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Rotlichtverstoß in der Schweiz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß in der Schweiz
By emailer (62.104.203.64) on Sonntag, den 17. Dezember, 2000 - 13:43:

Hallo Forumsleser,

ich habe Post vom PP bekommen (als Betroffener) und zwar eine Vorladung zur Vernehmung gemäß einem Rechtshilfeersuchen aus der Schweiz.

Vorgeworfen wird mir ein Rotlichtverstoß in Zürich im August diesen Jahres.

Nicht zu erscheinen wäre wahrscheinlich unclever, aber wie soll ich mich in so einer Situation verhalten? Erstmal sehen was die so Fragen oder gleich Rechtsbeistand besorgen?

Die Sache nach Formfehlern abklopfen und damit ad absurdum führen? Wie ist das in diesem Falle mit der Verjährung?
Können die Schweizer mir überhaupt etwas denn sie sind ja weder EU- noch UNO-Mitglied.

Es wäre nett wenn es hier jemanden gäbe der mich
diesen oder jenen Tipp geben kann oder auch seine Erfahrungen in einer solchen Situation.


Vielen Dank

Email

By EMailer (62.104.204.81) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 10:36:

Jetzt steht die Frage schon eine Woche hier drin
und bisher null postings. Sollte ich wirklich der
einzigste unter 40 Mio. dt. Fahrzeughaltern sein der jemals so eine Problematik am Halse hatte?
Seltsam :-|

By Greatblackbird (62.180.206.222) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 15:17:

Also, wenn Du in Deutschland wohnst und mit Hauptwohnsitz hier gemeldet bist, bin ich der Meinung, daß auch nach deutschem Recht gehandelt wird und die Sache ist verjährt. Du hast wahrscheinlich keine Vorladung, sondern eine Einladung (ggf. mit Betreff Vorladung) bekommen. Dieser brauchst Du nicht zu folgen.

By farendil (217.80.147.74) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 20:32:

also e-mailer: ich habe mit absicht nicht geantwortet, weil ich mir nicht 100% ig sicher war.
von einem solchen schriebs hab ich noch nie was gehört.

als erstes: schau bitte ganz, ganz genau, was da auf der sogenannten "vorladung" steht.
eine vorladung darf nämlich NUR der staatsanwalt ausfüllen. wenn dort "betreff: vorladung" oder ähnliches steht, dann ist dies keine vorladung, sondern eine einladung der du nicht folge leisten musst.
(soweit zum absolut sicherern teil)

jetzt zum eigentlichen problem:
ob das unter verjährung fällt, welcherechtsmittel du dagegen hast, was ist, wenn jemand anderes gefahren ist, kann ich dir nicht sagen.

meines wissens nach ist es so, daß du keinen strafzettel aus dem ausland (mit ausnahme der schilligfresser, äh, verzeihung ich meinte natürlich das königreich österreich :-) ) bezahlen musst, weil die rechtlich keine chance haben, das geld einzutreiben.
ABER: wenn du in der nächsten zeit wieder in die schweiz musst, und dort werden deine "daten durch den computer gejagt" (grenze, polizeikontolle) dann kannst du schwierigkeiten bekommen.
wieviel du mehr bezahlen musst, als wenn du es gleich zugibst, das kann ich allerdings nicht sagen.

By Greatblackbird (217.49.111.207) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 17:27:

@emailer
Danke dür die Mail. Rechtshilfeabkommen hin-oder her, solche Verstöße müßten auch im Ausland irgendwann verjährt sein.

Weiß vielleicht jemand, wie es umgehehrt aussehen würde, also, wenn ein im Ausland gemelderter Fahrzeugführer in Deutschland einen Rotlichtverstoß begeht und dann zu Hause dafür belangt werden soll? Das verjährt doch hier auch irgendwann und er wird bei erneuter Einreise dafür doch auch nicht mehr belangt werden können, oder?

