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AU abgelaufen,Auto nie bewegt und auf priv. Gelände

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: AU abgelaufen,Auto nie bewegt und auf priv. Gelände
By MartinaB (145.253.102.155) on Samstag, den 11. November, 2000 - 20:12:

Liebe Leser!

Wir haben ein Fahrzeug (AU seit Mai abgelaufen) bei uns im Garten stehen- dumm genug, dass wir es nicht abgemeldet haben.Es wurde nie bewegt.

Von der Polizei schneit uns eine Aufforderung herein, unser Fahrzeug, gesehen in einer ganz anderen Straße, hat keine AU mehr. Wir haben widersprochen, da das Fahrzeug nie dort war.

Jetzt kommt von der Polizei ein Verwarnung (30DM), erneut mit der falschen Ortsangabe.

Zwischenzeitlich ist das Fahrzeug DIREKT zur Werkstatt zu einer größren Reparatur und zur AU gebracht worden.

Soll ich weiter widersprechen? Mich ärgert,dass die so frech auf Ihrer Behauptung bestehen das Fahrzeug wo ganz wo anders gesehen zu haben.

Martina

By michael (62.155.180.140) on Sonntag, den 12. November, 2000 - 11:24:

Beinahe wäre mir rausgerutscht: "Schon wieder eine bewußte Falschaussage eines Polizisten" (siehe auch den Eintrag im "Neelix"-Forum)...

Im konkreten Fall hilft es wahrscheinlich nur, wenn du möglichst viele Zeugen zusammentrommelst, die bestätigen können, daß das Fahrzeug permanent auf dem Privatgrundstück stand bzw. nicht an der von der Polizei angegebenen Stelle.

By Neo (212.144.48.181) on Montag, den 13. November, 2000 - 08:22:

@Michael
Willst du denn wegen 30DM einen Krieg anzetteln ??? Ich verstehe ja, dass es bei neelix.de und der Geschichte mit der beeideten Aussage um mehr ging, aber wegen 30 DM? Ich denke auch, dass es sinnvoller ist, Zeugen zu suchen. Desweiteren gibt es ja m.E. auch einen Passus im dt. Recht, der besagt, dass das Fahrzeug zu Prüfungszwecken zur Prüfstelle bewegt werden darf - auch ohne AU/HU
Cheers,
Neo

By Micha (141.18.54.1) on Montag, den 13. November, 2000 - 09:31:

Hmm, komisch! Wie sieht denn das Schreiben von der Polizei aus? Bist Du sicher, dass die Anzeige von der Polizei erstattet wurde? Vielleicht hast Du bloß ´nen bösen Nachbarn, der Dir was anhängen will und zur Polizei gespurtet ist. Sowas ähnliches ist mal ´nem Kumpel von mir passiert, der hat ein Knöllchen wegen Falschparken bekommen obwohl das Auto zu dem Zeitpunkt gar nicht an der angegebenen Stelle war. Hat sich dann aber aufgeklärt.

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.226.13.107) on Montag, den 20. November, 2000 - 05:20:

Auszug aus dem Neelix forum:

>Nun weis ich aber mittlerweile,dass >zumindest Sheriff 2 seinen Job verlieren >wird,vielleicht sogar ins Gefängnis muss und >Sheriff 1 ,wenn er viel Glück hat nur ein >Disziplinarverfahren erwartet.

Sherrif 2 gehoert entlassen und eingesperrt. Solch ein Verfahren wuerde ich unbedings durchziehen, schon alleine als abschreckung !

By Tyson (149.225.18.237) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 21:01:

Wie lange darf man die HU bei abgemeldeten Fahrzeugen eigentlich überziehen?

By Alberto (212.185.252.138) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 11:42:

100 Jahre ! Nach 2 Jahren - abgemeldeter Zustand - muß ein sog. "Vollgutachten" vom TÜV gemacht werden - das wars.

By Alberto (212.185.252.129) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 11:45:

Und noch was zu MartinaB. Ich würde nicht bezahlen - der Verwarnund widersprechen - einen Gerichtstermin erzwingen. Wahrscheinlich stellen sie dann aus Angst das Verfahren vorher ein. Dagegen würde ich protestieren.
Diese Gemeinheit, auf dem eigenen Grundstück etwas abzulesen und dann was anzudichten würde ich verfolgen. Bis sie sich wg. Irrtums entschuldigen.

By alpak (217.1.125.41) on Sonntag, den 3. Dezember, 2000 - 12:32:

Wahrscheinlich würden die es gar nicht soweit kommen lassen! Bei diesem Steitwert lacht sich doch jeder Richter krank! Außerdem gibt es einen Betrag, der unter "Nichtigkeit" Fällt. Meines WIssens nach ist das aber die 20DM-Grenze.

