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Lasermessung, angehalten. Verstoss zugeben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Lasermessung, angehalten. Verstoss zugeben?
By geblitzter (217.1.131.72) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 20:42:

bin von der polizei rausgezogen worden, die sagten mir, ich wär 22km/h (bei 80) zu schnell gefahren.
-- er fragte mich, ob ich die tat zugebe, ansonsten gäbs ein verfahren. --

ich hab dann halt unterschrieben. Kostet mich eben 1 punkt und 40 €...
was passiert, wenn ich den verstoss nicht zugebe?

By farendil (217.85.225.5) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 20:47:

genau das gleiche - schöne überrumplungstaktik....

By Polizist (217.4.1.54) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 21:36:

Wieso Überrumplungstaktik? Das ist die übliche Belehrung. "Geben sie den Verstoß zu? Wenn nein, können sie sich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens bei der Bußgeldstelle dazu äußern oder auch nicht."

Das ist das ganz normale Verfahren.

By Greatblackbird (213.7.142.144) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 21:39:

@Polizist

Die Überrumpelungstaktik bezog sich wohl eher darauf, mit dieser Masche eine Unterschrift zu ergattern. Mit der Unterschrift hat man in dem Verfahren keine großartigen Chancen mehr....

By farendil (217.85.225.5) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 21:59:

@gb: danke!

qpolizist: es ist immer die frage, WIE man was sagt, und was man wegläßt...

"jetzt haben sie noch die chance, zu unterschreiben. ansonsten muß man gegen sie ein verfahren eröffnen" klingt ganz anders, als das was du gesagt hast.

frag aber mal, was otto-normalbürger denkt, wenn man ihm das so sagt...

By Alberto (62.158.218.187) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:11:

Im vorliegenden Fall fällt mir auch noch auf..... er wäre 22 kmh zu schnell gefahren. Wirklich?
Was ist mit Abzug der Toleranz?
Möglicherweise dann eben keine Punkte!!!

Denn, er müßte ja wohl 25 kmh zu schnell gefahren sein, um auf 22 zu kommen. Hat man ihm das so gesagt?
Oder hat man nur gesagt: 22 kmh zu schnell - geben sie das zu?

Das wäre sehr link!

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 12:13:

Was für einen Vorteil soll es für den Betroffenen überhaupt haben, einen Verstoß vor Ort einzuräumen? Verzichtet in so einem Fall der Betroffene nicht automatisch auf das sonst vorzuschaltende Anhörungsverfahren?

Was sind eigentlich die genauen juristischen Konsequenzen einer Unterschrift unter das ausgehändigte Formular? Schuldanerkenntnis bzw. Anerkenntnis der festgestellten Tatsachen?

Ist es nicht - um sich alle Optionen offenzuhalten - in jedem Fall ratsam, eine Unterschrift oder auch nur mündliche Stellungnahme zu der vorgeworfenen Tat abzulehnen?

(Von Fällen, in denen dem Betroffenen vor Ort eine wesentlich vorteilhaftere Verwarnung angeboten wird, sehe ich hier mal ab.)

By Greatblackbird (172.185.149.34) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 16:12:

@N.N.

Was sind eigentlich die genauen juristischen Konsequenzen einer Unterschrift unter das ausgehändigte Formular? Schuldanerkenntnis bzw. Anerkenntnis der festgestellten Tatsachen?

Genau! Selbst wenn der Beamte Meßfehler begangen hat und diese auch nachweisbar gewesen wären, hätte man mit der Unterschrift die Messung für korrekt erklärt. Vielleicht war man ja zu schnell, aber nicht so schnell, wie gemessen wurde.

Ist es nicht - um sich alle Optionen offenzuhalten - in jedem Fall ratsam, eine Unterschrift oder auch nur mündliche Stellungnahme zu der vorgeworfenen Tat abzulehnen?

Es ist in solchen Fällen immer ratsam, gar nichts zu sagen und auch nichts zu unterschreiben. Das wird hier eigentlich immer wieder geprädigt. Das kann man immer noch im anschließenden Verfahren, welches ja so oder so eröffnet wird.

in denen dem Betroffenen vor Ort eine wesentlich vorteilhaftere Verwarnung angeboten wird

Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h ist nix mehr mit Verwarnung. Das ist dann so oder so ein Bußgeld und das wird von den Meßbeamten auch nicht angenommen.

