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Wo findet die Gerichtsverhandlung statt!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Wo findet die Gerichtsverhandlung statt!
By Olli (172.177.89.202) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 11:36:

Hallo!

Ich bin mit meinem Wagen, der in NRW zugelassen ist in BW geblitzt worden.
Ich werde gegen den drohenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen!

Wird die Sache dann hier vor´m hiesigen Amtsgericht verhandelt, oder in Baden Württemberg ? Kann so etwas länderübergreifend stattfinden ?

Falls es hier stattfindet, würde ich wohl keinen Einspruch einlegen, da hier bereits ein Verfahren ansteht.

Allerdings würde mein Anwalt dann den PK von der Radarkontrolle als Zeugen vernehmen wollen. Würden sie dann nicht wegen zu hohen Aufwandes (Anreise aus 600km Entfernung) das Verfahren fallenlassen ? Ich war 40 km/h auf der Autobahn zu schnell abzügl. Toleranz.

By Greatblackbird (145.253.158.188) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 15:07:

Die Verhandlung findet immer bei dem zuständigen Gericht statt, wo der Verstoß begangen wurde. Gerade, wenn die Entfernung sehr groß ist, wird das Verfahren nicht fallengelassen, da ein Richter gern versucht, durch die Anordnung zum persönlichen Erscheinen zu disziplinieren. Wenn Du dann nicht erscheinst, wird der Einspruch verworfen.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 27. November, 2000 - 12:43:

Kosten spielen bei der Rechtfindung keine Rolle. Es wird beim "tatort-zuständigen Gericht" verhandelt.
Aber Aufpassen:
Wenn du deinen Heimat-Anwalt mitnimmst und keinen örtlichen (BW)Anwalt nimmst, dann schickt dein Anwalt dir die nicht kleine Reisekostenrechnung, denn, soweit ich weiß, zahlen die Versicherungen das nicht, sondern nur einen Vertreter vor Ort.

By Alberto (193.159.29.181) on Montag, den 27. November, 2000 - 14:12:

Richtig, aber wenn Du in Stuttgart einen guten Anwalt brauchst, laß es mich wissen.

By Olli (172.139.118.176) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 13:53:

Alberto:

Ich denke mal, daß mein Verstoß in Freiburg verhandelt wird. Hätte bestimmt keinen Zweck mit einem Stuttgarter Anwalt.... es sei denn das ist so einer, der bereits im Vorverfahren eine Einstellung erreich, denn die Reisekosten, die die Rechtsschutz ja leider nicht zahlt wären hoch, wenn er zu der Verhandlung nach Freiburg kommen müsste....

Ich habe übrigens jetzt Jemanden gefunden, der bereit ist die Sache mit dem Freund durchzuführen. Also schon im frühen Anhörungsverfahren alles auf einen Nichttäter lenken.
Um die Verjährung zu erreichen, ist es nicht sinnvoll zunächst den ersten Anhörungsbogen einfach zu ignorieren und erst später einen Fahrer zu benennen ? Evtl. wäre doch dann schon gegen den Nichttäter das Ganze verjährt, so daß er es einfach zugeben kann und fertig....

Kannst mich ja mal anmailen ;-))

By farendil (217.50.97.188) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 14:07:

@olli: wenn du auf den a-bogen nicht reagierst, wird in aller regel bereits nach dem fahrer geforscht!

By Olli (172.177.132.68) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 14:14:

Aus anderer Quelle habe ich gehört, daß dann ein erneuter Anhörungsbogen kommt, allerdings per Einschreiben.

Steht nicht auf dem Anhörungsbogen sogar direkt drauf, daß bei Nichtbeantworten unmittelbar ein Bußgeldbescheid erlassen wird?

Was ist denn wenn der Halter im Urlaub ist und der Anhörungsbogen kommt? Können sie doch nicht direkt ermitteln...

By Alberto (62.158.219.153) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 10:03:

Ja, auch Urlaub könnte eine Verschiebung bedeuten. Aber... die regel ist: Sie vergleichen Halter und Bild (über Paß) und dann haben sie Dich!
Wenn schon ablenken, dann frühzeitig - also sofort!!!
Das schafft Vertrauen - und beruhigt die Beamten. Denn sie glauben, alles gehe seinen normalen Weg. Nur so geht es!!

Und Achtung: Der Freund muß den Verstoß auf dem Anhörungsbogen, den er dann erneut erhält, zugeben.
Erst beim Bußgeldbescheid überlegt er es sich anders!

By Egi (62.153.13.124) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 11:14:

Noch eine Frage dazu: Falls mich jemand privat wegen eines Verkehrsvergehens anzeigt, müsste ich dann nicht an meinem Wohnort verklagt werden? Wer weiß hier Bescheid?

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 11:32:

Ich werde jetzt bald noch vorne und hinten auf mein Auto schreiben: "Gerichtsstand für irgendwelche Verkehrsvergehen ist Esslingen. Mit Ihrer Anzeige erkennen Sie diese AGB an..."

SCNR.

