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Zu schnell mit Firmenwagen - was tun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell mit Firmenwagen - was tun?
By Sonja (80.142.113.37) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:24:

Folgendes Problem:
28 km/h zu schnell außerorts mit einem Firmenwagen. Vor noch nicht mal einem Jahr Führerschein weg (zu schnell).
Firma hat A-Bogen bekommen und an mich weitergeschickt. Die G-Messung wurde mit Video gemacht.
Was soll ich nun am besten machen?

By Fahrer (149.225.37.89) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:28:

Hallo Sonja ,

da droht ein erneutes Fahrverbot wegen wiederholtem Verstoss +25.

haben sie Dich angehalten?

By faraday (217.5.112.147) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:58:

Unternehmen die Firmenwagen unterhalten sind vom Gesetzgeber verpflichtet bei Vergehen die mit einem Firmenwagen begannen werden, den Fahr anzugeben. Allerdings gibt es eine Frist von 14 Tagen in der das O-Amt an die Firma herantreten MUSS . Nach Ablauf dieser Frist brauch sich die Firma trotz Fahrtenbuch nicht mehr an den Fahrer "erinnern". Es wird zwar immer mit einer Fahrtenbuchauflage gedroht, doch kommen die zu spät gibs auch keine Auflage ;-)
Soll heißen für dich : hat deine firma den a-bogen erste mehrere wochen nach dem verstoß erhalten, weiß keiner mehr wer gefahren ist (vorrausgesetzt du verstehst dich gut mit den jeweiligen verantwortlichen) und die behörde muss alleine den fahrer finden. Wahrscheinlich werden dann nach einigen wochen/tagen 2 nette grüne mänchen in den betrieb kommen und das video/foto rumzeigen, verpfeifft dich niemand und die treffen dich niemals persöhnlich an un identifizieren dich, bist du raus aus der sache!

das ganze setzt voraus daß du nicht angehalten wurdest

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 15:06:

@fahrer: aber nur nach dem 2. verstoß.

@sonja: du ahst den original - bogen von der firma? - d.h. die vom amt haben deine adresse noch nicht?

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 18:32:

@faraday

Unternehmen die Firmenwagen unterhalten sind vom Gesetzgeber verpflichtet bei Vergehen die mit einem Firmenwagen begannen werden, den Fahr anzugeben.

Nenne bitte mal den Gesetzestext, in dem das geregelt ist, was Du da gepostet hast. Niemand ist verpflichtet, die Fahrer seiner Fahrzeuge zu bennennen. Bei Firmenwagen wären sämtliche Mitarbeiter potentielle Betroffene, das allein berechtigt zur generellen Aussageverweigerung.

Nach Ablauf dieser Frist brauch sich die Firma trotz Fahrtenbuch nicht mehr an den Fahrer "erinnern".

Natürlich nicht. Die Behörde braucht ja dann nur das Fahrtenbuch zu kontrollieren.

By faraday (217.5.112.153) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 19:31:

@ gb

auch wenn ein fahrtenbuch geführt wird, brauch sich niemand mehr zu erinnern. ausserdem kann doch das fahrtenbuch alle 14 tage gelöscht/zerschreddert werden .

Unternehmen die Firmenwagen unterhalten sind vom Gesetzgeber verpflichtet bei Vergehen die mit einem Firmenwagen begannen werden, den Fahr anzugeben.

eine befreundeten firma wurde richterlich dazu aufgefordert einen fahrer zu benennen, sonst fb-auflage für alle fahrzeuge - die betroffene firma wollte auch niemanden nennen.

By Greatblackbird (213.7.142.43) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 20:16:

@faraday

eine befreundeten firma wurde richterlich dazu aufgefordert

Eine Aufforderung ist keine grundsätzliche Pflicht, Fahrer zu benennen. Auch vor Gericht kann eine Fahrtenbuchauflage nur angedroht, aber noch nicht festgesetzt werden. Die bekannten Kriterien müssen auch dabei erfüllt sein (14-Tages-Frist, Mitwirkungspflichtverletzung etc). Letztendlich kann der Halter nur als Zeuge geladen werden und dann zu einer Aussage gezwungen werden, den Fahrer zu benennen. Aber auch in diesem Fall kann er sagen, daß er nicht mehr weiß, wer gefahren ist. Bis es zu so einer Zeugenvernehmung kommt, braucht sich der Halter beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist. Eine Fahrtenbuchauflage wäre dann auch nicht mehr gerechtfertigt.

