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Ungewollt Rotlicht angehängt!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Ungewollt Rotlicht angehängt!
By Onrop (62.104.210.91) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 04:55:

Folgendes: Wollte mit einem Kumpel was Essen. Habe mich nachts gegen 1.30 Uhr falsch eingeordnet. Es war eine 2 Spurige Straße. Eine Spur war Linksabbieger und eine ür den Geradeausverker. Ich mußte Linksabbiegen, ordnete mich aber irrtümlich für Geradeaus ein. Neben mir auf der Linksabbiegerspur stand ein anderes Auto. Als ich Grün hatte, fuhr ich zunächst in die Kreuzunng ein, als ich aber sah, das das neben mir stehende Auto stand und alles frei war, sezte ich den Blinker und bog links ab. Sogesehen eigentlich eine Sache, die jeder mal bei freier Straße gemacht hat. Ca 100m weiter aber hielt mich das Auto, welches anfangs neben mir stand, mittels Kelle (Zivi) an und erklärte mir einen Rotlichtverstoß. Naja, worauf ich nicht achtete, war, das die Linksabbiegerspur etwa 3 Sekunden später grün hatte. Der Polizist lies nicht mit sich reden, und meinte, es gäbe 100,- und 3 Punkte. Ein Verwarngeld wollte er nicht anbieten. Das Problem ist jetzt, das ich vor 3 Monaten geblitzt wurde, und mir deswegen eine Nachschulung blüht (+21km/h), welche aber nochnicht angeordnet wurde. Meine Frage jetzt: Habe ich Chancen dagegen anzukommen (Ich habe einen Beifahrer gehabt und es waren glaube ich 2 Zivis)? Immerhin für ich ja zunächst bei Grün und habe dann den Fahrstreifen gewechselt. Wie siht das aus, wenn man erst einen Punkt hat, und 3 Monate später 3 weitere bekommt? Fällt das mit in die Nachschulung, oder wird mir jetzt schon nahegelegt an einer MPU teilzunehmen? Hinzu kommt noch, das es keine Hauptverkehrskreuzung war. Die Mehrspurige Straße auf der ich war, knickte ab, und 2 Seitenstraßen mündeten. Die Streife war übrigens noch sehr freundlich und dränkte mich mehr oder weniger von der Straße ab, als sie mich anhielten (Beinahekollision!) Also: Was tun?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 15:20:

Onrop!
Bei solchen situationen faehrt man bis zur naechsten Seitenstrasse biegt rechts ab, und dreht
um, faehrt zurueck und die sache ist geklaert.
Endresultat!Null Strafe!

By Greatblackbird (145.253.158.48) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 20:50:

@Onrop
Als ein Rotlichtverstoß würde ich das nicht sehen. Vielmehr hast Du Dich zum Abbiegen "nur" falsch eingeordnet, Du bist ja bei grün gefahren. Ein solcher Verstoß liegt meines Wissens im Verwarnungsgeldbereich. Ich würde es drauf ankommen lassen.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 22:22:

Onrop!
Es ist ein Rotlichtverstoss,Du bist Links abgebogen von eine geradeausspur,und die Linksabbieger hatten noch Rot,also Rotlichtverstoss.Ich wuerde es nicht darauf ankommen lassen,da ja in einem solchen falle der gegenverkehr gruen hat.Jeder Macht mal einen fehler aber man soll daraus lernen,wenn du dich mal falsch einordnest dann fahre gerade aus und drehe bei der naechstbesten gelegenheit um und fahre zurueck ist auf jedenfalle billiger und sicherer!

By Greatblackbird (145.253.158.173) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 22:56:

@Onrop
Woher stammt die Info mit "nach 3 Sekunden grün"? Die könnten doch auch bei Rot gefahren sein. Polizisten haben nicht automatisch Sonderfahrrechte.

By ONROP (62.104.210.87) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 04:02:

@Billy Bob!
Der gegenverkehr konnte gar nicht grün haben, da es keinen gab, es handelte sich nämlich um eine Einbahnstrasse. Desweiteren bin ich bereit für den Fahrspurwechsel geradezustehen, da ich meinen Fehler einsehe. Ich sehe aber nicht ein ,dafür 3 Punkte und 136,- zu zahlen! Meiner Meinung nach ist es auch Sinnlos, das verschieden Grünzeiten für Linksabieger bestehen, da es ja keinen Gegenverkehr gibt. Hinzuzufügen wäre noch, das vor etwa 6 Wochen an dieser Stelle noch ein Kreisverkehr ohne Ampeln bestand.

