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FAHRVERBOT??? -nur 2km/h drüber!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: FAHRVERBOT??? -nur 2km/h drüber!!!
By Tic (217.1.84.44) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 12:03:

Hi,
Ich wurde am 27.3.02 im Westhofener Kreuz "gelasert" (Riegl 90-235/P). Zugelassen waren 60 km/h, ich hatte 102 km/h drauf (abzüglich Toleranz).
Ich fuhr in einem Transporter (Sprinter), es war dunkel (00.07 Uhr) und es waren noch andere Fahrzeuge im Kreuz.
Da es erst ab 40 km/h zum Fahrverbot kommt, sowie zu einer höheren Geldstrafe (100 statt 75 E) und zu 3 statt 2 Punkten, frage ich mich, da ich noch keine Punkte im Register habe, ob ich nicht irgendwie "billiger" in allen belangen davon kommen kann.
Leider hat meine Ma das Einschreiben angenommen, Zustellungsdatum 17.05.02, so dass kaum noch Zeit ist... HILFE, HILFE, HILFE!!!!

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 12:14:

Wieso Einschreiben - und wieso an Deine Mutter? Ist sie die Halterin?

By Tic (217.1.84.44) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 12:59:

@ EinBetroffener
Ich glaube Einschreiben... Aufschrift "Vereinfachte Zustellung"... meine Mutter sagte mir "per Einschreiben". Sie ist nicht Halterin, aber ich bin noch dort gemeldet (Erstwohnsitz), studiere woanders...

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 14:21:

@Tic

Also: Das (Ein?)schreiben ist an Deine Mutter adressiert, oder an Dich? Hat sie was unterschrieben - also für Dich das Schreiben in Empfang genommen, weil es an Dich adressiert war?

By Tic (217.1.84.44) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 15:31:

@ EinBetroffener
Wieso ist denn das so wichtig? Sie hat das Schreiben angenommen, welches an mich adressiert war. Ob sie was unterschrieben hat (Empfangsbestätigung), weiss ich nicht. Mir geht es darum, ob ich eine Chance habe dem Fahrverbot (sind doch nur 2 Km/h drüber) zu entgehen...

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 15:41:

@Tic

So - das wär schon mal geklärt. Das Schreiben ist an Dich gerichtet. Jetzt sag bitte noch, ob es sich um einen Bußgeldbescheid (wäre ungewöhnlich), um einen Anhörungsbogen, oder um einen Zeugefragenbogen handelt.

By blauer bmw (213.68.164.39) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 16:06:

@Tic

"Wieso ist denn das so wichtig?"

Es ist wichtig.

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 16:07:

@blauerbmw

Danke!

By Tic (217.1.84.125) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 16:42:

@ all: Sorry für den ruppigen Ton... ist mir erst jetzt aufgefallen...
Es handelt sich um einen Bußgeldbescheid. Als Anlage ist nur ein Schreiben zur vorzeitigen Abgabe des Führerscheins dabei.
-Kein Anhörungs/ Zeugenbefragungsbogen.
-Ich fahre für einen Unternehmer, Semesterjob

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 16:47:

@Tic

Leider wohl schlecht für Dich - der Unternehmer wird Dich bei der ermittelnden Behörde angegeben haben, die daraufhin den BG gegen Dich erlassen hat. Führt ihr in der Fa. ein Fahrtenbuch?

By blauer bmw (213.68.164.39) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 16:47:

Frage:
Unternehmer ist Fahrzeughalter, hat irgendwann A-Bogen bekommen und Dich als Fahrer angegeben?

By Tic (217.1.84.125) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:07:

@ EinBetroffener:
Cheffe sagt, er weiss von nix. -aber bei der Laseraktion haben die Beamten meine Personalien aufgenommen! -wir führen kein Fahrtenbuch (so kann man bei "kleinen Blitzereien" so ein bischen mogeln (Cheffe sagt, er kennt den Fahrer nicht...)

@ blauerbmw:
Cheffe ist Fahrzeughalter, hat angeblich keinen A-Bogen bekommen, hat mich nicht als Fahrer angegeben...

By Greatblackbird (172.185.83.167) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:18:

@Tic

Wenn Du keine einschlägigen Voreintragungen in Flensburg hast und glaubhaft machen kannst, daß Du auf den FS angewiesen bist, kannst Du die Behörde um Umwandlung des Fahrverbotes in eine (meist doppelte) höhere Geldbuße bitten.