By Jürgen (217.5.144.42) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 11:09:

@alpak,
also bin sogar einmal wegen 10 DM vor Gericht gezogen.
Normalerweise halte ich es auch so, daß ich wegen Verwarnungsgeldern kein Aufsehen mache. Aber in diesem Fall ging's mir ums Prinzip.
Habe damals auf einem Parkplatz (3h mit Parkscheibe) geparkt, kam pünktlich nach 2h 45 min zurück und fand eine Verwarnung von 10 DM vor, mit der Begründung "Parkscheibe nicht deutlich lesbar".
Zum Hintergrund. Es war tiefster Winter und die Scheibe war zwischenzeitlich vereist, sodaß der "freundliche" Polizist diese nicht lesen konnte. Auch meine Nachfrage, ob ich die Parkscheibe denn am Kördelchen an den Aussenspiegel hängen solle oder ein Heizöfchen aufs Armaturenbrett klemmen müßte, um seinem Paragrafen gerecht zu werden, interessierten ihn nicht.
Faziz: Die Gerichtsverhandlung hat bis zur Einstellung keine 5 Minuten gedauert, davon waren 3 Personalienaufnahme.

By Micha (141.18.212.24) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 14:42:

Schmunzel, lach! Der Polizist hat was gegen Dich.

By Alberto (62.158.219.153) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 10:29:

Finde ich aber gut - alles lassen wir uns nicht gefallen. Dann haben sie eben Ärger und Kosten gehabt. Prima. Das bildet!

By HarryB (208.227.150.212) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 11:27:

Also, mal abgesehen davon, dass ich Juergen's Handlung richtig finde, wer hat denn die Kosten gehabt? Im allgemeinen ist das der Steuerzahler, weil der bezahlt ja letztendlich den Polizisten und die Gerichtsbarkeit. Und wer hat den Aerger gehabt? Keiner, weil der Polizist geht in der Dienstzeit zum Gericht, der Richter hat 'nen Fall sehr schnell erledigt - also - wer bildet sich da wie?
Noch einmal zur Klarstellung: Wo zu unrecht bestraft werden soll, da ist solch ein Vorgehen durchaus richtig, aber ich halte es nicht richtig, wenn es z.B. um eine klare Missachtung von Regeln geht. Den Sinn der Regeln kann man an anderer Stelle diskutieren, bewerten und die Regel dann eventuell korrigieren, dazu muessen dann nicht die Gerichte herhalten.

By Micha (141.18.212.30) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 14:23:

Das Problem ist, wenn Du in einem Staat wie unserem etwas ändern willst, dann mußt Du vor Gericht ziehen. Diskutiert wird hier.

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 01:54:

Aehem, das verstehe ich jetzt aber nicht ganz...

wenn Du in einem Staat wie unserem etwas ändern willst, dann mußt Du vor Gericht ziehen..

Ich war eigentlich immer der Meinung, dass die Gesetze und Regeln von den gesetzgebenden Organen erlassen werden. Der Buerger hat die Moeglichkeit, dagegen anzugehen, wobei er als oberste Instanz das Verfassungsgericht anrufen kann (unter bestimmten Voraussetzungen, die Juristen werden das mit Sicherheit besser und deutlicher erklaeren koennen). Meine Frage dann, was beschaeftigt ihr andauernd die Verkehrsgerichte?

Diskutiert wird hier

Dem ist IMHO nicht ganz so. Hier wird behauptet, dass alles der Abzocke dient und die "Rechte" der Autofahrer unterdrueckt werden. Andere Meinungen werden bekaempft, beschimpft und - wie Mit-Elch E.Krahmer so richtig in einem anderen Beitrag sagte - mit Mistkuebeln ueberschuettet. Mit Diskussion hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun, denn eine solche sollte niemals die Uebernahme der Meinung des anderen zur Voraussetzung haben.

By Micha (141.18.54.19) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 10:13:

1.) Kann ich nicht wegen 10DM vor´s Bundesverfassungsgericht.
2.) Habt ihr Euch die Elchtitel selber eingebrockt, aber wenn Du darüber diskutieren willst gehe ins off-topic.