By officer (213.187.67.196) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:53:

Hab schon 3 Ermittlungsersuchen aus der Schweiz zum Bearbeiten da gehabt. Die Leute haben alle bezahlt, da in dem Schreiben was von "weiteren Umtrieben und Mehrkosten" stand, die man sich so ersparen kann. Ich weiß nicht wie das sonst noch weitergegangen wäre. Auf jeden Fall kommt man dann irgendwann in den Schweizer Zentralcomputer und darf die Strafe absitzen wenn man mal wieder einreisen will.
Villeicht ist ja mal jemand unter uns der mehr Erfahrung damit hat weil er nicht bezahlt hat.

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:07:

@officer: absitzen ist wohl übertrieben...

aber es ist richtig - die möglichkeit der registration besteht.

allerdings kann man nur ärger bekommen, wenn der ausweis auch im computer gecheckt wird. (ich glaube kaum, daß der grenzbeamte die namen aller säumigen zahler im kopf hat *g*)
die ist jedoch nur selten der fall.

ansonsten: möglichkeiten der vollstreckung in deutschland gibt es nicht!

By officer (213.187.67.234) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 15:33:

im Kopf nicht, aber man lebt halt immer mit der Gefahr überprüft zu werden.

By alpak (62.226.177.74) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 11:36:

Deshalb ja auch das Engagement der Cops im Ausland: Immer gleich vor Ort abkassieren. In Frankreich z.B. wird man per Motorrad-Streife richtig rausgeholt, wie ein Drogendealer! Ist mir einmal passiert.
Wegen der Sache mit der Datenerfassung und Kontrolle an der Grenze muß man sich wohl als Europareisender nur in der Schweiz und im Osten gedanken machen, da an allen anderen Grenzen i.d.R. ja überhaupt nicht mehr kontrolliert wird.

By alex (194.163.168.8) on Freitag, den 3. August, 2001 - 00:27:

Tip zu der Schweiz:

Es gibt jede Menge von NEBEN-Grenzübergängen (sind vielleicht 2-3 km von einem Hauptgrenzübergangsstelle entfernt, die abends um 20,30 / 21,00 Uhr dicht machen (d.h. kein Deutscher und kein CH-Polizist ist mehr da!).

Da kein Mensch da ist, brauchst Du nur einfach legal durchfahren !!!
Wo ist das Problem ???!

Es gibt auch Fußgängerwege, die Du ohne Kontrolle legal überqueren kannst (da dort kein Grenzposten ist, kannste auch legal mit Fahrrad überqueren...), z.B. von Mulhouse/Frankreich nach BASEL/CH und von dort nach Deutschland (Basler Grenze).

Bei Basel über einen geteerten Fußweg im Weinberg ca. 100 m parallel vom Grenzposten entfernt, direkt am Nebenfluß vom Rhein...

Ich hab zwar nichts zu verbergen, aber mich hats mal interessiert, so habe ich es ausgekundschaftet ...

Oder von Deutschland (bei D-782XX Gailingen) nach Schweiz. Nach 1 km biste wieder in Deutschland (782XX BÜSINGEN, westlich vom Bodensee). 2 km weiter ohne Grenzkontrollpunkt wieder in SCHWEIZ.
Büsingen ist eine deutsche kleine Stadt, umzingelt von der Schweiz. Sie liegt also IN DER SCHWEIZ und hat einen Sonderstatus.

1) Deutsche Kennzeichen
2) Wenn Du was mitbringen willst, mußt Du Schweizer Zoll zahlen
3) Deutsches Finanzamt
4) Deutsche Post (nicht Schweizer Post!)
5) Deutsche und Schweizer Telefonzellen
6) Der Ort hat gleichzeitig eine deutsche und CH-lokale Vorwahl ...!
7) Deutsches Mobilfunknetz
8) Deutsche (Ortseingangs-)Schilder ect...
9) Der Ort hat an keiner geographischen Stelle eine Verbindung zur BRD, da er in der Schweiz liegt. Der Ort liegt auch nicht an einem Berg ect.
10) Er hat deutsche und Schweizer Postleitzahl.

Ciao,
alex


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