Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Grobi (80.135.18.85) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:06: |
Hallo.
Ich habe vor, am 30.04. eine Tour nach D'dorf (Fußball ;-)) und Köln (Geschäft) zu machen. Ich möchte in Köln übernachten und am 01.05. zurückfahren.
Das Problem ist, daß mein Wagen per Saisonkennzeichen von 10 - 4 angemeldet ist. Ich dürfte also theoretisch nicht am 01.05. fahren. Weiß jemand, ob es da irgendwelche Regelungen oder Ausnahmen gibt (Ich könnte ja auch um 23:50 in einen Stau geraten...)?
Grobi
By farendil (217.235.59.18) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:26: |
rotes kennzeichen.
(oder kurzzeitzulassung)
oder aber:
eine doppelkarte und alle fahrzeugpapiere, die du für eine neuzulassung (änderung des saisonkennzeichens, ganzjahreszulassung etc.) brauchst.
dann darfst du am 01.05. aber NUR:
in deinem zulassungsbezirk und einem angrenzenden fahren.
UND auch dann nur direkt zu zulassungsstelle.
By Grobi (80.135.18.85) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:32: |
hmm farendil, sowas hatte ich schon befürchtet :-(
Mich interessiert halt der Fall, bei dem ich am 30.04 fahre, dann aber z.B. auf der BAB in einen Stau gerate und erst nach 0:00 weiterfahren könnte.
Ich müsste also theoretisch das Auto stehenlassen, oder ?
Grobi
By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:33: |
Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
http://www.auto-und-verkehr.de/texte/bussgeld/tuev.htm
By Grobi (80.135.18.85) on Freitag, den 19. April, 2002 - 18:01: |
@sushiboy: Die Folgen sind mir schon klar, ich frage mich nur, ob es für o.g. Fälle Ausnahmeregelungen gibt.
Grobi
Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen. Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page