By stang66 formerly known as Thorsten (194.74.105.194) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 16:53:

Bei meiner Laseraktion vor ein paar Wochen (siehe Thread "Messbereich von Lasergeraeten") habe ich nichts unterschrieben und natuerlich erstmal die Messung angezweifelt. Der Polizeibeamte hat mich dann aber zu einer Aussage a la "hab nicht auf den Tacho geachtet" gedraengt (hat er mir quasi in den Mund gelegt) und diese auch so notiert mit dem Hinweis, eine andere Aussage wie z.B. "ich habs eilig" koenne mir als Vorsatz ausgelegt werden. Ich habe aber darauf geachtet, nichts zu unterschreiben.
Leider hatte ich zu dieser Zeit noch nicht hier mitgelesen, sonst haette ich gleich gesagt "ich will keine Angaben zur Sache machen" (man lernt ja nie aus).

Zwei Wo. spaeter kam dann der BuGeBe (22 zu viel innerorts), aber ohne AB! Ich hab schriftlich Einspruch eingelegt und die Messung angezweifelt (die Sache mit den 411 Metern).

Ist das eigentlich normal, dass kein AB kommt, wenn man rausgewunken wurde? Zaehlt das persoenliche Gespreaech bereits als Anhoerung?
Hab ich einen Fehler gemacht, indem ich zugelassen habe, dass der Polizist diese Aussage niederschreibt?
Hat das ueberhaupt Relevanz ohne meine Unterschrift?
Und, zu guter letzt: Hat sich der Polizeibeamte so voellig korrekt verhalten und habe ich dadurch Nachteile zu befuerchten?

Gruss
Thorsten

P.S.: hab mir einen etwas eindeutigeren Nick zugelegt, es gibt hier wohl mehrere "Thorsten"

By Goose (217.225.234.54) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 17:03:

Im Anhörungsverfahren kannst Du zum Tatvorwurf stellung nehmen, diese Möglichkeit wird dir auch direkt vor Ort gegeben.
Da ein Einspruch gegen den Anhörungsbogen nicht möglich ist, sondern erst gegen den BuGeBe eingereicht werden kann, sehe ich hier keinen Nachteil für den Betroffenen.
Daß der Satz "ich habe es eilig" als Vorsatz gewertet werden kann, ist richtig, eine Einlassung "nicht darauf geachtet" ist klassische Fahrlässigkeit. Ich kann hier keinen Fehler des Beamten erkennen.

Gruß
Goose

By stang66 (194.74.105.194) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 18:15:

Wofuer ist das Anhoerungsverfahren eigentlich gut, wenn man am besten "keine Angaben zur Sache" macht? Ansonsten kann man sich doch nur zu seinem Nachteil verplappern. Und wenns einen BuGeBe gibt, kann man Einspruch einlegen.
Den einzigen Sinn des Anhoerungsverfahrens sehe ich bei Alberto's "ich-war's-nicht-aber-dann-doch-irgendwie-Methode", aber das kann ja wohl kaum im Sinn des Gesetzgebers liegen...

Gruss
Thorsten

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 19:40:

Wofuer ist das Anhoerungsverfahren eigentlich gut

Im Anhörungsverfahren steht nicht unbedingt fest, daß die Behörde auch den Fahrer "erwischt" hat. Der muß im Vorfeld erst ermittelt werden. Für gewöhnlich erhält den AB erstmal der Halter. Wenn der es wirklich nicht war, warum sollte er der Behörde die Ermittlung erleichtern, wenn er das gar nicht muß?

Ein Bußgeldbescheid darf nur gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen werden. Der Schluß Halter=Fahrer ist unzulässig.

aber das kann ja wohl kaum im Sinn des Gesetzgebers liegen...

Die Verjährungsfrist ist dazu geschaffen, um den Amtsschimmel ein wenig anzutreiben. Die damit verbundenen Tricks sind sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers, sondern eher eine willkommene Nebenwirkung, aber bei der Schaffung des Gesetztes gab es noch nicht so viele abzockerische Geschwindigkeitsmessungen und übertriebene Strafen und Nebenfolgen, dafür aber zuviele unwissende und brav zahlende Autofahrer.

By officer (213.187.79.194) on Freitag, den 19. April, 2002 - 08:43:

Das Anhörverfahren dient nicht ausschließlich der Fahrerermittlung! Vor Erlaß eines Bußgeldbescheides hat jeder Betroffene das recht zur Tat stellung zu nehmen um entlastendes Vorzubringen. Dann entscheidet die Behörde ob die Geldbuße verhängt wird oder nicht. Das ist der eigendliche Zweck im Sinne unserer Rechtstaatlichkeit.
Auch das gesprochene Wort an der Kontrollstelle kann als Anhörung gewertet werden und vom Polizeibeamten schriftlich festgehalten werden.

