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Radarmessung bei Nacht?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Radarmessung bei Nacht?
By Felix (217.80.240.70) on Samstag, den 20. April, 2002 - 15:27:

Ist es möglich auch Nachts geblitzt zu werden oder ist es da zu dunkel? Meines Wissens nach ist nachts nur eine Messung per Video oder Laser möglich.

By Bluey (217.225.22.103) on Samstag, den 20. April, 2002 - 15:51:

Definitv: Messen mittels Radar (Multanova 6F) ist nachts möglich! Natürlich dann mit Blitz *g*!

Gruß
Bluey

By Felix (80.128.93.130) on Samstag, den 20. April, 2002 - 17:39:

Gut theoretisch stimmt das, aber ist von euch schon mal einer bei Dunkelheit geblitzt worden? Der bei Dunkelheit benötigte Blitz würde den Fahrer doch blenden.

By Multa (217.184.47.71) on Samstag, den 20. April, 2002 - 18:07:

Soll das ein Scherz sein? Wie kann man nur so eine (dumme, überflüssige) Frage stellen? Das wurde hier schon mehrmals diskutiert. Auch nochmal für DICH: Es ist möglich zu JEDER Tageszeit geblitzt zu werden, wenn es das Wetter zulässt. Damit der Blitz den Fahrer nicht zu doll blendet, wird meistens ein Rot- oder Orangeblitz verwendet. Somit ist auch nachts das Blitzen möglich. Natürlich auch mit Laser. Lichtschranke oder Video möglich! Ach, der Blitz wird in der Regel auch am Tage, wenn es hell ist, verwendet! Alles geklärt?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 20. April, 2002 - 18:52:

@Felix

Messungen per Video und Laser sind nachts möglich, aber sehr eingeschränkt. Beim Laser z.B. darf nicht auf eine so große Entfernung gemessen werden, wie am Tag. Messungen mit Foto (Radar, Lichtschranke etc) sind aber nachts uneingeschränkt möglich, auch wenn der Blitz recht grell ist.

By farendil (217.85.224.78) on Samstag, den 20. April, 2002 - 18:58:

@multa: Wie kann man nur so eine (dumme, überflüssige) Frage stellen? mhh, also deine beiträge werfen doch im regelfall auch diese frage fast zwangsläufig auf...

By Multa (217.184.47.71) on Samstag, den 20. April, 2002 - 19:07:

@farendil: Das ist schön, dass Du Dich so sehr mit meinen Beiträgen auseinandersetzt. Ich stelle in der Regel ja keine Frage, also muss ich deinen Einwand leider abweisen oder Du formulierst ihn um! Aber trotzdem danke! Was würde ich bloß ohne Dich machen?!

By Bluey (217.225.29.250) on Samstag, den 20. April, 2002 - 21:58:

Wo bitte schön steht, daß Lasermessungen nachts hinsichtl der Entfernung eingeschränkt sind?? Ich arbeite mit diesem Gerät nun schon etliche Jahre. Aber dies ist mir neu! Ich kenne die Bedienungsanleitung (Laser Riegl) recht gut, hab schon etliche Gutachten vor Gericht gehört....... aber dies war noch nicht dabei!

DIE Einschränkung, die vor allem vor Gericht von Bedeutung ist:

Das gemessene Fzg. muß absolut ein Einzelfahrzeug sein, damit die Messung diesem Fzg. zweifelsfrei zuzuordnen ist.

By farendil (217.85.224.78) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 00:13:

@bluey: nicht nur nachts, sondern allgemein. es gibt zulässige meßentfernungen. diese legt die ptb fest.

By blauer bmw (213.68.164.35) on Montag, den 22. April, 2002 - 17:04:

In der beleuchteten Stadt kann ich mir das mit einer Lasermessung ja vorstellen. Auf der dunklen Landstraße, noch dazu wenn nichts los ist und ich Fernlicht anhabe, müßte meine Blendwirkung den Bediener doch eigentlich beim Anpeilen behindern? Oder gibt es Filter, die die Blendung verhindern, das Anpeilen aber noch ermöglichen?

By Bluey (217.225.26.211) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 11:55:

@farendil

Stimmt. Da gebe ich Dir völlig recht. Nur ging das aus dem vorherigen Posting so nicht hervor.

Und die 500m max. Meßentfernung gelten sowohl nachts als auch tags!

