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Meßstrecke bei Videomessung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Meßstrecke bei Videomessung
By 0Punkte (193.141.171.254) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 14:07:

Hallo,
bin Ersttäter. Erwischt wurde ich mit 42 kmh zuviel auf der Autobahn (Toleranz schon abgezogen). Gemessen wurde mit Videowagen, Strecke 174m. Frage: Welche Strecke ist für eine Messung mindestens erforderlich? Habe gelesen, bei Abstandsvergehen wären das 250-300m.

Mfg
(noch) 0Punkte

By klausk (212.185.248.185) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 19:10:

Hallo 0Punkte,
174m sind meiner Meinung nach zu wenig. Bei 42 drüber bist du mindesten 100km/h gefahren, da muß die Strecke 300-1000m betragen. Sie mal unter Urteile nach.

Grüße
Klaus

By Max (212.7.162.219) on Sonntag, den 24. Dezember, 2000 - 21:27:

Habe gehört, dass die Meßstrecke auf jeden Fall immer etwa 1000 m lang sein muß. Ich würde das Ergebnis auf jeden Fall mal anfechten!

By Greatblackbird (62.180.206.178) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 20:51:

@klausk
Diese Auflistung gilt bei Messung durch Nachfahren mit "normalem" Tacho ohne Videoaufzeichnung.

Es würde mich aber auch mal interessieren, welcher Abstand mindestens eingehalten und wie lang die Meßstrecke bei Videoaufzeichnung und ProViDa-Gerät sein muß. Ist das irgendwo nachzulesen?

By ProViDa (212.144.128.175) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 21:24:

Klar kannst du das Nachlesen. Im Jagusch/Henschel
(Buch über Straßenverkehrsrecht)
Biste denn die gesamte Zeit so schnell gefahren, ist das ne Baustelle oder nur ne kurze Beschränkung ??

Bei Messungen mit ProViDa reichen im Notfall auch schon die 174 Meter aus.

Ein Verkehrscop aus Berlin


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