By Jürgen (217.5.144.42) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 11:27:

Nur noch als Anmerkung zu meinem "Feldzug" vor Gericht wegen 10DM. Prinzipiell halte ich mein Vorgehen auch heute noch für richtig, strategisch betrachtet war die Aktion aber ein Reinfall.
Bei dem Parkplatz handelte es sich um einen bei uns (damaligen) Studenden sehr begehrten. Die Polizei kontrollierte dort eben nur gelegentlich. Und wenn's einen eben mal erwischt hatte, war es immer noch akzeptabel, da es eben nicht so oft vorkam.
Seit meiner Gerichtsaktion fühlte sich die ortliche Polizeiwache allerdings genötigt diese Parkplätze 2x täglich anzusteuern, was dazu führte , daß meine Kommilitonen mit der Zeit ziemlich "pissed" auf mich waren.
Jaja, die Rache des kleinen Mannes...

By Alberto (62.158.218.11) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 14:55:

Ich find Deine Ehrlichkeit toll. Manchmal erreicht man eben einen sogenannten PYRRHUS-Sieg!
Daraus kann man auch lernen, daß es besser ist, sich mit der örtlichen Polizei gut zuverstehen, als andauernd zu kämpfen. Sie stecken eine Niederlage weg, aber sie schlagen auch zurück!

By cpp (62.67.6.108) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 21:19:

Kommen wir doch mal wieder zum eigentliche Thema:
AU/TÜV-freies Auto stand auf Privatgelände.

Ganz einfach: Widersprechen! Die Behörde ist in der Beweispflicht. Hole dir noch ein oder Zwei Zeugen (oder eine Bescheinigung der Werkstatt) daß das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt nicht fahrtüchtig war (platte Reife, keine Batterie, Motor/Getriebeschaden). Auf einem Privatgeläde können soviel autos ohne Plakette stehen, wie raufpassen.
Das gilt übrigens auch für Mieterparkplätze von wohnanlagen. Der einzige der dort dann zucken darf ist der Vermieter. Auf diesen Plätzen dürfen auch wegen AU und TÜV keine Tickets verteilt werden. Das gilt auch für die in Berlin zumindest bekannt roten aufkleber für Autos ohne nummernschild. Noch ein Tip: steht das Auto nochmal lange im Garten schraube einfach das Nummernschild ab ... dann kann niemand was abschreiben :-)

By Zorro (212.144.142.28) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 11:05:

Leider ist es so, dass abgelaufene HU und AU auch dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können, wenn das Fahrzeug sich auf Privatgrund befindet. So lange das Fahrzeug angemeldet ist, müssen HU und AU gültig sein.
Wenn das Fahrzeug in einer geschlossenen Garage steht, kann das natürlich niemand nachweisen.

Ich habe selbst letztes Jahr für sowas ein Knöllchen kassiert (auf meinem Privatgrund) und mich informiert. Leider ist da nichts zu machen, wie mir ein Rechtsanwalt bestätigt hat.

By officer (213.187.79.45) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 11:37:

Genau so ist es, solange das Fahrzeug angemeldet ist, muß HU und AU im Limit liegen. Auch wenn das Fahrzeug auf Privatgelende oder in einer Garage steht, kann der Halter angezeigt werden. Natürlich betrete ich wegen einer solch geringfügigen Ordnungswidrigkeit keinen Privatgrund indem ich etwa in den Garten oder in die Garage gehe. Wenn ich aber von der Straße aus alles gut erkennen kann, schreib ich den Verstoß auch auf. Mir ist sogar ein Kollege bekannt, der Fdeutsche Fahrzeuge im Ausland aufgeschrieben hat. Z.B. in Spanien. Die Zulassungsstelle hat dann über das Mängelberichtsverfahren die Möglichkeit Schritte gegen den Fahrzeughalter einzuleiten - was sie auch tut.
Und noch zu oben, also ich war auch schon wegen 10,-DM Fahren mit Nebelshceinwerfern vor Gericht und es gab ein Urteil. Da hat keiner über eine Streitwertgrenze nachgedacht.

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 13:21:

@officer

Interessant, was Du da schreibst: Mir ist sogar ein Kollege bekannt, der deutsche Fahrzeuge im Ausland aufgeschrieben hat. Z.B. in Spanien. Da stellt sich mir eine grundsätzliche Frage: Inwieweit darf ein deutscher Polizeibeamter im Ausland überhaupt dienstlich tätig werden, also ermitteln oder Beweismittel dokumentieren?

Oder hat sich ein besonders dienstbeflissener Kollege während seines Urlaubs o.ä. nur als "Privatdenuntiant" betätigt? Sorry für den möglicherweise unangebrachten Ausdruck, aber ich bringe einfach kein Verständnis mehr auf, wenn jemand bei solchen läppischen Kleinigkeiten Dienst und Privatleben nicht sauber trennen kann.

By Alberto (62.224.96.116) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:25:

Leute gibts! Ich bin fassungslos.
Was hat ein deutscher Tourist sich in Spanien über einen TÜV-Stempel eines anderen Deutschen zu mockieren?

