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Erst überholen provoziert und dann durch hinterherfahren gemessen..

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Erst überholen provoziert und dann durch hinterherfahren gemessen..
By Micha (62.104.203.66) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 21:00:

Hatte gestern ein "super" Erlebnis.
Landstraße; 70 km/h ; Überholverbot
Fahre mit meinem Motorrad mit ca. 80 km/h etwa 200 Meter hinter einem roten Passat Kombi her.
Nach einer Weile bremst der Passat ohne einen erkennbaren Grund auf 50-60 km/h runter. Ich fahre eine Weile hinter ihm her. Als er nach 2-3 Minuten immer noch vor mir herschleicht überhole ich ihn. Er gibt gas und fährt in meiner Geschwindigkeit hinter mir her. An der nächsten Ampel steht er links neben mir und zeigt mir die Kelle.
Tja jetzt hab ich ne Anzeige am Hals wegen überholen im Überholverbot. Und ich wäre auch 95 km/h gefahren, was Sie durch hinterherfahren festgestellt haben.
Ich hab 200 Puls. Das ist das härteste Stück Abzocke, was mir jemals passiert ist. Die haben das überholen voll provoziert. Auf meinen Einwand meinten die nur: "Und wenn wir 30 fahren, müssen sie hinter uns bleiben..."
Kann ich irgendwas gegen solche Machenschaften unternehmen ????

Gruß Micha

By Greatblackbird (62.180.206.6) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 02:21:

Mit dem Motorrad? Wie war denn das Überholverbot gekennzeichnet? Das bekannte Schild mit den zwei Autos gilt nur für mehrspurige Karftfahrzeuge (und Motorräder mit Beiwagen). Wenn eine durchgezogene Linie vorhanden war, darfst Du überholen, sofern Du die Linie dafür nicht überfahren mußt. War der Tacho des Fahrzeugs geeicht bzw. wurde der Vorgang aufgezeichnet ?

By Micha (62.104.203.64) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 11:30:

Es war das ganz normale Überholverbotsschild mit Zusatz, das Traktoren überholt werden dürfen. Die Linie war nicht durchgezogen. Leider weiß ich nicht, ob der Tacho geeicht war. Gesagt hat man mir nicht viel. Nur meine Personalien aufgenommen. Den Rest bekomme ich zugeschickt.

Stimmt das wirklich, das dieses Schild nicht für Motorräder gilt ??? Wäre mir neu. Aber dann könnte ich doch Einspruch einlegen.

By garfield (129.143.4.36) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 14:19:

Vorsicht! Ihr sitzt einem Irrtum auf.

Bei Überholverbot darf ein einspuriges Fahrzeug (Fahrrad, Motorrad) überholt werden, nicht aber selbst ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Und das einspurige Fahrzeug darf auch nur dann überholt werden, wenn dazu keine durchgezogene Linie überfahren werden muß.

Auch eine Regelung aus der Steinzeit der StVO, die anhand der Beschleunigungsfähigkeit heutiger Autos und vor allem Motorräder endlich einmal überarbeitet gehört.

Die meisten Motorräder (sogar meine alte 27-PS-Kiste) haben bei weitem genügend Sichtweite und Leistung, daß sie an solchen Stellen fast immer gefahrlos überholen können.

Andererseits bekomme ich, wenn ich mit meinem 50er Stadtroller unterwegs bin, immer wieder mit, daß einige "besonders gesetzestreue" Autofahrer lieber ein Moped als eine durchgezogene Linie überfahren. Dann hilft nur noch, daß man sich so breit macht, daß das Auto entweder ganz auf die Gegenspur muß oder hinter einem bleibt. Unfein, aber für die eigene Sicherheit lebensnotwendig.

By TALOON (141.30.217.10) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 22:12:

o f f t o p i c :

"Andererseits bekomme ich, wenn ich mit meinem 50er Stadtroller unterwegs bin, immer wieder mit, daß einige "besonders gesetzestreue" Autofahrer lieber ein Moped als eine durchgezogene Linie überfahren. Dann hilft nur noch, daß man sich so breit macht, daß das Auto entweder ganz auf die Gegenspur muß oder hinter einem bleibt. "

nein, nicht unfein. ich mache das fast grundsätzlich so *g*, da ich ein motorrad von 1957 fahre und damit eben nicht dauernt die 100 oder 110 blasen kann. als schnitt fahre ich etwa 85-90, also lkw tempo. wenn ich nun auf der rechten seite fahre, wird in etwa 8 von 10 fällen mit einem abstand von 20-50cm und meist mehr als 30kmh mehr überholt. das macht sich nicht schön für einen zweiradfahrer, das könnt ihr mir glauben!
ab und an tut mir derjenige hinter mir auch leid, mich würde es umgekehrt ja auch ankotzen hinterherzuzuckeln und ich mache platz. und das ergebniss TROTZ FREIHER GEGENFAHRBAHN: 20-50cm abstand!!tja, das prägt dann eben...
lachen muß ich immer, wenn das autofahrer hier in dresden mit mir machen: knapp vorbeirasen und dann an der ampel vor mir stehen. dann fahre ich an denen vorbei, wenn die scheibe unten ist mit einer aufforderung mir nun doch auch zufolgen, und stelle mich an der ampel vorn an...nebenbei, was kostet das? hier machen das auch die bullen mit ihren MZ...

mfg TALOON

PS: muß nicht grundsätzlich zu einspurigen fahrzeugen ein sicherheitsabstand beim überholen von 1,5m eingehalten werden??

By Greatblackbird (212.144.244.132) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 22:26:

Garfield hat recht, ich hab`s nachgelesen. Wahrscheinlich hast Du keinen Zeugen? Die Vorgehensweise ist nicht in Ordnung. Wenn sie die Geschwindigkeit durch Nachfahren ohne geeichten Tacho und ohne Aufzeichnung auf einer recht kurzen Wegstrecke gemessen haben, dann gelten sehr hohe Abzugtoleranzen (glaube bis zu 15%). Wahrscheinlich wird die Geschwindigkeitsübertretung dann nicht gewertet, weil sie nicht weiter ins Gewicht fällt.

By garfield (129.143.4.36) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 06:57:

> muß nicht grundsätzlich zu einspurigen fahrzeugen ein sicherheitsabstand beim überholen von 1,5m eingehalten werden?

Nach S.L.U.K.A.(*): Ja, nur umgekehrt nicht. D.h., das einspurige Fahrzeug muß diesen Abstand nicht einhalten, wenn es selbst überholt (z.B. an Ampeln)

(*)Selbst-Lernendes Universelles Karteien- und Datenbanken- Abfrageprogramm

By Andreas (62.104.216.72) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 22:16:

Hallo....
Ich sage nur...ANWALT nehmen. Und noch was, Überholverbot heißt Überholverbot, weil man da nicht überholen darf. Die Aussage der Polizei ist durchaus gerechtfertigt. ABER, die Leute müssen auch wissen, das man in solchen Sachen eine Verkehrsbehinderung sehen kann. Und das gibt auch Bußgeld, allerdings dann eben nicht für dich. Also.....ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT!!!!!!

Grüße Andreas


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