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Geschwindigkeitsbeschränkung bei Wechselverkehrszeichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsbeschränkung bei Wechselverkehrszeichen
By alex (195.93.65.159) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 17:50:

Ich bin öfters auf der A9 Richtung München unterwegs, die mit elektronischen Wechselverkehrszeichen ausgerüstet ist. Oft ist es so, dass bei einem solchen Wechselverkehrszeichen die Geschwindigkeit z.B. auf 120km/h beschränkt wird, bei den nächsten Verkehrszeichen leuchtet aber nichts auf.
Meine Frage ist nun: Darf ich nach dem nächsten Wechselverkehrszeichen wieder Vollgas geben (es leuchtet ja kein Tempolimit mehr auf), oder muss ich mich weiter an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten (es gab ja eigentlich noch kein Zeichen, dass das Tempolimit offiziell aufhebt).

By Greatblackbird (145.254.145.236) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 19:29:

Wenn die Anzeige abgeschaltet ist, mußt Du Dich an die vorherige Anzeige halten. Wenn Du aber an einer Auffahrt vorbeikommst, kannst Du wieder Gas geben, denn nach Auffahrten muß die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt werden, wenn sie weiterhin gelten soll.

By alex (132.199.33.155) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 07:56:

Das heißt, ich muss jedesmal aufpassen, ob dazwischen eine Auffahrt war. Was spricht eigentlich dagegen, die Geschwindigkeitsbeschränkung an jeder Anzeige zu wiederholen (bei LKW-Überholverboten ist das ja auch so)?
Ich bekomme den Verdacht, dass man die Autofahrer so verunsichern und abzocken will.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:53:

@alex
das Gleiche ist mir auch schon oft da aufgefallen, das scheint ein Fehler im System zu sein, oder es spielt einer dran rum (??) Selber mache ich es wie blackbird auch, ist zwar ein bischen lästig zumal wenn man die Strecke so gut kennt, dass man die Augen zumachen könnte.
Aber vergangenen Dienstag haben die sich da auch wieder so ein Späschen geleistet (Quelle Sohnemann)Die A 99 war leer, aber die Standspur geöffnet (grüne Pfeile)wie bei schlimmster Rush-Hour und zusätzlich war alles auf 80 beschränkt und das bei bestem Wetter. Da kam man sich richtig verarscht vor. Aber dran gehalten hat er sich trotz Termindruck, denn das roch ja geradezu nach Abzocke.

By traffic (213.6.222.100) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 22:15:

Da haben wir es in Rheinland-Pfalz und Hessen besser. Dort werden die Anzeigen immer wiederholt. Wenn nichts aufleuchtet, gilt dort kein Limit. Zusätzlich zeigt die letzte aktive Anzeige das Aufhebungszeichen. Technisch wäre es ziemlich aufwendig, zu gewährleisten, daß jeder Fahrer (egal ob schnell oder langsam) garantiert die Aufhebung sieht.

By sabine (217.227.163.122) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 00:36:

@alfa
da kenn ich die Steigerung von - auf der A40 bei Essen, kurz nach Einführung der brücken aber nach der Testphase (während der Testphase war angekündigt das die Dinger Mist anzeigen, zB. Frostgefahr im Hochsommer)
rechte Spur: 120
mittlere Spur: 120
linke Spur: 80

Also alle LKW auf die linke Spur, mitte und rechts darf überholen.

AFAIK würde da gegen die STVO verstoßen, daher meine Frage. Wenn die Brücken offensichtlich Mist anzeigen, also zB das was ich da eben beschrieben habe, kann ich sie dann
a) ignorieren
b) muß ich die geringste angezeigt Geschwindigkeit fahren
c) soll ich die höchste angezeigte Geschwindigkeit fahren


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