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Feuerwehrzufahrt - Geltungsbereich des Schildes

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Feuerwehrzufahrt - Geltungsbereich des Schildes
By JanR (62.158.92.109) on Samstag, den 23. Dezember, 2000 - 18:19:

Nachdem ich neulich 12m nach einem Schild "Feuerwehrzufahrt" parkte und ein weiterer Fahrer so "schlau" war, direkt auf meiner Höhe auf der anderen Straßenseite zu parken, sollen wir jetzt beide 75 DM zahlen. Da nach meiner Ankunft die Durchfahrt und Zufahrt zu den Eingängen großräumig frei war, bin ich der Meinung, dass ich eigentlich nicht "in" der Zufahrt stand?
Kennt jemand Musterurteile, wie das Schild "Feuerwehrzufahrt" korrekt beachtet wird. Wie weit gilt es? Bis zur nächsten Einmündung?

By michael (213.21.13.115) on Samstag, den 23. Dezember, 2000 - 19:36:

Es gibt da z.B. ein Urteil des OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 1064/97 (Quelle: juris):
"Derjenige, der sein Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn einer Feuerwehrzufahrt, sondern neben der eigentlichen Durchgangsfahrbahn zwischen zwei Bäumen abstellt, parkt nicht in einer Feuerwehrzufahrt."


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