By farendil (217.85.232.201) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 12:12:

@bluey: nicht jedes gerät hat diese zulässige meßentfernung. ich nehem an, du meinst die Riegl LR90-235/P ?

da ist zwar die zulässige meßentfernung 500m - aber nur unter GÜNSTIGSTEN bedingungen.


im übrigen nützt dir selbst das nix, denn bei frontmessungen selbst auf refektierende kennzeichen beträgt die max. meßentfernung nur 350 bis 450 m....

By Bluey (80.130.182.29) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 12:41:

@farendil

Stimmt. Ich beziehe mich auf das Riegl-Gerät.

Bzgl. der Bedingungen: WER beurteilt denn, was günstig und was ungünstig ist? Ich denke doch, daß das in erster Linie Aufgabe des Bedienpersonals ist. Wenn es also dunkel ist und ich der Meinung bin, daß ich auch noch in einer Entfernung von annähernd 500m messen kann, dann tue ich das auch. Umstände, die dazu führen, daß die Entfernung herabgesetzt wird od. werden muß, sind oftmals Witterungsverhältnisse ( insbes. Regen, Schneefall).

By Bluey (80.130.182.29) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 12:55:

@farendil

Zu deinem letzten Satz:"im übrigen nützt....."

Das ist leider eine Fehleinschätzung oder ein Irrglaube. Denn diese Behauptung ist nicht einmal durch Gutachten gestützt. Wir haben im hiesigen Bereich einige Strecken, wo die Meßentfernungen bei bis zu knapp 500m liegen (mögl. wären auch noch mehr, wenn's ginge!!). Die Entfernung ist vor Gericht nie Gegenstand der Kritik oder Einwände gewesen!

Also noch einmal: die max. Meßentfernung sind beim Riegl (auch bei Frontmessungen!!) 500m!

By Multa (172.185.24.143) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 18:49:

Aber nur unter günstigen Bedingungen! Wenn der Verkehr etwas dichter wird, dann sind Fehlmessungen nicht ausgeschlossen. Je höher die Entfernung zum anvisierten Objekt ist, desto größer wird auch der Laserpunkt. Das heißt, dass bei 500m der Laserstrahl auch von einem anderen Auto reflektiert werden kann! Daher sind bei Gerichtsverfahren auch dei Entfernungen sehr wichtig.

By Bluey (217.82.82.50) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 22:40:

Stimmt. Deshalb sollen bei größeren Entfernungen ja auch nur Einzelfzg. gemessen werden (ab ca. 350m - 400m).

By farendil (217.85.229.214) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 00:27:

@bluey: WER beurteilt denn, was günstig und was ungünstig ist?
im zweifelsfall der richter.
maßt er sdich keine meinung dazu an, wird er einen gutachter befragen.

Ich beziehe mich auf das Riegl-Gerät.
es gibt mehrere in deutschland zugelassene riegel-lasergeräte.

Das ist leider eine Fehleinschätzung oder ein Irrglaube.
habe die Info zu der in sachsen nicht verwendeten riegl auch nur vom technkiteil der homepage.

Ich denke doch, daß das in erster Linie Aufgabe des Bedienpersonals ist.
wenn es verantwortungsvoll und selbstkritisch handelt, dann kommt das hin.

Wenn es also dunkel ist und ich der Meinung bin, daß ich auch noch in einer Entfernung von annähernd 500m messen kann
wenn die strasse gerade, gross, breit, gut einsehbar und ohne reflektierende bereiche ist, mag das hinkommen.
wenn nicht, ist es egal, ob tag oder nacht.

By Bluey (217.82.85.25) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 12:24:

@farendil

Natürlich beurteilt in letzter Konsequenz der Richter bzw. ein Gutachter, was günstig bzw. ungünstig ist. Nur vor Ort muß es erst einmal die Polizei.

Ich arbeite mit dem Riegl LR90-235/P.

Ich denke doch, daß das in erster Linie Aufgabe des Bedienpersonals ist.
wenn es verantwortungsvoll und selbstkritisch handelt, dann kommt das hin.

Das ist Voraussetzung und wurde von mir als gegeben unterstellt.