Im Falle des Einspruches vor Gericht zählt dann eh nur das im Gerichtssahl zur Verhandlung gesprochene Wort. Was in den Akten steht ist dort erstmal zweitrangig. Natürlich wird sich der Richter fragen, warum man erst einen Verstoß mit Unterschrift zugegeben hat und dann villeicht mündlich darlegt nichts falsch gemacht zu haben.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 19. April, 2002 - 10:55:

Und deswegen immer an die bekannte Szene aus den amerikanischen Kriminalfilmen denken (die sogenannte "Miranda-Warning"): "Sie müssen nicht aussagen. Wenn Sie aussagen, kann alles, was Sie sagen, später gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt."

Wie hier schon geschrieben wurde: es macht im Normalfall nicht den geringsten Sinn, sich am Ort der vorgeworfenen Tat in irgendeiner Weise zur Sache zu äußern, die Tat zuzugeben, die Gründe für sein Handeln zu erklären zu versuchen, usw. Man verbaut sich damit nur die Möglichkeit, später die Situation in aller Ruhe zu überdenken und seine Optionen abzuwägen.

Vielleicht ist es sogar sinnvoll, ein vorgedrucktes Kärtchen mitzuführen und in einer solchen Situation wortlos vorzuzeigen: "Zur Sache werde ich mich erst später schriftlich äußern. Ich werde vor Ort auch keinerlei Unterlagen unterschreiben." So vermeidet es der rechtlich Unbewanderte, spontan irgendwelche Äußerungen zu machen, die ihm später nur schaden können.

Ein Argumentieren oder Zugeben von Schuld ist vermutlich nur in Bagatellfällen (z.B. der kaputten Scheinwerferbirne) sinnvoll, weil dann vielleicht noch eine gewisse Hoffnung besteht, daß die Sache mit einer folgenlosen Ermahnung endet, wenn man es einfach zugibt.

By Bluey (217.82.88.181) on Freitag, den 19. April, 2002 - 11:51:

1. Vor Ort MUß niemand eine Unterschrift leisten. "Wir" fordern die nur dann, wenn der Betr. sich nicht ausweisen konnte. Dann bestätigt er mit seiner Unterschrift auch nur die korrekte Personalienangabe! Mehr nicht! (von wegen mit der Unterschrift die Messung für korrekt erklären) Aber auch diese Unterschrift kann er verweigern. Wird dann entspr. vermerkt.
U.U. wird anschließend seine Wohnung aufgesucht (je nach Höhe der Geschw. und der zu erwartenden Strafe!), um Führer-/Fzg.-Schein einzusehen.

2. Wenn der Betr. vor Ort keine Angaben machen will (die Möglichkeit MÜSSEN wir ihm geben!), dann macht das überhaupt nichts. Entweder er will einen Anhörungsbogen bekommen oder er will sich zur Sache nicht weiter äußern. Im letzteren Fall bekommt er i.d.R. direkt nach ein paar Wochen den Bußgeldbescheid. Der Wunsch, einen Anhörungsbogen zu bekommen führt lediglich zu einer kleinen zeitl. Verzögerung der Versendung des Bußgeldbescheids.

3. Selbst, wenn der Betr. vor Ort den Verstoß zugibt, hat er anschließend noch alle rechtl. Möglichkeiten, dagegen anzugehen!

4. Die Messungen (ob nun Radar oder Laser) werden protokolliert. Da gibt's nichts zu vertuschen oder so. Ammenmärchen!

Könnte noch mehr schreiben. Aber ich denke, daß das reicht! Würde mir nur manchmal wünschen, daß nicht alles, was hier so geschrieben wird, von jedem geglaubt wird. Vieles ist oftmals nur Stammtischgeplappere.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:05:

@Bluey

(1)+(2): Welche genaue juristische Bedeutung eine Unterschrift hat, will ich hier mangels eigener Sachkenntnis dahingestellt lassen (siehe weiter oben). Steht - wie in den USA - neben der Unterschrift eines Fahres unter einem "Ticket" (natürlich auf deutsch) fett und in Blockbuchstaben gedruckt: YOUR SIGNATURE IS NOT AN ADMISSION OF GUILT ?

(3) Natürlich hat der Beschuldigte alle rechtlichen Möglichkeiten der Welt und kann später ganz anders aussagen. Bloß wie ist es da um seine Glaubwürdigkeit bestellt?

(4) Sicher, es geht bei Protokollierung und Messung immer korrekt und einwandfrei zu, Fehler und Irrtümer ausgeschlossen, siehe Forumsbeitrag. "Absoluter Einzelfall"? Auch ein derartiger Einzelfall ist bereits einer zuviel und nicht hinnehmbar.

By Bluey (80.130.177.222) on Freitag, den 19. April, 2002 - 22:58:

@N.N.

Zu (1+2) Bei "UNS" steht unter der Unterschrift: "Für die Richtigkeit der Personalienangabe" !!! Das wird zusätzlich auch noch verbal betont!

