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Frage!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Frage!!
By andreass (62.155.226.186) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:15:

Mir ist folgendes passiert:
Ich fuhr in einer fremden Stadt auf eine Kreuzung hörte einen Sanitäter mit Blaulich und Horn nicht, fuhr also etwas weit in die Kreuzung aber er konnte trotzdem vorbei fahren.
Dies mußte er aber etwas langsamer tun. Während er dies tat zeigte mir der Beifahrer zynisch einen Daumen nach oben! Was ich mit einem Mittelfinger quittierte. Worauf ich nicht stolz bin und eigentlich gleich eine Geste der Entschuldigung machte.
Meine Frage ist jetzt:
Wenn mich die Zwei anzeigen
in welchem Zeitraum kommt wohl was?
was kann das finanziell für Folgen haben? Fahrverbot?
Ich habe auch einen Zeugen im Auto sitzen, bringt mir das was? (2 gegen 2?)
und zu guter letzt wie verhalte ich mich wenn etwas im briefkasten liegt?

P.S. Brauche keine Hinweise das die Aktion Scheiße war, weiß ich selber aber es war für mich auch einStreßmoment und zu einem gewissen Teil hat mich der Beifahrer das Rettungswagens auch provoziert.

By Goose (217.225.229.10) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:36:

Leider haben wir auf Fahrten mit Sonder- und Wegerechten nur sehr selten die Zeit, besonders herausragende Fahrleistungen (als Zeichen einer solchen kann man den erhobenen Daumen ja werten) auszuzeichnen, wenngleich einige Verkehrsteilnehmer dieses durchaus verdient hätten. Somit ist wohl nicht damit zu rechnen, daß hier noch was nachkommt.

(äh, wenn du schon einen erhobenen Daumen als Provokation ansiehst, wie reagierst du dann, wenn dich jemand beleidigt?)

Gruß
Goose

By andreass (62.158.140.63) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:41:

Im Normalfall gelassen. Aber wie schon erwähnt hatte ich da einen ziemlichen Aussetzer den ich in 10 Jahren Straßenverkehr nicht hatte.
Hätte mich auch gerne entschuldigt.
Aber weiß niemand was zu meinen Fragen?

By Goose (217.225.229.10) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:52:

Eine Antwort hast du bereits: die Wahrscheinlcihkeit, daß was nachkommt, ist gering.

Sollte das doch der Fall sein, so liegt hier eine Straftat (Beleidigung) vor. Darauf steht idR Geldstrafe, es könnte auch zu einem Fahrverbot kommen (aber eher unwhrscheinlich)

Das Thema "Aussage gegen Aussage" hatten wir schon mehrfach, vergiss es einfach. Du selber bist nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, willst du deinen Beifahrer um eine Falschaussage bitten (das steht doch in keiner Relation zur hier im Raum stehenden Straftat).

Wie du dich evtl. um die Strafanzeige bzw. deren Verfolgung drücken könntest, werde ich dir natürlich nicht sagen, das machen aber sicherlich noch andere.

Gruß
Goose

By Börna (80.143.216.71) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 17:02:

@andreass:
Ich kann deine Reaktion zwar nicht verstehen, aber es passiert doch jedem mal, dass er falsch reagiert, gerade in ungewohnten Situationen...

Ich würde aber mal davon ausgehen, dass die Rettungswagenfahrer dich nicht anzeigen werden. Die haben auf ihren Einsatzfahrten sicherlich anderes zu tun/im Kopf als irgendwelche Verkehrsteilnehmer (auch wenn sie falsch reagiert haben) anzuzeigen. Ich denke, in dem Job bekommt man gegen sowas ein "dickes Fell", auch wenn es einen jedesmal wieder aufregt, wenn Verkehrsteilnehmer den Weg versperren etc.

Es gab aber doch ein oder zwei Leute hier im Forum, die selber mal RTW gefahren sind oder? War das nicht quincy? Kann auch sein, dass ich mich total vertue....


Bis dann
Börna

By Alberto (62.158.211.195) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:55:

Ich habe mir grundsätzlich angewöhnt, jemandem, über den ich mich ärgere, nur die geschüttelte Faust zu zeigen...
Das ist eine Drohung, aber keine Beleidigung - deshalb ist es straffrei.

By Matthias (217.83.176.69) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 22:15:

Mit langjähriger hauptamtlicher Erfahrung im Rettungsdienst würde ich meinen, daß die 'A....loch' vor sich hingeflucht haben und die Sache damit erledigt ist.

By HarryB (203.198.106.16) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 03:04:

Ich denke auch nicht, dass da was kommt, denn dann haetten sich die Sanis erst mal die Nummer notieren muessen, was sie bei einer Einsatzfahrt mit derart geringem Vorkommen mit Sicherheit nicht getan haben.

Wenn ich lese, dass andreass in die Kreuzung eingefahren ist, kann ich davon ausgehen, dass er auf der vorfahrtberechtigten Strasse war, oder? In diesem Falle wird der Rettungswagen trotz Sonderrechte ohnehin seine Geschwindigkeit verringern muessen, weil ja damit zu rechnen ist, dass jemand die Signale ueberhoert/-sieht. Vielleicht war der nach oben gestreckte Daumen ja auch als Anerkennung gemeint, weil er es trotzdem noch schaffte, den RTW vorbei zu lassen? Insofern ist mir die Auslegung als Provokation und nachfolgende Reaktion mit dem Mittelfinger dann etwas schleierhaft....

By andreass (193.159.46.12) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 15:04:

War schon als Provokation gemeint der Daumen nach oben. Ich hatte Grün als ich in die Kreuzung fuhr.
Ist aber jetzt schon 2 wochen her, hoffe mal das da nichts mehr kommt


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