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Anhörungsbogen und dann gleich Bussgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen und dann gleich Bussgeldbescheid
By Vivaldi (62.104.212.89) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 21:16:

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, meine Frau ist zweimal innerhalb von 1 Woche geblitzt worden, nun kam der erste Anhörungsbogen, Ausserorts 26 km/h Überschreitung (86 km/h bei 60 km/h erlaubt), Beweismittel Frontfoto, welches auf das Anschreiben kopiert war und auf dem wirklich nicht sehen kann wer gefahren ist.

Und eine Woche später der nächste: Innerorts 24 km/h Überschreitung (74 km/h, Beweismittel: Auswertbares Frontfoto von stationärer Anlage).

Auf beiden Anhörungsbögen korrigierte meine Frau den Namen, da meine Frau meinen Nachnamen angenommen hat (Hochzeit bereits 5 Monate früher) und meine Frau teilte ihnen mit, dass
Sie nicht wisse, ob Sie oder ihr Mann, "mein Name" zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Meine Adresse haben wir nicht notiert, da identisch mit meiner Frau und das vergehen hat meine Frau auch durch ein entsprechendes Kreuzchen verneint, da sie ja nicht mehr weiß wer von uns gefahren ist, hihihi.

Nun hat meine Frau wg. Innerorts einen Bussgeldbescheid von DM 100 und einen Punkt (kosten des Verfahrens 25+11 DM)erhalten.
Ist das so in Ordnung, schließlich hat sie doch angegeben, dass Sie nicht weiß wer zu dem Zeitpunkt in Frage kommt, sie oder ich?
Sie hat das Vergehen auch nicht zugegeben!
Müßte jetzt nicht erstmal ein Anhörungsbogen an mich gesendet werden.
Wie soll meine Frau den Einspruch begründen?

Kann meine Frau durch die beiden Vergehen ihren Führerschein verlieren wg. wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung?

Über Eure Beiträge und Erfahrungen freue ich mich jetzt schon.

Gruß
Vivaldi

By Greatblackbird (145.253.158.61) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 23:36:

Den Einspruch braucht sie nicht weiter begründen. Allerdings wird das Verfahren dann an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben und ein Termin für eine Hauptverhandlung angesetzt, zu der sie erscheinen muß, um mit dem Foto verglichen werden zu können. Auf der Kopie, die sie erhalten hat, ist sie ja nicht zu erkennen, aber meist liegen noch andere Fotos vor. Besser wäre, wenn sie einen Anwalt beauftragt, die Ermittlungsakte anzufordern und vorab die Fotos einzusehen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen. Ein Fahrverbot droht nicht, da zum Einen der zweite Verstoß nicht über 25 km/h liegt und zum Anderen der erste Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Es muß kein weiterer A-Bogen an Dich gesendet werden. Es sieht aber so aus, als sei der Behörde klar, wer gefahren ist.


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