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Frage bezüglich der Art und Weise des Annäherns an eine Ampel...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Frage bezüglich der Art und Weise des Annäherns an eine Ampel...
By Genervter Kollege, der seinen eigenen Geschäftswagen wieder will... (80.131.247.219) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 19:20:

So nun mal eine Frage, die während der letzten Fahrt mit meinem Geschäftskollegen (mein Wagen war defekt) für ein wenig Wirbel auf der Fahrt gesorgt hat. Besagter Kollege hat ein "dezentes" Faible für spätes Bremsen. Sprich: Wenn die Ampel bereits rot ist oder gerade auf Rot springt, bremst er erst kurz davor und dafür umso schärfer ab. Er amüsiert sich derweil königlich, wenn die Fussgänger vor ihm beim Überqueren der Strasse erschrocken zur Seite springen oder erstarrt stehen bleiben.

Im Verlauf der Diskussion sagte er dann, dass es keinerlei Passus gäbe, der solches Fahren regeln oder bestrafen würde - lediglich wenn die Reifen quitschen würden, müsste er im schlimmsten Fall ein Bußgeld von 10 Euro wegen Lärmbelästigung zahlen.

Mhmm, ich bin dezent am Zweifeln, ob er damit Recht hat - abgesehen von der Tatsache, dass ich persönlich so ein Verhalten richtiggehend asozial halte und nicht weiss, ob ich mich im Zaum halten könnte, wenn er das bei mir machen würde...

Also: Kennt sich da jemand in diesem illustren Forum diesbezüglich aus?

By LetjOelk (217.81.65.193) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 20:49:

Also dieser spezielle Fall ist so nicht Geregelt, aber die Formulierungen in der StVo sind doch recht eindeutig, z. B. §1:
§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Bei roten Ampeln muß vor der Kreuzung gehalten werden. WIE ist nicht vorgeschrieben. Es gilt aber in jedem Fall §1! Wenn dein Kollege also vorsetzlich zu spät bremst und sich ein Fußgänger mit einem Hechtsprung retten will und sich dabei verletzt (man weiß ja nie), kann er wohl zur Verantwortung gezogen werden. Solche Dinge kann man nicht einfach machen mit dem Hinweis "erlaubt ist was vergessen wurde zu verbieten"! Es muß jeder selbst wissen, das sowas nicht geht. Auch wenn in der StVo nicht steht "§x: Das absichtlich zu späte und unnötig starke Abbremsen vor roten Lichtzeichen ist nicht gestattet."

By Polizist (217.3.253.193) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 21:32:

Also zumindest beim Heranfahren an eine vorfahrtsberechtigte Straße gibt es so einen Passus für den Wartepflichtigen. Das bedeutet sinngemäß so an die Kreuzung/Einmündung heranzufahren, dass der Bevorrechtigte erkennen kann das der andere warten wird.
Ob es sowas bei Ampeln gibt, kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten. Aber die Antwort von LetjOelk geht auch in die richtige Richtung. Den § 1(2) StVO kann man da schon heranziehen. Nur muss da gar nicht erst jemand verletzt werden, sondern es genügt auch schon eine Behinderung. Der Tatbestand lautet dann in ungefähr so " Sie behinderten einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar".
Was das kostet, kann ich auch noch nicht sagen. Liegt aber im Verwarnungsbereich.

By faraday (80.135.82.228) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 21:55:

Sollten die Reifen quitschen und somit das fahrzeug rutschen besteht für den passant eine gefährdung da der wagen unterumständen nicht mehr kontrollierbar ist, dadurch ensteht eine bedrohung umd die eigene gesundheit (Argumentation des Passanten der sich gefährdet fühlt)

soll heißen; macht das einer bei mir, und ich fühle mich wirklich auf den slips getreten, steh ich bei den Grünen auf der Matte und Zeige den Fahrzeugführer wegen vorsätzlicher Gefährdung an (wenns sowas gibt).

@ der name ist mir einfach zu lang

dein kollege sollte es sich also gut überlegen ob der das weitermacht , könnte böse enden wenn er an den falschen gerät.

