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Motorradpolizist in 30er zone geblitzt *g*

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Motorradpolizist in 30er zone geblitzt *g*
By maX (217.227.189.207) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 17:19:

Hi all

letztens furh ich in der 30er zone hinter einem Motorradpolizisten mit ca 100 meter abstand und sah wie er aus nem Auto aus geblitz wurde tz tz

Was ist das für ein vorbild. Musst er auch was zahlen ? Das Kennzeichen ist doch hinten, d.h die nette person im meßwagen müsste sich das Nummernschild aufschreiben.

Aber da sieht ihr mal das die Polizei sich selber nicht an Geschwindigkeits regeln hält.
aber mir war langweilig
*sinnlosPosting* :D

By Multa (217.184.47.83) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 18:26:

Da wird wohl nichts auf den Polizisten zukommen.

By Börna (80.143.214.122) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 18:57:

Darf ein Polizist also auch ohne Blaulicht usw. zu schnell fahren?
Wie ist das eigentlich, wenn eine Polizist in Uniform bei rot über eine Ampel geht, hat der da auch zu Fuss Sonderrechte? Und wenn er im Einsatz ein Fahrrad beschlagnahmt,um jemandem zu folgen?

Die Fragen sind vielleicht auch sinnlos, aber ich fände es interessant, ob es dafür Regelungen bzw. Gesetze gibt.

By Bluey (80.130.191.249) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 20:01:

Darf ein Polizist also auch ohne Blaulicht usw. zu schnell fahren?
Ja. Darf er. Sonderrechte dürfen auch ohne Horn und Blaulicht in Anspruch genommen werden.

Wie ist das eigentlich, wenn eine Polizist in Uniform bei rot über eine Ampel geht, hat der da auch zu Fuss Sonderrechte?
Ja. Sonderrechte sind nicht an Einsatzmittel (z.B. Streifenwagen) gebunden.

Das steht in bzw. geht aus § 35 StVO (und Erläuterungen) hervor.

Und wenn er im Einsatz ein Fahrrad beschlagnahmt,um jemandem zu folgen?
Darf er, wenn es notwendig ist bzw. es keine Alternative gibt.

By stang66 (62.227.163.241) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 22:11:

Ich bin letztens ueber mehrere Kilometer hinter einem Wagen der Autobahnpolizei hergefahren, der gut 30-40 km/h zu schnell war. Da dieser ohne Sonderzeichen unterwegs war, bin ich davon ausgegangen, dass mir nichts passieren kann. Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Polizei ohne Sonderzeichen auch nicht zu schnell fahren darf (waere ja auch viel zu gefaehrlich *g*). Haetten sie mich trotzdem rausgewunken, haette ich das natuerlich auchgesagt (natuerlich hab ich nicht auf den Tacho geschaut).

By Goose (80.135.120.204) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 22:56:

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sonderrechten und Wegerechten (wurde aber auch schon etliche Male erläutert)

Sonderrechte gem. § 35 StVO berechtigen u.a. die Polizei, sich über die Bestimmungen der StVO hinwegzusetzen, wenn es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist. D.h. Wenn ich eine Rotlichtüberwachung mache und mir fällt ein Fahrzeug auf, welches ich anhalten will, so muß ich z.B. auch über rote Ampeln fahren und natürlich muß ich schneller als er fahren, sonst kriege ich ihn ja vor Schichtende nicht mehr ein. Dazu brauche ich aber weder Blaulicht noch Einsatzhorn.

Diese werden durch die Wegerechte nach § 38 StVO geregelt. Hiernach hat jeder Verkehrsteilnehmer bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unverzüglich freie Bahn zu schaffen. Wir dürfen diese u.a. benutzen, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder die öffentl. Ordnung besteht oder z.B. auch, wenn es darum geht, flüchtige Straftäter zu verfolgen oder diese zu stellen.

Bevor jetzt aber wieder alle denken, wenn der hinter mir nur Blaulicht, aber kein Horn an hat, brauche ich ja keinen Platz zu machen oder sich darüber aufregen, daß da ein Fahrzeug einfach bei Rot über die Ampel gefahren ist, obwohl er kein Blaulicht anhatte, bedenkt bitte folgendes: dem Rettungsdienst oder der Feuerwehr ist es völlig egal, ob sie nachts um 3, wenn niemand auf der Straße ist, alle aufwecken, weil sie mit voller "Musik" anfahren, denn der Kranke oder das Feuer rennt ja nicht weg´. Bei der Polizei kommt es jedoch auch vor, daß wir die Täter noch vor Ort haben. Wenn man dann bedenkt, wie weit eine 165 Watt-Zweiklangsirene schallt oder wie gut sich in der Nacht auch durch die Häuserschluchten dieses blaue Blinklicht in den Fensterscheiben reflektiert, kann man evtl. verstehen, daß wir die Dinger auch manchmal auslassen, obwohl wir es eilig haben.

@stang 66: Da ich in der Stadt auch nicht immer exakt 50 fahre, halte ich es nicht für völlig ausgeschlossen, daß der Kollege einfach nur so zu schnell gefahren ist. Es kann aber ebenso sein, daß die Beamten z.b. ein Fahrzeug suchten. Dann ist es völlig witzlos, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem grün-weißen Polizeifahrzeug über die Bahn zu fahren, denn die Autos, die dich überholen, kannst du an einer Hand abzählen. Du kannst dann 50 km auf der Bahn fahren und wirst immer die gleichen Fahrzeug eum dich haben.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.49.66) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 11:01:

@bluey:Darf er, wenn es notwendig ist bzw. es keine Alternative gibt.
und der fahrer ihn läßt... :-)

By Bluey (217.82.93.116) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 11:31:

@farendil
Ich hatte so einen Fall noch nicht. Es müßte sich aber aus § 50 ff PolGNW die Möglichkeit ergeben, ggf. (!!) auch unter Androhung/Anwendung von Zwangsmitteln (wie in diesem Fall) das Fahrrad "sicherzustellen", wenn der Fahrer die Herausgabe verweigert und das Fahrrad in dem Moment das einzige Mittel darstellt, das polizeiliche Ziel zu erreichen.

By farendil (217.225.244.86) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 12:06:

@bluey: schon klar. ich meinte auch eher die möglichkeit, daß du gar nciht dazu kommst, dem betroffenend eutlich zu machen, daß du sein fahrrad brauchst, geschweige denn zum androhen von zwangsmitteln...

By stang66 (62.227.163.119) on Montag, den 20. Mai, 2002 - 18:09:

@goose
Also kann ich mich nicht darauf verlassen, ein vor mir befindliches Polizeiauto als "Tachoersatz" zu nutzen? Schade eigentlich. Aber gut zu wissen, denn die Aktion "gruen-silbernes Pacecar" haette auch nach hinten losgehen koennen.

Naja, vielleicht hatten die Kollegen einfach nur Hunger und mussten zu einem dringenden Einsatz bei Burger King ;-)
Auch in diesem Fall haetten sie sicher was besseres zu tun gehabt, als ein Auto, was genauso schnell faehrt wie sie rauszuholen.


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