@Greatblackbird:
Ich habe die Stelle nochmal abgefahren. Das mit den 3 Sekunden ist natürlich nicht genau, aber die Linksabbiegerspur hatte später grün (Nach dem Bild, was ich ca. 15 Min später an dieser Kreuzung sah).


@all:
Meiner Meinung nach bin ich bei grün gefahren (was der Polizist auch gesehen haben muß!). Ich habe nach der Ampel Spontan entschieden, das genug Platz und keine Gefährdung vorlagen um Links abzubiegen. In der Tat ist es so, das ich Anfangs noch dachte erst geradeauszufahren, als ich dann auf der Kreuzung aber sah, das alles frei war und das Auto (der Zivi) neben mir nicht fuhr, habe ich spontan den Blinker gesetzt und bin abgeboden.

Nochmal zum Verständniss:
Ich fuhr auf einer 2 Spurigen Straße, welche eine Einbahnstraße war. An der Kreuzung führte diese Straße nach Links und es mündeten von vorne und von rechts je eine Nebenstraße (früher Kreisverkehr). Also muß man links abbiegen, um auf der Haubtstraße zu bleiben. Man kann an dieser Stelle zwar geradeaus fahren, befindet sich aber dann in einer Nebenstraße.

By Egi (62.153.11.130) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 11:30:

Das hört sich doch gut an. Vielleicht ist ja die neue Verkehrsführung missverständlich? Mit einem guten Anwalt und geschickt aufgenommenen Fotos solltest Du das nachweisen können.

By Greatblackbird (217.49.125.236) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 14:42:

@Onrop
Wenn Du bei Grün auf der Geradeausspur in die Kreuzung eingefahren bist, handelt es sich zumindest nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern nur um falsches Abbiegen auf der nicht dafür vorgesehenen Spur. Wenn dort vorher ein Kreisel war, und das auch nicht so lange her ist, hat man ein gewisses Gewohnheitsrecht. Zudem ist wohl die Verkehrsführung durch diese Änderung wirklich etwas missverständlich geworden. Wenn die Linksabbiegerspur später grün hatte und du ca. 100m weiter angehalten wurdest, ist nicht auszuschließen, daß die Zivis einen Rotlichtverstoß begangen haben. Letztendlich kommt es darauf an, auf welcher Spur Du in die Kreuzung einfährst. Wäre die Linksabbiegerspur elektronicht überwacht (Induktionsschleifen) und Du wärst auf der Geradeausspur bei Grün eingefahren, hätte Dich die Anlage ja auch nicht erwischt, weil ja kein Rotlichtverstoß vorliegen würde.

By farendil (217.0.227.108) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 15:27:

@bg: ob dich die anlage erwischt hätte oder nicht, ist unerheblich.
wenn ich bei unserer rotlichtblitze (oder auch bei einigen geschwindigkeitsblitzen, so dies möglich ist) auf die gegenfahrbahn ausweiche, so begehe ich immer noch einen rotlicht - oder geschwindigkeitsverstoß, auch wenn dort keine kontaktschleifen liegen und ich nicht geblitzt werde.

By Greatblackbird (217.49.111.207) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 17:05:

Das kann ja schon sein, aber zumindest könnte man so argumentieren. Wie würdest Du denn die Sache sehen? Ist das ein eindeutiger Rotlichtverstoß?

By farendil (217.0.227.108) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 17:30:

nein, ich würde es nicht als eindeutigen rotlichtverstoß sehen...

nur bin ich nicht der sachbearbeiter im ordnungsamt oder der richter.

ich weiß nur, daß bei uns die polizei ab und zu an einigen kreuzungen gezielt die rausfischt, die z.b. an einer kreuzung in der linken geradeausspur bei grün durchfahren (während die linksabbieger noch rot haben), um sich dann auf der kreuzung in die rechte linksabbiergerspur setzten. diese pkw fahrer fahren nicht durch den gegenverkehr, sondern halten an einer weiteren ampel vor dem gegenverkehr (der jetzt querverkehr ist) an.

was denen dann vorgeworfen wird (verbotener spurwechsel, rotlichtmißachtung oder sonstwas) weiß ich nicht.

By Greatblackbird (217.49.111.207) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 17:50:

@farendil
Schade eigentlich, das wäre in dieser Sache sicherlich interessant.

By ONROP (195.8.239.26) on Sonntag, den 31. Dezember, 2000 - 17:40:

Vielen Dank für die Antworten. Werde besagte Argumentation im Anhörungsbogen angeben, vielleicht stellen die das Verfahren dann ein, oder wandeln es in ein Verwarngeld um.


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