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Mehrfacher Parkverstos bei Dauerparken

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Mehrfacher Parkverstos bei Dauerparken
By Werner (80.131.30.14) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 21:18:

Hallo,

ich habe übersehen, daß bei den ersten 3 Parkplätzen nur von 8-18h Parken erlaubt ist und mein Auto dort über 1 Woche abgestellt (wie sinnvoll es ist die ersten 3 Parkplätze mit einem Verbot zu belegen, die weiteren nicht, bleibt dahinngestellt).
Nun habe ich innerhalb 3 Tagen 3 Bußgeldbescheide bekommen 2x 25 EUR und 1x 15 EUR.

Muß ich die alle bezahlen obwohl es sich um dasselbe Vergehen handelt?

Für rasche Antworten wäre ich Euch dankbar.

Liebe Grüße
Werner

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:36:

tja, das stellt jedes mal einen neuen verstoß dar, da es kein generelles parkverbot war, sondern nur zeitlich beschränkt.

die beiden bescheide a 25 EUR würde ich jedoch nciht bezahlken, sondern die halterhaftung abwarten - kostet nur 18 EUR...

By dagegen (217.5.19.18) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:47:

@farendil:
Die Argumentation kann ich nachvollziehen, ich könnte mir aber ebenso vorstellen, dass man sagen kann, ich habe das Auto nur einmal abgestellt, also ist es auch nur "eine Tätigkeit".

@Werner: Wieso sind die 3 Bescheide eigentlich unterschiedlich teuer??

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:20:

@dagegen: ja, es wurde nur ein mal abgestellt. die behörde wird aber so argumentieren. und da sehe ich nicht zu hohe chancen...

wieso die bescheide unterschiedlich teuer sind, liegt wohl daran, daß bei den teuereren eine längere übertretung festgestellt wurde, da die überwacher mehrfach in der verbotenen zeit vorbei kamen...

By Werner (80.131.20.33) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:11:

Halterhaftung: d.h. einfach nicht bezahlen, dann kommt noch ein Bescheid an den Halter?

Unterschiedliche Beträge: 1x halbtags, 2x ganzer Tag.

Problem: Der Halter ist mein Vater und vor knapp 2 Jahren gestorben. Auto ist noch nicht umgemeldet. Gibt es da Probleme ???

Liebe Grüße
Werner

By farendil (217.85.226.227) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:23:

@werner: dürfte keine probleme geben. hat doch jetzt bei der zustellung der 3 verwarngeldbescheide auch keine gegeben.

dann bekommt der halter einen kostenbescheid über 18 EUR.

By Werner (80.131.26.85) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 12:55:

@farendil: Ok, wenn es aber zur Verhandlung kommt, stellt sich heraus, daß das Auto noch nicht umgemeldet ist. Gibt es dafür ein Verwarnungsgeld?

Liebe Grüße
Werner

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 17:31:

@farendil,@werner
ob es bei einer zustellung durch zustellurkunde da keine probleme gibt, bin ich nicht so sicher.
ich hab die urkunden schon mit dem vermerk zurückgekriegt, dass nicht zugestellt werden kann, weil der empfänger verstorben ist - und dann kommen sie dir so auf die schliche.
und für ein nicht-umgemeldetes fzg gibts doch bestimmt auch verwarn- oder bußgeld, oder ? Farendil ?

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:30:

@nicole: für ein nicht-umgemeldetes fzg gibts doch bestimmt auch verwarn- oder bußgeld, oder ? Farendil ?
wieso fragst du mich das? *g*
ja doch...

aber wenn die normalen briefe eingehen, so denke ich nicht, daß es beim einschreiben probleme gibt...


@werner: ich würde sowieso das fahrzeug schnellstens ummelden. sowas kann zwar lange gut gehen, aber irgendwann gibts ärger....

By Werner (80.131.27.228) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 20:31:

Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich sehe nun etwas klarer und werde das Fahrzeug schnellstens ummelden.

Liebe Grüße
Werner

By nicole (217.80.46.170) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 22:00:

@farendil
typisch beamte halt, bin nicht für StVZO zuständig, ergo weiß ich nicht alles drüber. Da würd ich nieeeeeeee ne definitve Aussage drüber machen wollen - und ich war zu faul um selber nachzugucken ;-)) sorry

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 22:12:

@nicole: Da würd ich nieeeeeeee ne definitve Aussage drüber machen wollen
jaja, typisch beamte:
"heul! da hab ich 20 jahre dem staat treu gedient und jetzt soll ausgerechnet ich eine entscheidung fällen! *buhuhu*"
:-)

By Martin (195.243.22.35) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 07:26:

@ Nicole/Farendil

klar gibt´s ein Bußgeld, 15,00 € und ne Meldung an die Zulassung. Sollte der Postbote nicht ganz pennen (was sie glaub ich öfter tun) dann kommt das mit der Zustellung auch raus. :-)

Dennoch glaub ich nicht dass man hier Tatmehrheit zugrunde legen kann da es nur ein Handlung war welche zu den Verwarnungen führte.

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 07:49:

@farendil
HAlLoHH !!
So alt bin ich auch noch nicht ! Gott-sei-dank !!
;-))))

By farendil (217.225.248.199) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 09:50:

@martin: falsch, der postbote muss wissen, daß die person verstorben sit. sonst ist es kein problem als familienangehöriger mit gleichem wohnsitz das einschreiben abzuholen.

@nicole: sorry, es war NICHT das alter gemeint - es ging um die entscheidung, die zu treffen ist...


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