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Mit 22 km/h zuviel auf der autobahn erwischt. Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 22 km/h zuviel auf der autobahn erwischt. Probezeit
By schorsch201 (80.132.122.24) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:55:

hi leudde

bin vor ca 3 wochen in sachsen auf der autobahn nacht's in einer baustelle geblitzt worden. erlaubt waren 60 naja und ich hatte 82 drauf.Ich war mit dem auto von meiner mutter unterwegs. Wohne nicht bei ihr, habe meine eigene wohnung. Das Biltzfoto was sie bekommen hat ist sehr schlecht, d.h. darauf ist nichts zu erkennen. Hat die polizei noch bessere fotos oder nur das was meine mutter bekommen hat ??

Tja.....sie soll jetzt eine zeugenaussage machen.

wie gesagt ich bin in der probezeit das würde für mich eine nachschulug bedeuten (400-500€) und meine probezeit würde sich um 2 jahre verlängern. Meine Mum würde nur eine geldstrafe bekommen und einen punkt.

was soll ich jetzt machen ?? Hat irgenteiner von euch erfahrung damit

bin um jede antwort dankbar.

gruß

schorsch

By farendil (217.225.252.40) on Samstag, den 27. April, 2002 - 12:44:

Das Biltzfoto was sie bekommen hat ist sehr schlecht, d.h. darauf ist nichts zu erkennen.

Tja.....sie soll jetzt eine zeugenaussage machen.

so schlecht kanns ja dann doch nicht gewesen sein...

By schorsch201 (217.229.61.172) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 20:21:

hi

ja, ich habe gestern das foto selber mal gesehen, leider ist es doch relativ gut, es ist halt zu erkennen das ein mann am steuer war. Wie gut stehen die chansen wenn sie jetzt angibt selber gefahren zu sein das ich damit durchkommen ??

gruß

schorsch

By farendil (217.235.43.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:06:

schorsch: Wie gut stehen die chansen wenn sie jetzt angibt selber gefahren zu sein
sag mal, was soll der blödsinn???
wenn sie ne ZEUGENaussage machen soll, so ist doch schon klar, daß sie nicht gefahren ist...

By schorsch201 (217.229.51.59) on Montag, den 29. April, 2002 - 15:34:

ok, sorry.

bin das erste mal in der situation. Kann mir wenigstens irgentjemand einen tipp geben was ich jetzt machen soll ??

gruß

schorsch

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 15:41:

deine einzige chance ist, die verjährung zu erreichen. wie das geht, findest du mit der suchfunktion. interessaant könnte in dem zusammenhang eine methode sein, die nach dem forumsbenutzer alberto benannt wurde.
zu letzterer werde ich aber keine allgemeinen fragen beantworten. -die finden sich alle in der suchfunktion.

wenn allerdings DETAIL- oder VERSTÄNDNISfragen in einzelnen punkten offen sind, dann her damit.

By schorsch201 (217.229.51.59) on Montag, den 29. April, 2002 - 15:58:

danke erstmal.

wenn ich das richtig verstanden habe dann sollte meine mutter jetzt erst mal alles zugeben, oder ??

Sobald dann ein schreiben von denen kommt alla "Sie waren es nicht" solte ein kumpel von mir einspringen, der sobald das busgeldbescheid kommt, einspruch einlegt und sagt das er an dem betreffente tag nicht gefahren ist.

ok ??

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 17:19:

neee! ließ doch bitte noch mal genauer (oder such an einer anderen textstelle).
versuch mal immer folgende zwei punkte im hinterkopf zu behalten:
1:was willst du erreichen
2:was will die behörde und wie geht sie vor

By schorsch201 (217.229.51.59) on Montag, den 29. April, 2002 - 18:00:

hi

ich habe soeben einen beitrag von Alberto gefunden. Bitte sage mir doch mal ob das für meinen fall die richtige vorgehensweise ist. Hier der Link http://www.radarforum.de/messages/7/3646.html?

es ist gleich der 4 Beitrag in diesem Topic.

gruß

schorsch

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 19:46:

@schorsch: was alberto sagt, ist eigentlich immer richtig. :-)

ja, das wäe schon richtig, aber hier geht es um das verstehen. du mußt verstehen, WARUM du was tust und sollst das ganze nicht wie eine checklicste nacheinander abhaken, ohne eigentlich zu wissen, was du da tust...

