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Motorrad von vorn geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Motorrad von vorn geblitzt
By Night Rider (217.230.200.231) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:24:

Man beschuldigt mich innerorts 23km/h zu schnell gefahren zu sein und das mit dem Krad. Beweismittel Frontfoto und Pang Soundso

Habe Anhörungsbogen mit Pflichtangaben (Personalien) zurückgesandt, den Verstoß nicht zugegeben und raufgeschrieben das ich nicht weiß wer durch Ihre Messung gefahren ist und das sich der Pang wohl geirrt haben muß beim notieren des Kennzeichens.

Gilt sowas überhaupt als Beweis Frontfoto und ein Zeuge?

By farendil (217.225.246.205) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 21:43:

klar gilts als beweis. frage ist nur, ob sie zum motorrad auch einen fahrer kriegen...

By Riedel (80.136.78.249) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 22:36:

@ Night Rider

Ich würde in so einem Fall den Anhörungsbogen gar nicht zurückschicken. Ich wirke doch daran nicht noch aktiv mit. Sollen die doch vorbeikommen und schauen ob sie einen Fahrer finden. Außerdem kann es schon mal sein , daß wenn jemand klingelt man einfach ein paar mal nicht zuhause ist.

By Ghostrider (217.80.247.107) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 07:41:

@ Riedel: den AB MUSS er zurückschicken, unter Angabe der Personalien und Nichtzugeben des Verstosses.

@ Night Rider: ist dein Visier getönt oder verspiegelt (falls nicht rate ich dir hiermit zu einem ;-)) ?

Hintergrund: wenn das Foto gut ist und du erkennbar, dafür reicht u. U. auch ein Gesichtsausschnitt, hast du ein Problem. Du kannst es in diesem Fall mit der Alberto-Methode versuchen (Anleitung hier im Forum). Bist du nicht zu erkennen, Pech für die "Staatsbüttel" (danke KTMDUKE)

By farendil (217.85.236.178) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 09:56:

@ghotrider: den AB MUSS er zurückschicken
ja. damit die behörde aber überhaupts was tun kann, MUSS sie beweisen, daß er angekommen ist.
und das kann sie nicht...

Bist du nicht zu erkennen
...brauchst du gar nciths zu tun. nur die aussage verweigern.


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