Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Innerorts: 29 zu schnell auf dem Motarrad - Hilfe !!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts: 29 zu schnell auf dem Motarrad - Hilfe !!!
By Holger (217.185.68.22) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:02:

Es war früh am morgen, ich hatte es mal wieder (wie immer) tierisch eilig und bin daher mit meinem Zweirad mit etwa 60 statt der vorgeschriebenen 30 unterwegs gewesen. Und es mußte natürlich kommen wie es kommen mußte: Ich wurde aus einem parkenden Fahrzeug heraus geblitzt.
Wenig später kam dann auch schon die Anhörungsbescheinigung: 29 zu schnell!
Nun meine Frage: Kann ich irgendetwas unternehmen? Hat es Sinn, Widerspruch (auf dem Anhörungsbogen) einzulegen oder einfach nicht zu antworten? Wie gut sind die Fotos (immerhin hatte ich einen Helm an? Kann ich behaupten, daß ich mein Zweirad (auf mich angemeldet) an viele Personen verleihe und nicht weiß, wer gefahren ist? Würde mir das etwas bringen? Oder sollte ich einen Anwalt einschalten und Akteneinsicht fordern? Kann ih vielleicht behaupten, daß ich garnicht so schnell gefahren bin und die Messung fehlerhaft war (mobile Geräte haben doch eine gewisse Ungenauigkei)? Wer trägt dann die Beweislast? und und und
Über hilfreiche Tips wäre ich jedenfalls sehr dankbar!!!

By Greatblackbird (145.254.152.86) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 18:43:

Kann ich irgendetwas unternehmen?

Klar.

Hat es Sinn, Widerspruch (auf dem Anhörungsbogen) einzulegen oder einfach nicht zu antworten?

Gegen einen Anhörungsbogen ist kein Rechtsmittel zulässig, das geht erst bei Erhalt des Bußgeldbescheides. Der A-Bogen kam per einfachem Brief, am besten gar nicht drauf antworten und abwarten.

Wie gut sind die Fotos (immerhin hatte ich einen Helm an?

Genau das ist der Punkt. Sehr wahrscheinlich bist Du auf dem Foto gar nicht zu erkennen. Das wird nur ein Versuch sein, daß Du den Verstoß zugibst. Die Behörde muß den Fahrer finden und Du brauchst keine Angaben zur Sache machen bzw. dabei helfen.

Kann ich behaupten, daß ich mein Zweirad (auf mich angemeldet) an viele Personen verleihe und nicht weiß, wer gefahren ist?

Das würde schlimmstenfalls zu einer Fahrtenbuchauflage führen. Einfach jegliche Aussage verweigern.

Oder sollte ich einen Anwalt einschalten und Akteneinsicht fordern?

Dafür ist es noch zu früh.

Kann ih vielleicht behaupten, daß ich garnicht so schnell gefahren bin und die Messung fehlerhaft war (mobile Geräte haben doch eine gewisse Ungenauigkei)?

Wenn Du solche Angaben machst, gibst Du zumindest schon indirekt zu, doch gefahren zu sein. Die Richtigkeit der Messung anzuzweifeln bringt höchstens einen höheren Toleranzabzug, keinesfalls aber die Einstellung des Verfahrens.

Wer trägt dann die Beweislast?

Die Behörde.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page