Zu (3) Aus meiner Erfahrung von entspr. Gerichtsterminen: hängt grundsätzlich letztendlich vom Richter ab, kann man pauschal nicht sagen. Auf jeden Fall ist das Wort vor Gericht mehr "wert", als irgendein Kreuz auf einem geduldigen Papier.

Zu (4) Kann nur für mich und die sprechen, die ich kenne bzw. mit denen ich direkt zusammen arbeite. Wenn etwas nicht eindeutig zuzuordnen ist, wird die Sache nicht weiter verfolgt. Dann hat derjenige "Glück" gehabt. Hört sich vielleicht "phantastisch" an, ist aber so. Wie es andern Ortes gemacht wird, kann und werde ich nicht beurteilen.

P.S.: Hab mir Deinen Link angesehen. Sehr bedauerlich und der Sache alles andere als dienlich. Würd zu gerne wissen, wo das vorgekommen ist. Stelle mich in diesem Fall absolut hinter den vermeintl. Betr.

By Bluey (80.130.177.222) on Freitag, den 19. April, 2002 - 23:01:

@N.N.

Eines vergaß ich noch zu erwähnen:

Gibt jemand den Verstoß zu, dann besagt das nur, daß er sich bewußt war, zu schnell gewesen zu sein. Es wird damit nicht bekundet, daß er wußte, z.B. die vorgeworfenen 95 statt der erlaubten 50 gefahren zu sein. Denn das wäre ja schon Vorsatz. Und "Wir" unterstellen lediglich Fahrlässigkeit.

By rACEr (217.224.225.164) on Montag, den 22. April, 2002 - 22:32:

mich würde ja mal interessieren, welche mindernden umstände es gibt, die man angeben kann

by rACEr

By farendil (217.85.232.201) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 10:50:

@racer: keine

By Kannsnichtglauben (80.128.65.27) on Montag, den 29. April, 2002 - 23:02:

@geblitzter:
Merk Dir eins im Leben:

Wenn Du Dir wegen irgendwas nicht sicher bist, Du unter Druck gesetzt wirst - unterschreibst Du GARNIX!!! Nie und nimmer, und der Polizei oder Bußgeldstelle unterschreibt man in der Regel NIE irgendwas, egal was es ist. Und etwas zugeben ohne Rechtsberatung durch einen Anwalt oder ohne Anwesenheit eines Anwalt tut man NIE UND NIMMER nicht - egal was es ist!
Selbst zu einer Vorladung musst Du nicht erscheinen, wenn Du nicht alleine hin willst. Nimm einen Anwalt oder Zeugen mit.

Klingeln die an Deiner Tür und wollen eine Foto vergleichen, musst Du nicht aufmachen. Die sind manchmal so stier, dass sie nicht mal erkennen, wenn der wahre Typ der gefahren ist neben Dir steht. Die erkennen den eh nicht, den Bilder vergleichen ist eh nicht so einfach (alles schon so dagewesen, als sie meinen Boss versucht haben auf dem Foto zu erkennen, der stand neben mir und die haben es nicht gemerkt. Ist das ein schwerer Job!)

Leg Dich in die Wanne und nimm ein Bad. Wenn sie beim Nachbarn klingeln, muss der auch nicht aufmachen.

Polizei hat Recht - o.g. ist eine Rechtsbelehrung, die die Polizei schon in der Ausbildung auswendig lernen muss. Das müssen sie immer sagen, auch wenn sie nicht immer verstehen was das ist. Im Prinzip ist denen eh alles egal, vielleicht hat der Kollege mal wieder keinen DA gehabt und ist eh mies drauf.

Man antwortet immer mit "Nein", Unterschrift gibts zu keiner Tages oder Nachtzeit. Die Jungs von der Bußgeldstelle brauchen auch Arbeit, die Gebühren sind eh hoch genug. Also, lass die nur machen.

Ab zum Anwalt, wenn etwas unklar ist.

In der Regel hilft nur eins: Vorschriftsmässig fahren, auch wenn es nicht immer leicht fällt oder keine Sinn macht.

Kapiert?

By farendil (217.85.229.170) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 09:53:

@Kannsnichtglauben - oder wie immer du heißt: such dir einen benutzernamen aus und bleib dann dabei!

By Kannsnichtglauben (80.128.69.76) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 21:31:

@fraendil:
Ich ziehe es vor meine IP zu wechseln.

By farendil (217.235.48.176) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 23:15:

@kannsnichtglauben: auch für dich überheblichen typ gibt es regeln!
EIN BENUTZERNAME PRO PERSON!
Hiermit weise ich dich ausdrücklich darauf hin.


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