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parken auf privatparkplatz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: parken auf privatparkplatz
By Arne (194.95.193.14) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 21:18:

Ich will schnell was erledigen und stelle mein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nähe ab, wo dransteht "nur für Kunden" und mache dann meine Besorgungen o h n e in diesem Supermarkt einzukaufen. Beim Rausfahren seh eich einen Menschen, der sehr wichtigtuerisch meine Autonummer aufschreibt. Was kann passieren? Kann das was kosten? Oder müssen die mir erst nachweisen, daß ich tatsächlich nichts gekauft habe, oder bin ich nachweispflichtig oder....?

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 10:02:

Da passiert normalerweise garnichts. Wie soll der denn nachweisen daß du nichts gekauft hast? Der vergrault sich doch keine Kunden. Meinem Eindruck nach notieren die die Nummern, um Dauerparker aufzuspüren. Nachdem du nicht aus dem Laden gekommen bist, wird er dich für einen Dauerparkerkandidaten gehalten haben.

By Micha (141.18.212.25) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 12:11:

Da hab ich mich schon öfters was gefragt:
Auf den Schildern steht immer "Nur für Kunden für die Dauer ihres Einkaufs". Na okay, aber da steht ja nicht drauf wo ich Kunde sein muß, Kunde bin ich überall wo ich einkaufen gehe. Ich frage mich ob bei sowas Abschleppkosten anfechtbar wären.

By kitt (62.180.146.145) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 18:49:

Nur nicht verrücktmachen lassen, passiert schon nichts. Wärst wahrscheinlich aich nicht abgeschleppt worden. Allerdings könnte man dich wohl apschleppen wenn du lange auf diesem platz stehen würdest ohne in diesem geschäft einzukaufen.

By nanomator (145.254.204.89) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 23:29:

hmm ich hatte sowas auch, also da is so ein grosses schuhgeschaeft, aber da war der parkplatz voll, gegenueber war eine kneipe. da steht extra noch an jedem parkplatz ein schild nur fuer unsere kunden und NICHT fuer das schuhgeschaeft.

naja denkt man sich nix bei und stellt sich trotzdem hin *g* doch als ich zurueck kam hatte ich einen zettel unter meinem scheibenwischer "Anzeige gegen [mein kennzeichen] am xx.xx um xx.xx uhr errichtet"

hab noch nix gehoert war aber auch erst letzte woche ... was kann mir da passieren ??? (bundesland hessen falls das wichtig ist)

thx

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 13. August, 2001 - 01:07:

30 Mark. Und die zahlst Du bitte auch, schließlich hast Du Dich unberechtigt auf fremdem Privatgrund breitgemacht. Du würdest sicher auch maulen, wenn irgendeiner in Deiner Garage parkt, ohne Dich vorher zu fragen.

By dagegen (213.6.164.163) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:40:

Auf unserem Parkplatz vor einem Lebensmittelgeschäft steht auch ein Schild "nur für Kunden mit Parkscheibe max. 1 Stunde".
Ich habe mal geguckt, keines der dort parkenden Autos hatte eine Parkscheibe hinterlegt. Können die dann alle abschleppen lassen?

By Goose (62.180.1.150) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:49:

Ja, könntest du. Du mußt jedoch zunächst in Vorkasse treten und die Kosten im anschluß auf dem zivilrechtlichen Weg beim Halter eintreiben. (mühsam und gefährlich)

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.31) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 17:36:

also entweder muß es ein amtliches verkehrsschild sein oder es muß sich erkennbar um einen privatparkplatz handeln.

auf öffentlicher fläche (oder dem, was der normalbürger aufgrund baulicher gestaltung dafür halten muß) haben zeichen, die nicht im zeichenkatalog der stvo stehen, keine geltung (phnatasiezeichen)


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