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geblitzt,keine Verwarnung, gleich Bußgeldbescheid--Korrekt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: geblitzt,keine Verwarnung, gleich Bußgeldbescheid--Korrekt?
By Stefan (62.155.198.116) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 18:50:

Hallo erstmal,
mir passierte folgendes bin am 28.04.00 geblitzt worden: 11 km/h zu schnell.
Am 04.09.00 bekam ich einen Bußgeldbescheid.Tel. teilte erfuhr ich das ich 2 Anschreiben ignoriert hätte. Ich habe jedoch keine Anschreiben bekommen.
Ich legte die "Einrede der Verjährung" ein. Hierauf bekam ich gestern ein Schreiben, in dem mir die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erklärt wurde. Ist das so korrekt?

Ich wäre für Hilfe dankbar, da ich in der Form hier nichts fand. Danke

Sorry Beitrag versehentlich unter Pips& Tricks gepostet --Bitte löschen

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By Greatblackbird (145.253.158.40) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 19:44:

Wenn Du wirklich zweimal angeschrieben wurdest, ist dies in der Ermittlungsakte vermerkt. Du kannst Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und die Akte dann vor Ort einsehen oder Du beauftragst einen Anwalt, die Akte anzufordern. Wenn daraus hervorgeht, daß Du innerhalb von 3 Monaten ab Tatzeitpunkt angeschrieben wurdest, ist mit Verjährung nicht viel zu machen.


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