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Verwarngeldbescheid und falsche Gestzesgrundlage

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verwarngeldbescheid und falsche Gestzesgrundlage
By Marcel (217.50.111.63) on Freitag, den 17. November, 2000 - 12:09:

Hallo,

wurde nur mit 16km/h zuviel geblitzt und hab jetzt den Anhörungsbogen bekommen. Allerdings sind meine Augen auf dem Foto nicht zu erkennen und es gibt auch einige Formfehler.So gibt das Ordnungsamt als Rechtsquelle die Nr. 5.3 im BKAT an - obwohl ich nur 75DM zahlen soll. Und meine Tat steht aber unter Nr6 Verwarngeldkatalog.

Kann ich da einspruch einlegen??

Vielen Dank

Marcel

By michael (213.21.14.96) on Freitag, den 17. November, 2000 - 13:20:

Naja, das dürfte ein Tippfehler sein, es hätte halt Ziff. 6.3 VerwarnKat heißen sollen.
Die Rechtswirksamkeit dürfte davon aber kaum betroffen sein, solange mit einem entsprechenden Text (z.B.: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um ... km/h") der Tatvorwurf noch hinreichend klar dargestellt wird.

Was die Qualität des Photos betrifft, bist du natürlich auf der besseren Seite - du könntest dann einwenden, daß du nicht gefahren bist. Ob sich das Theater allerdings wegen 75 DM lohnt, ist eine andere Sache...


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