By Alberto (62.224.93.39) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 16:54:

Prima, Garfield, leider nicht zulässig.
Gerichtsstand ist das zustäündige AG, wo der Vorfall passiert ist. Also auch die Gemarkung, in der die angezeigte Tat passiert ist. Alles klar?

By Egi (62.153.13.43) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 17:19:

@ Alberto:

Also hat man Heimvorteil, wenn man in seinen heimatlichen Gefilden von auswärtigen Fahrern angezeigt würde. Die müssten dann zur Verhandlung anreisen und scheuen bestimmt Zeit und Kostenrisiko. Eventuelle Zeugen wären in der eigenen Region auch eher plausibel.

Im umgekehrten Fall wäre es schwieriger, oder?

By Olli (172.128.90.39) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 19:03:

Alberto:

Nochmal zu dem Freund, den ich als Nichttäter angebe:

Du hast gesagt er soll es erst zugeben und dann später Einspruch einlegen.
Er möchte es jetzt so machen, daß er bei Eintreffen des Anhörungsbogens an seine Adresse gar nicht reagiert. (fühlt sich wohl nicht verpflichtet dazu).
Was wäre in diesem Fall die Folge?
Würde die Polizei ihn aufsuchen, oder würden wieder in meinem Umfeld die Ermittlungen aufgenommen werden ?

By Jürgen (217.5.144.42) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 07:55:

@Egi
Ne, Zeugen bekommen ihre Auslagen erstattet, d.h. sie haben hierdurch keine Nachteile.
Lediglich Du hast den Vorteil, das Du als Beschuldigter keine weite und teure Anreise hast, die Du aus eigener Tasche zahlen müßtest.
Aus diesem Grunde habe ich einmal ein Bußgeld von 103 DM mit 1 Punkt akzeptiert, obwohl ich die Verhandlung höchstwahrscheinlich gewonnen hätte. Gerichtsstand wäre aber von meinem Wohnort 600 km entfernt gewesen, sodaß mich mein Recht tuerer zu stehen gekommen wäre als die Buße, den Punkt konnte ich auch gut verschmerzen, da es der einzige war.

By Alberto (193.159.29.16) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 09:38:

Hallo, Olli, wenn er es nicht zugibt und nicht reagiert, ist der Sinn der Sache gefährdet. Denn dann werden sie mißtrauisch und suchen wieder bei dem Halter herum - also bei Dir.

Das Zugeben auf dem Anhörungsbogen hat keinerlei rechtliche Konsequenz - das ist nur so eine Art Erstvernehmung. Erst dann, was man in einem Gerichtlichen Verfahren aussagt, das zählt. Ein BuGeBe ist eine Art Verfahren. Dort gilts! Aber erst dann!! Also, wenn er Dir wirklich helfen will, nimmt er innerhalb von 1 Woche, nachdem er einen Anhörungsbogen auf sich erhalten hat, die Sache auf sich. (Nur ankreuzen: O Ich gebe den Verstoß zu)- dann fühlen die sich sicher und können sich Zeit lassen mit dem BuGeBe (4 Wochen vor Weihnachten werden sowieso keine BuGeBe´s verschickt.) Das fruchtet, ok?

By Olli (172.177.159.64) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 18:59:

Hi Alberto !

Stell dir mal vor, es wäre wirklich Jemand anders gewesen und er würde den Anhörungsbogen nicht beantworten.
Dann würde ich als Unschuldiger weiterhin von Ermittlungen belastet.
Kannst du dir nicht vorstellen, daß sie eher mißtrauisch werden, wenn er nicht antwortet? Er könnte schließlich auch schreiben, daß er es nicht gewesen ist. Könnte mir vorstellen, daß er so erstmal Mißtrauen erweckt.

Aber ich spreche es nochmal mit ihm durch.

By Alberto (62.158.218.11) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 14:19:

Ja, deshalb muß er antworten, den braven Bürger spielen, alles zugeben, dann habt ihr die größte Chance.

By Olli (172.177.211.234) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 19:00:

Bin ja mal gespannt wie das so wird. Bei dir scheint es ja immer gut zu klappen.

Warten wir´s ab.

By Alberto (212.185.252.138) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 23:48:

Olli, das ist wirklich kein Kinderspiel! Ein kleiner Fehler, eine Aussage zu viel - und alles kippt.

Viel Glück - und gute Nerven ! wünsche ich Dir.

By Olli (172.177.238.65) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 09:21:

Also mein Bekannter sagt, daß er einfach ein paar Schreiben aufsetzen will. Ich weiß nicht mal genau was. Aber er hat immer diverser Entschuldigungen partat. Gefahr in Verzug und so etwas.

Erweckt sicher Mißtrauen, aber doch wohl eher gegen ihn als Nichttäter und nicht gegen mich, oder ?
In einem solchen Fall werden sie sich doch sicher an ihn halten.
Seine Schreiben zögern eben alles noch weiter hinaus.

Wenn du auch irgendwelche passenden Schreiben haben solltest... M@ail me :-)


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