By Tic (217.1.84.125) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:35:

@ Greatblackbird
...auf Gnade Seitens der Behörden (waren doch nur 2 Km/h zuviel) kann ich also nicht hoffen??
-Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, weil 100E mir eigendlich reichen... noch 100E mehr? -Ich glaube ich muss wohl in den sauren Apfel beissen... und bezahlen... und den Lappen abgeben... und drei Punkte kassieren... *grummel*... aber, geschieht mir recht, wenn ich mich schon erwischen lasse...
Danke an alle, die mir so schnell geantwortet haben - Ich werde in der Führerscheinlosen Zeit an Euch denken und beten, dass Ihr den Grün- weissen entkommen möget... ;-))
MfG, Jens

By blauer bmw (213.68.164.39) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:39:

@Tic

Das Interessanteste läßt Du zuletzt raus, sie haben Dich also angehalten und Deine Personalien festgestellt. Ich dachte Westhofener Kreuz ist BAB, und auf der BAB haben sie Dich angehalten??

By Greatblackbird (172.185.83.167) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:46:

@blauer bmw

Tic hat oben das Gerät beschrieben (Riegl 90-235/P). Damit stand am Anfang des Threads eigentlich schon fest, daß die Personalien festgestellt werden mußten, da man mit dem Gerät die Messung nicht dokumentieren kann. Angehalten wird man auf der Autobahn bei nächster Gelegenheit (Rastpaltz o.ä.), Lasermessungen kenne ich dort allerdings auch nicht.

By Tic (217.1.84.125) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:11:

@ Greatblackbird

Siii, sie haben im Kreuz selber, d.h. Abfahrt von A45 auf A1 (R. Bremen) gelasert!
Da zu der Zeit an der Anschlussstelle (A1) eine Baustelle war, konnten sie mich zu Anfang der Beschleunigungsspur rauswinken

By DP (130.83.244.129) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:35:

Aaaah! Da lasern die...

Hab ich ja noch mal Glück gehabt, daß ich meinen Führerschein noch hab.

@Tic Nimm dir doch mal einen Anwalt, wenn du Rechtsschutzversichert bis, vielleicht kann man mir irgendwelchen Meßfehlern noch 2 km/h rausschlagen. Viel Glück

By blauer bmw (213.68.164.39) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:38:

@Greatblackbird
Ich hatte angenommen, das Gerät Riegl ... war als Beweismittel schriftlich aufgeführt.

Heißt das jetzt allgemein, daß Lasermessungen immer nur mit sofortigem Anhalten und Feststellen des Fahrers geahndet werden?

@Tic
Wie bist Du denn zu der genauen Bezeichnung des Lasergerätes gekommen?

By Tic (217.1.84.125) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:50:

@ DP
Bin leider nicht Rechtschutzversichert, dennoch danke

@ blauerbmw
-Da kein Foto durch die Messung selbst existiert, müssen die Beamten meines Wissens nach sofort die Personalien aufnehmen; geschieht dies nicht, also man kommt am Bestimmungsort an, so ist man aus dem Schneider und kann nicht belangt werden!
-Die genaue Bezeichnung des Gerätes steht A:- auf dem Bussgeldbescheid, sowie B:- wenn es zum "rauswinken" durch nette Beamte kommt, so sind sie oft verpflichtet bei Nachfragen den Gerätetyp anzugeben (noch auf der Strasse)

@ all
Ich habe sie danach nicht wieder am Westhofener- Kreuz gesehen (fahre jede woche)

By Tino (62.155.167.108) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 19:01:

@blauer bmw
Heißt das jetzt allgemein, daß Lasermessungen immer nur mit sofortigem Anhalten und Feststellen des Fahrers geahndet werden?

schön wer´s ja, wenn das alles wäre!!

By blauer bmw (213.68.164.39) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 19:04:

@Tino

Das war keine Antwort auf mein Fragezeichen!

By Greatblackbird (213.7.145.180) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 20:50:

@ blauer bmw

Bei allen Messungen, bei denen es keine Dokumentation gibt, müssen gleich nach der Messung die Personalien festgestellt werden, wenn der Verstoß erfolgreich geahndet werden soll. Gibt es keinen Fahrer, gibt es auch keinen Täter, es sei denn, der Halter ist so unwissend und gibt den Fahrer an, wenn er doch einen Anhörungsbogen erhalten sollte. Es gibt nur ganz wenige Lasermeßsysteme, die auch dokumentieren. In den meisten Fällen muß angehalten werden.


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