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Fahrer ermitteln? Welcher Aufwand wird betrieben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrer ermitteln? Welcher Aufwand wird betrieben?
By Klaus (213.23.36.31) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:21:

Hi Loide!
Ich bin mit 42km/h zu schnell auf der Autobahn mit dem Auto meiner Schwester geblitz worden. Auf dem Brief ist ein Stempel: "Halter offensichtlich nicht Fahrer". Das hat die entsprechende Behörde gut festgestellt, denn ich bin ihr Bruder ;). Wenn sie jetzt von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht, welcher Aufwand wird betrieben, um den Fahrer zu ermitteln? Es könnte ihr Mann gewesen sein oder einer ihrer 3 Brüder. Und alle wohnen in unterschiedlichen Städten. Ist das schon mal vorgekommen, dass alle möglichen Personen ausfindig gemacht werden und diese dann einen Besuch erhalten?
Schon mal besten Dank für evtl. Antworten
Gruß Klaus

By farendil (217.85.225.38) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 09:57:

was sit das für ein brief? a-bogen oder zeugenfragebogen? die sache mit dem stempel kenn ich nämlich noch nicht...

kennen die nachbarn deiner schwester dich, wenn da jemand mit einem foto vorbeikommt?

By Fahrer (80.128.225.125) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 12:48:

Hi Klaus ,

das ist eine Einladung der Behörde sie schön mit der Alberto Methode zu verarschen - lies doch mal
im Forum die entsprechenden Beiträge nach - bei 3 Brüderern 2 x Alberto nach einander - wenn Du hier gut vorbeireitet alles richtig durchziehst sollte es klappen!
Auf JEDEN FALL KEINE PANIK UND NICHTS MACHEN BIS
DU GENAU WEISST WAS DU TUST!

viel Glück - bis bald

Fahrer

By farendil (217.225.255.173) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 13:23:

@fahrer: wieso?? ist dch viel zu umständlich!!!
wenn es keinen weg von der schwester zum brudner für die behörde gibt, ist jeder aufwand sinnlos!

By Klaus (213.23.36.31) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 14:05:

@farendil: Ich hab das Schreiben jetzt vorliegen:"Anhörung" steht oben drüber. Und die Nachbarn kennen mich nicht. Das Foto ist zudem nicht sonderlich gut. Meine Schwester dachte auf den ersten Blick, es wäre mein jüngerer Bruder. Muß denn jetzt diese Anhörung zurückgeschickt werden? Ach ja, der original Wortlaut des Stempels: "Zur Weitergabe an den Fahrer, da Sie offensichtlich als Fahrerin nicht in Frage kommen".

By Fahrer (80.128.229.160) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 15:20:

@FARENDIL - natürlich hast Du Recht!

@Klaus:
Deine Schwester "erkennt" nur dass es sich um einen ihrer Brüder handelt.Sie macht jetzt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch...

Die Behörde kann sich jetzt irgendeinen der Brüder
für weitere Ermittlungen vornehmen aber:
indentifizieren und überführen kann sie keinen...

viele Grüsse

Fahrer

By farendil (217.225.255.206) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 17:05:

@klaus: gar nicht reagieren! auf sämtliche post die nicht per einschreiben kommt!

und wenn jemand vor der tür steht, kategorisch die aussage verweigern!

By Greatblackbird (172.179.49.121) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 17:46:

@Klaus

Muß denn jetzt diese Anhörung zurückgeschickt werden?

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, einen A-Bogen zurückzusenden, auch wenn durch die Formulierungen auf der Rückseite davon der Eindruck entsteht. Lediglich müßte Deine Schwester ihre Personalien berichtigen oder vervollständigen, sofern da was nicht stimmt. Aber wie gesagt, der Bogen kam nicht per Einschreiben, also muß die Behörde schlimmstenfalls nachweisen, daß er angekommen ist, und das kann sie nicht.

By Klaus (213.23.36.31) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 18:41:

Wir werden ersteinmal schön die Füße stillhalten ;)
Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass da im Endeffekt ein Fahrtenbuch bei raus kommt?
Und, gehe ich recht in der Annahme, dass dieses Buch dann für das Auto geführt werden muss, das aktuell auf meine Schwester zugelassen ist? Nämlich das "Tatauto" hat sie nicht mehr. Naja, Fahrtenbuch ist auf jeden Fall das geringere Übel (zumindest für mich;))

By Fahrer (80.128.232.125) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 08:54:

Hallo KLaus ,

soviel ich weiss geht es immer um das Tatauto
also niente mit Fahrtenbuch.
Ausserdem:
Deine Schwester hat doch den A-Bogen gar nicht bekommen (blöd dass die Behörde kein Einschreiben geschickt hat gell? ;) )
Und wenn Sie die Aussage verweigert weil sie dazu berechtigt ist kann man Ihr auch kein Fahrtenbuch auferlegen , da macht kein deutscher Richter mit
wenn du dagegen angehst!

Also - die Sache sieht wirklich gut aus!

Hau Rein

FAhrer

By Fahrer (80.128.224.193) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:37:

Hallo KLaus ,

nochmal zum Fahrtenbuch da gibts oft misverständnisse weil das ein schwieriges Thema ist:
falls die Behörde Deiner Schwester nachweist dass
sie zur Aufklärung nicht beigetragen hat könnte man ihr ein Fahrtenbuch reindrücken aber da gibt es wirklich genug Möglichkeiten sich zu wehren wenn die Büttel damit ankommen:
1.
Sie weiss ja noch gar nichts von dem A-Bogen
wie kann sie da was sagen?
2.Sie muss sich nur 15 Tage nach dem Tatvorwurf "merken" wem sie Ihr Auto leiht , wenn sie dannach nichts mehr weiss ist das FB eh unzulässig.

Wie auch immer - erst mal warten ob da überhaupt was kommt und dann posten wenns soweit ist.

Also bis dann

Fahrer

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 13:34:

@fahrer: Sie muss sich nur 15 Tage nach dem Tatvorwurf "merken" wem sie Ihr Auto leiht , wenn sie dannach nichts mehr weiss ist das FB eh unzulässig.
es sei denn, man zeigt ihr ein foto.

Und wenn Sie die Aussage verweigert weil sie dazu berechtigt ist kann man Ihr auch kein Fahrtenbuch auferlegen
das sit so nciht richtig! siehe allgemein -> rund ums fahrtenbuch (oder so ähnlich...)

By Fahrer (80.128.229.130) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 13:57:

@fahrendil

genau...und gezeigt hat man Ihr gar nichts!

..und wie gesagt , "offiziell" hat sie ja gar keinen Anhörungsbogen bekommen.Da kann sie ja auch schlecht zu den ermittlunegn beitragen ;)


lieber Fahrtenbuch als FAHRVERBOT - aber auf welches KFZ würde es sich jetzt beziehen , das Tatkfz ist ja verkauft!

grüsse

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 18:51:

@fahrer: aber auf welches KFZ würde es sich jetzt beziehen , das Tatkfz ist ja verkauft!
auf das an dieser stelle angeschafft ersatzfahrzueg. (zumindest wenn die behörde schlau ist, formuliert sie es so - wenn nicht: glück gehabt..)


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