By faraday (217.5.112.146) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 13:25:

gibt es eigentlich bestimmungen wie langen fahrtenbücher geführt und aufbewahrt werden müssen ?

By Greatblackbird (145.254.147.238) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 13:56:

@faraday

Die Behörde legt fest, wie lange das FB geführt werden muß. Es kann einem oder mehreren Fahrzeugen auferlegt werden. Beides hängt von der Schwere des/der begangenen Verstoßes/Verstöße ab.

By faraday (217.5.112.153) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 14:45:

gehen wir also davon aus das ein Betrieb noch nicht auffällig geworden ist und ein Fahrtenbuch für jeden Wagen geführt wird. kommt es nun zu einem schweren verstoß mit einem firmenauto, kann der fahrer verschont werden in dem das unternehmen dem o-amt mitteilt "es könne den fahrer nicht bestimmen da es im unternehmen üblich ist,turnusmäßig alle 14 tage die fahrtenbücher zu löschen". somit wäre der fahrer aus der sache raus und die firma ist ihrer pflicht mit dem fahrtenbuch ja nachgekommen ;-)
so steht die firma auch besser vorm o-amt da .

By Greatblackbird (145.254.150.188) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 16:35:

@faraday

gehen wir also davon aus das ein Betrieb noch nicht auffällig geworden ist und ein Fahrtenbuch für jeden Wagen geführt wird.

Warum sollte es eine Fahrtenbuchauflage geben, wenn es keine Auffälligkeiten gab?

turnusmäßig alle 14 tage die fahrtenbücher zu löschen"

Das wäre ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage, der geahndet werden kann und wird, ist doch klar. Wenn es diese Möglichkeit gäbe, wäre eine FB-Auflage zwecklos.
Soweit ich weiß, müssen die Fahrtenbücher noch mindestens 5 Jahre archiviert werden.

By sonja (80.142.81.49) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 20:08:

Hallo,
ich bin's nochmal.
Also: die 14 Tage Frist ist eingehalten worden: Geschw.messung am 31.05; Eingang des Schreibens i.d. Firma 13.06.
Ich bin nicht angehalten worden, dem Schreibén an die Firma ist kein Foto oder sowas beigefügt worden. Es soll aber eine "Videoaufzeichnung" vorliegen. Soll ich die erstmal anfordern? Vielleicht haben die ja gar keine Aufnahme? Übrigens ist der Sitz meiner Firma ganz woanders als mein Wohnort - hilft das irgendwie? Ich würde meine Firma erstmal darum bitten, daß sie sagen, sie wissen nicht, wer gefahren ist. OK? Wer weiß wie man in so einem Fall vorgeht?

By Greatblackbird (145.254.152.86) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 20:20:

@Sonja

die 14 Tage Frist ist eingehalten worden:

In dem Fall zählt die Zustellung des A-Bogens. Die Behörde muß in dem Fall nachweisen, wann der A-Bogen angekommen ist und das ist nicht leicht, wenn er nicht per Einschreiben zugestellt wurde.

Soll ich die erstmal anfordern?

Du solltest Dich erstmal noch gar nicht mit der Behörde in Verbindung setzen.

Vielleicht haben die ja gar keine Aufnahme?

unwahrscheinlich.

Ich würde meine Firma erstmal darum bitten, daß sie sagen, sie wissen nicht, wer gefahren ist. OK?

Das würde wieder zum Fahrtenbuch führen. Besser ist, wenn grundsätzlich die Aussage verweigert wird.

Wer weiß wie man in so einem Fall vorgeht?

Du hast geschrieben, daß die Firma den A-Bogen an Dich weitergeschickt hat. Heißt das nun, Du hast den Originalbogen von der Firma oder wurde Deine Adresse rausgegeben und Du wurdest direkt angeschrieben?

By Sonja (80.142.81.49) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 20:27:

Ich habe den Originalbogen von der Firma bekommen. Zunächst ohne Kommentar. Meine Adresse ist noch nicht raus. Montag muß ich mit der Firma reden.
Wie verweigert meine Firma "grundsätzlich die Aussage"?

By Greatblackbird (145.254.151.59) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 20:50:

@Sonja

Montag muß ich mit der Firma reden.

Sage einfach, daß Du Dich darum kümmerst.

Wie verweigert meine Firma "grundsätzlich die Aussage"?