- noch ein grund um keine geschäftsautos zu kaufen

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:50:

so, da die anderen schon die ganzen konseqenzen genannt haben (was auch richtig ist!), mal was zur entlastung:

als fußgannger hat man es extrem schwer, zu sehen, ob ein auto (das man nur von vorn sieht!) schon bremst bzw. gar einzuschätzen, innerhalb von welchem weg es anhalten kann.

ich bin mir sicher, daß die meisten fußgänger das gar nicht mitbekommen - am stressigsten ist es aber garantiert für den eigenen beifahrer.

By oxxs (196.3.50.241) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:30:

@langername
du könntest deinen kollegen ja mal fragen, ob er es auch lustig findet, wenn man diese aktion auch bei seinen Kinder / seiner Frau macht....

und wenn er pech hat liegt mal ein bissl sand o.ä. kurz vor dem Haltestreifen.... dann kann er mal sehen wir er vor Gericht das Anfahren eines Fußgängers damit begründet: Hr. Richter, es is doch net verbouudää....."

By Christoph (193.103.207.65) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 12:36:

@oxxs:
Sand u.ä. sieht man ja evtl. noch. Heftig wird es, wenn zum Beispiel genau in diesem Moment die Membrane im Bremskraftverstärker reißt. Dann kann das böse enden.

MfG
Christoph

By farendil (217.235.41.223) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 12:42:

@christoph: erstens sieht man manche, die griffigkeit herabsetzende straßeneigenschften oft sehr, sehr spät.

das, was ich aber viel mehr kritisiere, ist der zweite teil:
wenn zum Beispiel genau in diesem Moment die Membrane im Bremskraftverstärker reißt
zum einen hat man ja schon druck auf der bemse - da dürfte das noch gehen.
zum anderen kann es immer technische defekte geben, wo der fahrer nur noch zuschauer ist. so hart sowas klingt, aber in solchen fällen ist das höhere gewalt (sofern der eigentümer nicht technische wartungen/überprüfungen versäumt hat).

By Christoph (193.103.207.65) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 13:13:

@farendil:
Das mit der höheren Gewalt erzählst du mal den Angehörigen des/der dabei 'Getroffenen'. Ich spar mir derweil solche Späßchen.

MfG
Christoph

P.S. Hast du heute mal wieder einen schlechten Tag erwischt?

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:42:

@christoph: es ist egal, wie du fährst - wenn solche defekte passieren kannst du noch so ordentlich, noch so vorsichtig, noch so vorausschauend gefahren sein - es knallt einfach wenn du pech hast.

By Kuno2 (62.155.164.92) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 09:12:

Mit dem Bremsen an der Kreuzung ist es doch wie mit dem Anfahren. (Keiner schreibt mit vor wieviel Sekunden ich von 0 bis 50 im Ort brauchen muss)
Alles maximal Lärmbelästigung. Ausgenommen es passiert was.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 12:27:

Wenn ich Beifahrer bei dem wäre und der führe derart pubertär, bekäme ich recht schnell den grossen Bogenhusten und würde gebrochen deutsch sprechen. Die sauerei im Auto hätte der dann.

By Anti-Manta (194.138.37.34) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:30:

Dem Raudi gehört der Führerschein entzogen. Und
wenns ein Firmenauto ist, sags doch mal dem
Chef. Der freut sich, zu erfahren, warum der
Wiederverkaufwert der Firmenwagen so niedrig
ist.
Wenn es die Vehrkehrsverhältnisse zulassen,
rechtzeitig vom Gas, mit dem Motor bremsen, daß
spart Geld (Bremse hält länger) und schont die
Nerven.
Ich hoffe, daß der Raudi mal bei einem solchen
Manöver eine Ölspur erwischt, wenn entweder
seine eigenen Kinder über die Straße gehen oder
(kein Fußweg) ein großer LKW von links kommt
(der natürlich grün hat und "zügig" fährt).

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:57:

@anti-manta - oder wie immer du heißt: so, letzte warnung! entweder du benimmst dich hier, wie es vorgesehen ist, oder du hast die längste zeit beiträge gepostet!

By Ghostrider (80.128.75.27) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 15:35:

@ Anti-Manta alias Anwohner alias Ein Denker: du bist ziemlich krank im Kopf, geh mal zum Arzt. Provozieren können wir uns hier selber.


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