By schorsch201 (217.229.51.59) on Montag, den 29. April, 2002 - 20:21:

naja....ich bin der meinung das ich es mit einer hinhaltetaktik versuche.

Wenn ich alles richtig verstanden habe dann muss ich versuche das die behörden mich die nächsten 3 monate nicht auf das vergehen ansprechen bzw. mich damit in verbindung bringen, oder ??

Nach diesen 3 Monaten ist meine Tat sozusagen verjährt.

soweit richtig ??

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 21:15:

@schorsch: wie meinst du das mit der hinhaltetaktik?

wenn die behörde innerhalb von 3 monaten ab tat nicht gegen dich ermittelt hat, bist du raus, das ist richtig.

By Dösl (80.128.65.27) on Montag, den 29. April, 2002 - 22:13:

Schorsch,

ich bin mir nicht sicher - denke aber, dass Deine Angehörigen (sprich Deine Mutter) vom Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch machen können.
Deine Mutter muss nicht gegen Dich aussagen, das wäre ja noch schöner. Lass Dich von den grünen Hampelmännern nicht an der Nase herumführen!
Die veruschen alle halblegalen tricks Dich rumzukriegen - die wollen einfach keine Arbeit haben und sind an der Wahrheit eh nicht interessiert.

Im Zweifelsfall ruf mal Deinen Anwalt an. So eine Auskunft gibt Dir jeder vernüftige Anwalt auch am Telefon.

By farendil (217.85.235.96) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 00:38:

@dösl: denke aber, dass Deine Angehörigen (sprich Deine Mutter) vom Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch machen können.
ja und? was hilfts? werden eben die bilder vom EWMA geholt und da brauchts keine aussage mehr!

Im Zweifelsfall ruf mal Deinen Anwalt an.
und - soclhe tipps wie den oben gibt dir der anwalt unter garantie nicht!

By Aha (80.128.69.76) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 21:30:

@farendil: Gibt er! Bin auch einer!

By farendil (217.235.48.176) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 23:26:

@aha: jaklar doch, kleines dummerchen! denk dir was besseres aus - ich hab ja schon viele unfähige anwälte gesehen und erlebt, aber du bist ZU doof um einer zu sein.

im übrigen hier für dich noch eine weitere forumsregel: wissentlich irgendwelche unwahrheiten zu verbreiten ist ebenfalls verboten!
(erst recht,wenn diese nur dem zweck dienen,auf die eigene, erbärmliche existenz aufmerksam zu machen :-) )

By schorsch201 (217.81.211.28) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 12:19:

@ farendil,

die frage ist jetzt nur wie ich vorgehe. Soll zuerst meine mum alles zugeben (obwohl das foto das ist ) und dann erst mein kumpel ( das bring warsheinlich mehr zeit. Oder soll sie gleich einen freund von mir angeben?? Würde ich dann mit der verjährung hinkommen ( wenn sie gleich einen freund angibt ?

gruß

schorsch

By farendil (217.225.244.233) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 12:22:

@schorsch: wenn sie die tat zugibt und die emrken die ungereitmheit foto-halter, dann werden die gleich ermitteln kommen.
(ich denke, du hast die taktik verstanden...?)

By Alberto (62.158.218.60) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 12:46:

@schorsch201
Frag dich doch mal selber, was du tun würdest - als ermittelnder Beamter - wenn du einen Sünder überführen möchtest.

Ist ein junger Mann auf dem Foto - aber eine etwas ältere Frau gibt die Tat zu.... was würdest du als naheliegend empfinden?

Ich kann mir schon vorstellen, daß man dabei auf den Gedanken käme, daß eine Mutter ihren Sohn schützen möchte...

By schorsch201 (217.81.211.28) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 13:25:

Danke danke danke.....

ich glaube jetzt weiss ich was ich machen muß. Für mich hatte sich nur die frage gestellt wenn ich jetzt ewinen freund angebe ob dann die zeit für die verjährung noch reicht.

aber wenn ihr das so sagt dann glaube ich es einfach mal

vielen danke für eure tips


ein zu tiefst dankbaren

schorsch


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