Wenn es also dunkel ist und ich der Meinung bin, daß ich auch noch in einer Entfernung von annähernd 500m messen kann wenn die strasse gerade, gross, breit, gut einsehbar und ohne reflektierende bereiche ist, mag das hinkommen. wenn nicht, ist es egal, ob tag oder nacht.
Stimmt so nicht ganz, denn reflektierende Teile sind praktisch überall (z.B. Leitpfosten, Verkehrszeichen). Es ist aber völlig egal, ob derlei Dinge vorhanden sind oder nicht, da das Gerät nur dann einwandfrei arbeitet, wenn sich nichts im Meßbereich befindet, wodurch der Meßstrahl behindert werden könnte.
Nachts ist es sicherlich schwieriger, auf eine längere Strecke zu messen. Aber halt nicht unzulässig. Und tagsüber ist es i.d.R. überhaupt kein Problem.

By farendil (217.85.227.111) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 12:28:

@bluey: wenn sich nichts im Meßbereich befindet
und selbiger wird immer größer, je größer die meßentfernung ist...

behindert werden könnte.
behindert oder verfälscht! und letzters läßt sich eben kaum ausschließen, wenn bei sehr großer entfernung andere fahrzeuge auch nur irgendwo in der nähe sind...

By Bluey (80.130.172.86) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 13:34:

@farendil

Wir können hier ohne Ende darüber dabattieren, wann z.B. der Meßstrahl behindert oder verfälscht wird und wann nicht. Ich erzähle ja auch nur aus Erfahrungen sowohl der täglichen Arbeit mit dem Gerät als auch von Gerichtsterminen, die sich rund um das Lasergerät bewegen.
Und daher kann ich sagen, daß ...andere fahrzeuge auch nur irgendwo in der nähe sind... zu allgemein gehalten ist. WIR differenzieren da schon, so daß das nachher vor Gericht möglichst NICHT kaputt geht, nur weil in einer Entfernung von von mir aus 400m ein anderes dicht hinter dem zu messenden gefahren ist.

Ich sagte ja schon mal: mit steigender Entfernung werden nur noch Einzelfahrzeuge gemessen. D.h. aber nicht, daß sich weit und breit KEINE anderen mehr aufhalten/fahren dürfen. Das Fzg. für sich muß als Einzelfzg. gelten (kein weiteres in UNMITTELBARER Nähe!). Und was das letztendlich in Zahlen heißt, darüber darf sich dann von mir aus ein Richter den Kopf zermatern. Ich kann jedenfalls sagen, daß ich die Messung zweifelsfrei diesem und keinem anderen Fzg. zuordnen konnte!

By farendil (217.225.243.116) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 00:18:

@bluey: Wir können hier ohne Ende darüber dabattieren
wenns dir spaß macht - gerne!
ich finde, daß jeder dabei nur lernen kann.

p.s.:
warum nicht am praktischen beispiel mit echtem meßequipment (hatte mit deiner riegl noch nicht das vergnügen) auf dem treffen?

By Bluey (80.130.174.106) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 11:24:

@farendil:wenns dir spaß macht - gerne!
naja....*g*.... irgendwann wird's müßig. Insbes., wenn sich die Argumente wiederholen.

ich finde, daß jeder dabei nur lernen kann
Sonst würde ich hier auch nichts schreiben.

Denke, daß Du auf das Treffen in Frankfurt/Main ansprichst. Wenn's nicht so weit wäre, hätte ich ernsthaft einen Gedanken dran verloren. Interesse hätte ich schon. Nur würde ich mit Sicherheit nicht das Riegl-Gerät mitbringen bzw. mitbringen dürfen (ganz abgesehen davon, daß das Ding 15.000 DM kostet und ich dafür keine Verantwortung übernehmen wollte!). Vielleicht gibt es ja jemanden, der das will oder kann.

By farendil (217.85.236.152) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:14:

@bluey: Wenn's nicht so weit wäre was soll ich denn da sagen? oder me?

vielleicht findest du ja auch jemanden, der dich mitfahren läßt (natürlich nur mit verbundenen augen)


das Ding 15.000 DM kostet
boah! jetzt weiß ich, warum wir die lti haben. die kostet unter 10.000....

By Bluey (80.130.182.16) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 18:38:

@farendil

Ich weiß ja nicht, wo ihr (du & me) wohnt. Aber egal. Wenn's paßt, hätte ich schon Lust zu kommen. We'll see....

By farendil (217.235.61.44) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 19:25:

@bluey: wo me wohnt, steht im erpressum (oder so ähnlich heißt das *g*) und das meine heimat elbflorenz ist, wei mittlerweile auch jeder.

schau doch mal in den thread "teilnehmer" zum forum.
vielelicht ist aus deinem plz-bereich jemand dabei, der dich mitnimmt...


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