Wir sind eben doch ein Volk von "Rechthaber - Schulmeister - und Denunzianten" - zum Kotzen, so was.

By Alexander (217.81.137.28) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:40:

...zumal im Ausland der deutsche TÜV (oder Dekra etc.) NICHTS abr auch gar nichts zu melden hat... auch wenn ein in deutschland zugelassenes Auto keinen abgelaufenen selbigen haben darf....


Gruß Alexander

By Goose (62.180.186.36) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 19:06:

Nun, ich bin hier auch verwundert.
Ich bin gerne Polizist, ich mache diesen Beruf mit einer gewissen Leidenschaft. Die kann aber nicht so weit gehen, daß ich in meinem Urlaub Ordnungswidrigkeiten verfolge.Gruß
Goose

By Polizist (217.3.254.79) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 21:14:

Ich sag doch schon immer - die Polizei ist auch nur ein Querschnitt der Gesellschaft. In diesem Fall scheint es sich um ein schwarzes Schaf aus unserern Reihen zu handeln.
Das müsste mir einfallen, im Urlaub im Ausland (!) TÜV aufzuschreiben. Manche können eben gar nicht abschalten :-( Frag mich für was der überhaupt Urlaub macht.

Viele Grüße,

ein Polizist

By andy2 (193.158.141.117) on Montag, den 26. November, 2001 - 00:22:

@ Officer: bitte melde dich mal bei mir. hubi378@web.de - DANKE

By officer (213.187.79.195) on Montag, den 26. November, 2001 - 10:49:

Der Polizeibeamte meldet der Zulassungsstelle die HU oder AU Übertretung. Diese fordert dann zur "Mängelbeseitigung" auf. Da das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, ist es egal wo es sich gerade befindet, das haben wir ja weiter oben schon geklärt. Der Erlaß eines Bußgeldbescheides dürfte schwer sein, da der Tatort nicht im Innland liegt. Zuständig sein könnte aber die Bußgeldstelle des Wohnortes des Halters. Die könnten einen Bescheid erlassen, auch wenn der Tatort außerhalb liegt, weil es sich ja um eine Übertretung i.Zusammenhang mit dem Zulassungsrecht handelt. Ist sicher sehr weit hergeholt, aber Recht ist ja sehr dehnbar.

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 26. November, 2001 - 11:22:

@officer

Das ist klar. Theoretisch kann jeder dies tun, auch ein Privatmann. Die moralische Bewertung von derartigem Denunziantentum ist eine ganz andere Sache.

Meine Hauptfrage ging in eine etwas andere Richtung. Das dienstliche Tätigwerden eines deutschen Polizeibeamten im Ausland ist eine heikle Sache, weil dadurch die staatliche Souveränität des anderen Landes berührt wird. Darf das ein Polizeibeamter ohne ausdrückliche Zustimmung der Behörden des Gastlandes überhaupt, oder könnte er sich hier nicht rasch selbst in Probleme verwickeln, wenn das rauskommt?

Oder hat im von Dir geschilderten Fall Dein Kollege tatsächlich ohne dienstlichen Auftrag, also als Privatperson im Rahmen eines privaten Aufenthalts im Ausland, gehandelt?

By officer (213.187.66.133) on Montag, den 26. November, 2001 - 19:07:

Der Polizeibeamte hat sich die HU´s und AU´s während privater Aufenthalte notiert. Vor Ort, also im ausland hat er meines Wissens nach keine Maßnahmen durchgeführt. Dazu wäre er sicherlich auch nicht berechtigt. Es handelt sich bei dem Beamten um einen im gehobenen Dienst.

By auszufallhier (217.226.102.33) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 23:36:

ist es nicht so, dass ein deutsches Kfz das
mit gültiger HU/AU ins Ausland gefahren ist,
mit inzwischen abgelaufener Plakette wieder
heimkommt nur unverzüglich die Untersuchung
absolvieren muss, früher hiess das Anmeldung
zu Hauptuntersuchung da langte eine telefonische
Terminvereinbarung um dem Gesetz genüge zu tun
und straffrei ohne gültige plakette zu fahren

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 12:11:

kommt auf den gewünschten Unterhaltungswert mit unseren Ordnungshütern an.....

Normalerweise gibt´s nur Bonus, wenn der Fahrzeugführer den Termin auch glaubhaft machen kann und er nicht gerade 6 Wochen später ist. Bei erheblicher Überschreitung (längerer Auslandsaufenthalt) wird´s bei einer Kontrolle eh kein Pardon geben.
Viele Grüße von der Küste


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