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Werden Strafmandate rückwirkend ungültig wenn sich die Geschwindigkeitsbegrenzung ändert?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Werden Strafmandate rückwirkend ungültig wenn sich die Geschwindigkeitsbegrenzung ändert?
By Knibbel (207.46.38.9) on Freitag, den 25. August, 2000 - 15:09:

an einer Bundesstrasse wurde das Tempo 60 Schild gegen Tempo 70 ausgetauscht. An dieser Stelle wurde früher immer geblitzt, meine Frau ist auch schon mal erwischt worden, mit ca. 70 km/h. Da jetzt aus unerfindlichen Gründen 70 erlaubt sind, kann man den Verstoß rückwirkend anfechten? Es muß doch eine Begründung geben warum jetzt plötzlich 70 statt 60 erlaubt sind, wenn diese nicht stichhaltig ist halte ich es für eine Frechheit erst mit 60 abzuzocken und dann die Beschränkung zu erhöhen. Im übrigen gab es an der Stelle bis vor ca. 15 Jahren keine Geschwindigkeitsbeschränkung, werden die eigentlich ausgewürfelt?

Danke für Eure Hilfe.

By hubi (193.158.141.121) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 23:45:

Nein, in dem Moment wo die OWI begangen war 70km/h
gültig.

By alpak (62.104.212.72) on Mittwoch, den 13. September, 2000 - 00:30:

"Leider" ist das sogar in unserem Grundrecht verankert (finde den passenden Paragraphen gerade nicht), für jedermann gilt das zur Tatzeit herrschende Recht. Sinnvolle Sache, sonst könnte man ja aus einer 50er Zone nachträglich eine 30er Zone machen und sagen, es waren alle zu schnell! Für Deinen Fall gilt dieser Grundsatz leider auch in umgekehrter Weise!

By farendil (213.20.178.51) on Donnerstag, den 14. September, 2000 - 12:11:

selbst, wenn nachträglich festgestellt wurde, daß der verwaltungsakt, der die 30 er zone errichtet hat, fehlerhaft war, gilt das schild für dich!


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