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Bitte um Hilfe: mit ca. 100 auf der A3 geblitzt erlaubt 60 BAUSTELLE!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Bitte um Hilfe: mit ca. 100 auf der A3 geblitzt erlaubt 60 BAUSTELLE!
By Andi (193.159.0.67) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 11:45:

Hallo Leute...

Ich hoffe jemand kann mir auskunft geben. Bin sehr auf den F-schein angewiesen.Habe die Begrenzungsschilder nicht gesehen, wäre sonst niemals so schnell gefahren.BITTE UM AUSKUNFT...SCHNELL!!! danke
A 3 Würzburg-Frankfurt mit 100 geblitzt
erlaubt 60 km/h im Baustellenbereich (gelten dort trotzdem "Außerhalb von Ortschaften" Regeln?)
Wie groß ist der Toleranzabzug ??

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 12:59:

Cool down a bit,
wenn es wirklich 100 auf dem Tacho waren, war es es real weniger, vielleicht 95 oder so, dann werden noch 3% "Rabatt" abgezogen, so daß Du innerhalb 40 km/h zu schnell liegst. Autobahn ist m.E. immer "Ausserorts". Das meint, in den Punkterängen bist Du gelandet (3P), aber einen Monat Führerscheinparkaus bekommst Du nur, wenn Du innerhalb eines Jahres (Vorwärts oder rückwärts gerechnet) nochmal mindestens 25 Km/h zu schnell warst.
Also lass Dir das Wochenende nicht versauen!

By Alberto (62.224.93.164) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 14:34:

Alfa, wie kommst Du auf 3 % - sind das nicht 3 kmh?. Ansonsten hast Du recht.. selbst bei netto 100 kmh wäre es noch kein Fahrverbot - erst ab 101 ! (BAB ist immer "außerorts")

By farendil (62.180.212.188) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 14:45:

@alberto: da bist du wohl immer beim schleichen geblitz worden :-)
nein, ist wahr - bis 100 km/h 3km/h toleranz, ab 100 km/h 3% toleranz.

was zur bab und ausserorts: in berlin gibt es ein stück autobahn die innerorts ist! - immer noch 2 spuren + randstreifen pro richtung, immer noch leitplanken, aber das ist dann trotzdem schon innerorts!

ansonsten: solange kein ortsschild da war, ist alles ausserorts!

By Andi (62.158.224.139) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 15:43:

Vielen Dank für die schnellen Auskünfte !!!
Da kann Ich ja am Wochenende Gas geben :-))

By Pate (62.227.173.22) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 15:49:

A3 Würzburg-Frankfurt ist auf jeden Fall Autobahn,trotz Baustelle.
Ansonsten sind die Ausführungen von farendi absolut richtig.
Viel Spass beim Gas geben am Wochenende

By Alberto (212.185.252.137) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 17:47:

Da seht ihr mal, daß ich auf solche Details gar nicht mehr geachtet habe, weil ich ja sowieso einen juristischen Blockade-Trick einsetze, der alles zunichte macht. Also - wieder was gelernt: Ab 100 kmh 3 % - prima.

By Jürgen (217.5.144.42) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 10:21:

Jetzt muß ich doch auch nochmal meinen Senf zum Thema 3 km/h bzw. 3 % dazugeben:
Korrekt ist:
Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen bis 100 km/h gibt's 3 km/h Toleranzabzug.
Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 100km/h 3% Toleranzabzug.
Das Ganze hat also nicht mit der real gefahrenen Geschwindigkeit zu tun sondern mit dem, was an Geschwindigkeit erlaubt war (hier eben 60 km/h, also werden 3 km/h abgezogen)

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 11:09:

@Jürgen

Da würde mich mal die Fundstelle für diese Behauptung interessieren. Der Toleranzabzug berücksichtigt Ungenauigkeiten beim technischen Meßverfahren und wird von der PTB festgelegt. Maßgebend ist logischerweise immer der Meßwert und nicht das, was auf einem Schild stand. Was sollen Rechtsvorschriften mit technischen Meßvorgängen und ihren Fehlern zu tun haben?

By Andi (212.184.149.138) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 11:51:

@alberto

Was ist das denn bitteschön für ein Blockade-trick???

By Jürgen (217.5.144.42) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 09:02:

QN.N.,
ich kenne auch die Aussage unter FAQ 2.

Meine Behauptung basiert auch nicht auf eine aktuelle Fundstelle im Web sondern aufgrund eines schon etwas älteren Artikels in der ADAC-Motorwelt. Da ich bis dato der gleichen Meinung wie Du war, hat sich diese Verfahrensweise eben bis heute bei mir eingeprägt.
Wenn du weiterhin an eine Verifizierung meine Aussage interessiert bist, kann ich ja mal eine Anfrage an die Juristen des ADAC starten.

By Alberto (62.158.219.153) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 10:22:

Hallo Andi, das ist einer von den juristischen Tricks, sich selbst aus der Sache herauszuhalten.
Kommt bei mir irgendwie ein Problem, dann lenke ich es auf irgendwelche Umwege ab und lasse es verjähren. Das ist der eine Weg.
Der ander ist, daß man erkennt, daß die Fahrerbestimmung nur auf vagen Zeugenaussagen beruht, - da erschwert man eben die Identifizierung, so daß eine Eindeutigkeit nicht zustandekommt.

Jedenfalls zahle ich immer: Alles ohne Punkte (Ab 50 DM nur 36,-- -Halterhaftung) und alles ab 1 Punkt wird durch die Mühlen geschoben, so daß eine Verjährung eintritt.
Ich kann Euch natürlich nitch alle meine Tricks hier darstellen, weil ein paar muß ich schon für mich behalten.
Nur so viel: ich habe natürlich immer vorgesorgt:
Meine Autos sind ausnahmslos auf Firmen oder andere Adressen zugelassen, wo ich garantiert nicht wohne und mich auch niemand kennt. Das ist schon mal ein Vorteil.
Dann habe ich zufällig einen Vater, der weit weg wohnt und aber den gleichen Vornamen trägt und am selben Tag, wie ich im selben Gebortsort geboren wurde - nur eben 22 Jahre früher.
Damit kann man viel machen......usw. Tricks gibt es genug.
Nur, wenn ihr vor Ort identifiziert wurdet, dann wird es eng.

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 10:07:

kleine Anmerkung, alberto: die Halterhaftung gilt nur im ruhenden verkehr - beim fahren ist nix mit reduzierung auf 36,-

By Alberto (62.224.100.183) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 10:14:

Ja, wenn sie ein Foto haben, dann nicht. da hast Du recht.


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