppen)
und einen schweren Verkehrsunfall an dem ich schuldlos war.

Das ist denke ich noch im Rahmen :-))

Nochmal zum Thema:
Ich bekomme den Bussgeldbescheid der Behörde.
Die schicken die 3 Punkte nach Flensburg und Flensburg sieht daß schon 3 drin sind in diesem Jahr, richtig ?
Dann bekomme ich aus Flensburg Post?
Mich interessiert wer zuständig ist das Fahrverbot anzuordnen.

By Alberto (212.185.252.137) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 12:48:

Das weiß ich nicht so genau, weil ich diesen Fall noch nicht hatte. Aber ich denke, es ist die für Deinen Ort zuständige Verwaltungsbehörde - sprich Führerscheinstelle des Landratsamtes.

By Klaus (193.158.141.121) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 16:02:

Umgekehrt, die für das Bußgeld zuständige Behörde des Landratsamtes/der Stadt fragt zunächst in Flensburg nach Deinem aktuellen Punktestand und verhängt auf Grund dieser Information das Fahrverbot.

By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 13:00:

@ Klaus:

Und wenn ein Verfahren mit Einspruch abzuhandeln ist wissen sie ja gar nichts von meinen Punkten, somit sprechen sie kein Fahrverbot aus.
Die laufende Sache wird vor Gericht verhandelt.
Fordern sie unmittelbar vor der Verhandlung denn nochmal die Flensburger Punkte an ?

Sonst komme ich vielleicht drum rum

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 10:46:

Da hätte ich noch zwei Zusatzfragen:
1. Gilt das mit dem FS-Entzug nur bei mit mindestens 3 Punkten bewehrten Geschwindigkeitsverstößen oder z. B. auch bei Abstandssünden - ggfs. gemischt?
2. Gilt es für alle (Noch-)FS-Besitzer oder nur innerhalb der Probezeit?

Danke im voraus für eure Hinweise!

By alfa (193.221.47.93) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 16:39:

Zuerst einmal, das ist kein FS Entzug, sonst müstest du noch mal zur Fahrschule, sondern nur Verwahrung (FS Parkhaus). Das mit den 2 mal im Jahr schneller als... gilt nur für "Schnellfahrerpunkte" die saldiert werden. Abstandpunkte bleiben dabei aussen vor.Die Regelung gilt für alle Pappendeckelinhaber. Für Probezeitler gelten zusätzlich noch andere Regelungen. Siehe diesen Thread(Suchfunktion)
Die Punkte die noch nicht in Flensburg eingetragen sind, weil noch beim Richter in der Tasche werden noch nicht gezählt. Aber wenn die dann etwas später dazu kommen, kriegst du die Parkhausauflage dann halt von der Verwaltungsbehörde.

By Mic (216.110.36.120) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 18:55:

Wer kann folgende Frage beantworten:
Ist es richtig wenn man das erste mal ein Fahrverbot erhalten hat 4Wochen wegen zu schnellen Fahrens das man dann auf ein Jahr auf bewährung fährt und bei einem zweiten Verstoss wegen zu schnellen Fahrens innerhalb des Jahres 3Monate Fahrverbot erhaelt?(Nicht Fuehrerschein auf Probe)

By farendil (217.80.147.17) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 19:30:

nein, dem ist nicht so!

es ist allerdings generell möglich, daß - wenn ein autofahrer in flensburg "registriert ist" - diesem bei einem verkehrsverstoss das "bußgeld aufgrund einschlägiger voreintragungen angemessen zu erhöhen".

desweiteren gibt es noch eine regel:
wer innerhalb eines jahres 2 mal mit MEHR ALS 25 km/h zu schnell erwischt wird ist ebenfalls für einen mont fußgänger.


hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben.

By mic (62.225.242.195) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 19:45:

An farendil
das bedeutet wenn ich den Führerschein wegen 35Km/h innerorts zuschnell in 30er Zone =3Punkte einen Monat veloren habe bin ich bei weiteren 25Km/h den schein nochmals los ist das richtig?

By farendil (217.80.147.17) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 19:51:

nein! bei weiteren 26!!!!!
deshalb hab ich "MEHR ALS" auch GROSSGESCHRIEBEN!

ansonsten korrekt.


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