Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Was beweist einen Verstoß?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Was beweist einen Verstoß?
By Chefoderauchnicht (217.82.77.219) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 20:01:

Hi!
Ich bin vorhin so auf der Landstraße gefahren, dann in ne Steige rein und da blitzt ja nie jemand, weil da eh keiner zu schnell fährt...da ichs eilig hatte und ich die Steige gut kenne, bin ich ca. 145-150 gefahren (erlaubt sind 100).Kurz bevor ich beschleunigte ist hinter mir ein Motorrad aus nem Feldweg eingebogen, so ne Enduro, war glaub ne Suzuki, weiß ich aber net sicher. Jedenfalls bin ich dann eben die 145-150 gefahren und kurz danach musst ich an der Ampel anhalten. Der Typ fuhr hinter mich hin und ich sah, dass der so ne Art Tarn-Jacke mit der Aufschrift "Polizei" trug. Meine Frage is jetzt eigentlich bloß, ob mir da was passieren kann. Ich weiß nichtmal sicher, ob der direkt hinter mir gefahren ist, aber langt dem seine Aussage, damit ich nen Strafzettel kriege? Gibts Motorräder mit Videoüberwachung oder sowas?
Bin noch in der Probezeit und fahr normal nie zu schnell... *heul*
Danke und bye

By farendil (217.225.251.136) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 20:14:

bist du angehalten worden? hat es geblitzt?

-also!

By Chefoderauchnicht (80.136.238.125) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 21:05:

Ja, deshalb frag ich ja so blöd. Die brauchen DEFINITIV ein Bild oder ne Videoaufnahme als Beweis oder?!? Ich weiß die Frage klingt blöd aber das konnt mir bisher keiner beantworten.
Danke!

By dagegen (217.5.19.14) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 21:19:

Bild oder Video, auf dem dein Gesicht zu sehen ist (Sie brauchen einen Täter, kein Kennzeichen).
Ist das nicht gegeben, wird man angehalten zwecks Fahrerfeststellung.

By Chefoderauchnicht (80.136.238.125) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 21:47:

Hmm dann kann ich ja wohl erleichtert sein... :-)

By sabine (217.227.163.122) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 00:21:

Jeder kann sich Polzei auf die Jacke schreiben.

Nur die echten Uniformen sind geschützt und AFAIK gibt es keine "Bullenkluft" mit Tarnmuster. Auch die Motorradpolizisten fahren knallgrün. Und die fahren BMW keine Wippsterz.

By farendil (217.225.253.216) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 00:53:

@sabine: Jeder kann sich Polzei auf die Jacke schreiben.
...und wird wegen amtsanmaßung bestraft, wenn er keiner ist!

Nur die echten Uniformen sind geschützt
das wort polizei darf nur von dazu berechtigten personen verwendet werden.


ps: ich gebe dir recht, daß hier vieles dafür spricht, daß es kein polizeibeamter war.
beim rest muß ich dir jedoch widersprechen.

By frosch (217.4.125.146) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 01:34:

@Chef......
In SH gibts (oder gabs ?) ein BMW-Motorrad mit ner Provida,so stand es vor Jahren mal in einer be"bild"erten Autozeitschrift.Aber auch dann hättest Du angehalten werden müssen.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 09:54:

@farendil
Willst du sagen, man kann jeden, der mit einem dieser beliebten grünen T-Shirts mit "POLIZEI" auf dem Rücken rumrennt, mit Ordnungsgeld belegen?

By farendil (217.235.60.245) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 10:25:

@quincy: nein, nicht mit einem ordnungsgeld - es ist ja keine ordnungswidrigkeit, sondern eine straftat!

und auch nicht jeden, sondern jeden der damit in der öffentlichkeit herumrennt. im privaten bereich darf er das t-shits selbstverständlich anziehen.


und bevor du jetzt wieder bemerkungen deines unglaubens hier deutlich postets, so kann ich dir sagen, daß man schon jemanden wegen GENAU SO EINEM T-SHIRT verurteilt hat.

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 11:59:

@farendil

Das tragen von Uniformen von Amtsträgern ist gem. §132a,I,4 unter Strafe gestellt. Unter Uniform versteht man Teile, die tatsächlich existieren oder denen zum Verwechseln ähnlich sind.

Demnach ist nicht der Schriftzug "POLIZEI" verboten, sondern nur der Schriftzug "POLIZEI" in Verbindung mit dem "grünen T-Shirt" oder ?!

By farendil (217.85.237.11) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 12:07:

@rennfahrer: darauf würde ich mich so nicht verlassen.

der konkrete fall den ich ansprach ging um einen DJ der in diesem T-Shirt seine platten auflegte. solange dies im club passierte, war es kein problem.
einmal jedoch war er vorher noch in der stadt unterwegs (joggen??). auf jeden fall war sein komplettes outfit (welches im urteil ausführlich beschrieben wurde, da dies wohl auch die verteidigungsstrategie war) nach MEINEM DAFÜRHALTEN keineswegs in iregnd einer art und weise dazu geeignet, diese person mit einem polizeibeamten zu verwechseln.

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 12:09:

Sowas ist aber strafbar, die NUtzung jedenfalls, oder ?!

1€ *lol*

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 12:11:

oh, hab uebersehen, 15,5cm !
Verkauf polizeilich erlaubt...

was wenn man sich das Teil auf das Armaturenbrett legt, wie Zivilfahrzeuge, wenn sie vorm Gericht parken, ist das auch Amtsanmassung, obwohl das Teil eine verkleinerte Version des Originals ist ?!


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page