Indem keine weiteren Angaben zur Sache gemacht werden. Es ist grundsätzlich keine Pflicht, auf einen A-Bogen zu antworten, schon gar nicht müssen die Fahrer benannt werden.

Am besten wäre es jetzt, wenn Du eine Dir ähnlich aussehende Person angeben könntest, die Du natürlich eingeweiht hast, und die am besten für die Tatzeit ein Alibi hat. Dann kann die Behörde erstmal gegen diese Person ermitteln, bis es für Dich verjährt ist. Das wird Deine einzige Chance sein. Wenn es sich nicht vermeiden läßt, der Firma Rede und Antwort zu stehen, dann sage denen, daß Du, auch wenn es gegen die internen Vereinbarungen spricht, eine Freundin hast fahren lassen und daß sie deren Adresse angeben sollen.

By Sonja (80.142.84.128) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 21:27:

Danke für die Info's. ich such mir am bestem erstmal einen Rechtsanwalt. Puh mir ist schlecht.
Sollte ich dan glauben, muß ich dann meinen FS für 1 Monat oder drei Monate abgeben (Wiederholungstäter)?

By Greatblackbird (145.254.151.59) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 21:31:

@Sonja

Nach der Bußgeldverordnung einen Monat. Allerdings wird die Regelbuße aufgrund der einschlägigen Voreintragungen erhöht werden.

By Schiffer (217.232.226.63) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 22:25:

@ Sonja
Du scheinst ja im Auto gemeingefährlich zu sein.
Solltest vielleicht den Schein freiwillig abgeben und zwar für immer.
Ist für alle anderen (für dich vermutlich auch) besser so!

By Greatblackbird (145.254.151.59) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 22:34:

@Schiffer

Na super. Auf so einen Komentar haben hier schon alle gewartet. Wo bist Du nur so lange gewesen?

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 22:58:

@ Riefenstahl / Matthias: bist DU das (Schiffer)?

By 1 (80.128.225.105) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:12:

@Schiffer

und Dir sollte man den PC wegnehmen weil Du uns damit immer auf den Wecker fällst!

By Schiffer (217.232.241.43) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:23:

@ 1
Wer spricht den überhaupt mit dir??
Ich nicht.

By farendil (217.85.230.83) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 00:28:

@schiffer: wenn du an persönlichkeitsspaltung leidest, so ist das nicht mein problem, aber such dir gefälligst einen benutzernamen aus, wenn du hier noch ne weile deine tiefgeistigen ergüsse niederschreiben willst!

By Schiffer (213.69.187.151) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 16:10:

@farendil
Erstens spricht auch mit dir niemand
und zweitens gefällt mir der Benutzername.

over and out

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 16:31:

@schiffer
wer hier wem antwortet entscheidest du nicht. Gewöhne dir mal manierliche Umgangsformen an und bemühe dich wenigstens um sachliche Beiträge.

By NetGhost (217.82.27.166) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 17:10:

Warum bettelt Schiffer nur so sehr darum, aus diesem Forum verbannt zu werden...?

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 18:18:

@schiffer: du hast sehr wohl verstanden, daß es nicht um EINEN benutzernamen ging!

wie gesagt, dies war ein hinweis auf die hier (und in fast jedem anderen forum) geltenden regeln.

By Schiffer (217.232.241.85) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:08:

@ alle
Jetzt haltet mal den Ball flach, ja!
Ich habe nur mit Sonja gesprochen, nicht mit euch.
Also langweilt mich nicht mit euren Beiträgen!
Die intressieren mich nicht die Bohne.
Setzt euch lieber ins Auto und spielt "Ich bin der größte Raser auf der Welt"
Das war auch die letzte Antwort auf eure ungefragten Meinungen!
cu

By Ghostrider (80.128.87.119) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:22:

@ Schiffer/xyz/Riefenstahl/Matthias etc: du hattest mal fünf coole Minuten, warum hast du sie nicht genutzt. Du brauchst Hilfe.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:32:

@Schiffer

Jetzt ist aber gut. Wenn Du hier rumpöbeln willst, dann mach` gefälligst einen eigenen Thread auf und nerve uns nicht mit Deinem Gesülze. Es gehört nicht zum Thema und interessiert hier absolut niemanden.

By 1 (80.128.225.151) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 14:15:

Ich hätte da einen einfachen Vorschlag:
Schiffers /xyz/Riefenstahl/Matthias einfach ignorieren.Da wird ihm sein Kindergartenspiel schnell langweilig.

Ich praktiziere das ab sofort.


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