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Rechts überholen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Rechts überholen?
By Thorsten (217.1.242.104) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 20:09:

Hallo!

Sorry, wenn OT wußte aber nicht welches Forum.
Ich habe gehört, das wenn ich mehrere Fahrzeuge rechts überhole auf der AB und mich dann von einem Fahrzeug überholen lasse man mir keine Straftat vorwerfen kann! Stimmt das?
Genauso habe ich gehört das man bei einer Filmung von einem Videowagen nur das schlimmste VERGEHEN bestraft werden kann?

Danke Euch!

By Rennfahrer (80.132.15.13) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 21:30:

Ich habe gehört, das wenn ich mehrere Fahrzeuge rechts überhole auf der AB und mich dann von einem Fahrzeug überholen lasse man mir keine Straftat vorwerfen kann! Stimmt das?


Nein, rechts ueberholt, auch nur "vorbeigefahren" ist und bleibt rechts ueberholt, es sei denn --> Kolonnenbildung...

Genauso habe ich gehört das man bei einer Filmung von einem Videowagen nur das schlimmste VERGEHEN bestraft werden kann?


Ist auch so, wenn dein Abstand gemessen wird, und du zu schnell gefahren bist, beides gleichzeitig ist dann Tateinheit, da kriegst du nur den schwerwiegenderen Verstoss aufgebrummt...

By Alberto (62.158.218.187) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:14:

Na, na - beim Rechts schneller Fahren ist auch noch die Geschwindigkeit maßgebend.

Bleibt alles unter 120 kmh - und der Wagen schert nicht wieder nach links raus, so ist das Überholen eben noch nicht gegeben!

Letztendlich kann es auch nur höchstens Rechtsüberholen ohne Gefährdung sein (1 Punkt)

Ist dann idealerweise noch eine freie Mittelspur dazwischen, so ist es gar kein rechtsüberholen!

By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 08:25:

Beim rechts Überholen (BAB) kommt es auf die Verkehrslage (siehe Rennfahrer: "Kolonnenbildung")
und auf die Geschwindigkeit an. Rechts darf auf der BAB überholt werden, wenn sich links ein Stau oder eine Fahrzeugschlange gebildet hat. Die Fahrzeugschlange darf aber nur rechts überholt werden, wenn sie maximal 60 km/h fährt und die differenz maximal 20 km/h beträgt, also der Überholende maximal 80 km/h fährt. Wenn also Opa mit Hut, im Merser mit Klorolle auf der Heckablage und wackelndem Plastikdackelkopf auf der BAB links, als einziger VT, mit 60 fährt und ich fahre links an ihm vorbei, so liegt rechts Überholen vor.

By alexander (80.131.78.200) on Freitag, den 19. April, 2002 - 09:34:

@sushiboy

zu deinem letzten satz: wenn du links vorbeifährst hast du nicht rechts überholt...

grüßle Alexander

By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 09:47:

alexander: Schwund ist überall, werde mich bessern ! :)

By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:48:

@sushiboy
Stimmt nicht ganz.....
Wenn nämlich links und rechts Kolonnen fahren, dann müssen die nicht etwa mit 60 - 80 kmh dahinfahren, sondern es können durchaus auch 120 kmh sein. Darüber - das ist von der Praxis her eher unwahrscheinlich.

So - nun stockt die linke Kolonne, und wird, weil wieder ganz vorne so ein Dummbarde einen LKW rausgelassen hat, auf 100 kmh einmgebremst.

Dann muß die rechts fahrende Kolonne keineswegs auch mit auf 100 herunterbremsen - sondern sie darf mit 120 weiterfahren (max + 20kmh)

Das heißt aber auch, kommt die linke Kolonne ganz zum Stillstand, dann darf die rechte eben nicht mit 120 weiterfahren, sondern sie muß auf etwa 20 - 30 kmh herunterbremsen, was ja auch sinnvoll ist, weil da einige plötzlich nach rechts ausscheren, um wieder voranzukommen.

Nun erhebt sich nur noch die Frage: WAS IST EINE KOLONNE?

In meinem fall (Anzeige) genügte bereits die Aussage des Anzeigers, den ich angeblich rechts überholt habe, daß da außer mir rechts auch noch ein zweites Auto fuhr. (auch mit etwa 120 kmh) - das war ein Freispruch für mich!

By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:00:

Alberto:

Schau dir mal die Erläuterungen zu § 7 StVO (2) und (2a) an. Demnach mit 120 rechts überholen.
Ich denke die Ordnungsbehörde hat den Vorgang eingestellt da die 120 km/h nicht haltbar sind.

By Alberto (62.158.213.23) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:24:

Beantworte mir bitte die Frage:

Kolonne links und rechts fährt etwa gleichschnell (120 - 130)

Kolonne links bremst plötzlich ab ...
Muß rechts auch alles mit abbremsen? - bis zum Gleichlauf?

By farendil (217.235.59.18) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:25:

@alberto: WAS IST EINE KOLONNE? ist doch schon entschieden.
ab zwei fahrzeuge, auch in etwas grösserem abstand (kann ruhig mehr als sicherheitsabstand sein).

sondern es können durchaus auch 120 kmh sein.
nö, wie schon geschrieben: links max 60, rechts max. 20 mher macht max. 80.


nun stockt die linke Kolonne, das ist wieder etwas ganz anderes!
wenn die links bremsen mußt du nciht mitbremsen!
kommst du dadurch weiter nach vorn: glück gehabt und kein verbotenes rechts überholen.

(allerdings wie schon gesagt: wenn die geschwindigkeitsunterschiede so groß werden, dass esgefährlich werden kann, mußt du rechts mit runterbremsen - aber nur dann.)

By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:37:

Zum anderen, nenn mir eine Autobahn wo rechts schneller gefahren wird (100 km/h) als links. Die Ausführung, dass ein Lkw ausschert um einen anderen mit mehr als hundert zu überholen ist recht weit her geholt. Zum anderen wäre das ein Einzelfall, der nicht eintreten wird. Hier geht es allerding um die geläufige Praxis.

By Alberto (62.158.213.23) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:43:

Siehste, farendil, genau das habe ich ja vorgetragen....

Ich überhole doch keineswegs rechts.... niemals.

Ich fahre doch bereits rechts an die links dahinschleichende Kolonne heran - und.... bleibe einfach rechts...

Nun will es das Schicksal, daß sich weiter vorne rechts tatsächlich auch mal ein fahrzeug befindet.

Lt. Deiner Aussage.... Einer reicht!

Mit dem bilde ich eine Kolonne.

Fast zwangsläufig kommt es bei dicht hinterinander gedrängten Autos, wie sie immer wieder links dahintrödeln - zu einer kurzen Geschwindigkeitsverringerung.

Diese aber nehme ich keineswegs auch wahr - sondern ich bleibe bei meinem tempo - so etwa 120 - und fahre gemütlich - zusammen mit dem einzigen anderen rechtsfahrer - als Minikolonne - weiter.

Erst nachdem ich so an ca. 5 - 10 Autos vorbeigerollt bin - mit etwa 120 - 130 - dann suche ich mir eine kleine Lücke links - fahre dazu ganz rechts - mit dem rechten Rad am Standstreifen - und drehe meinen Kopf kein bißchen nach links (für die anderen also sieht es so aus, als suche ich nach dem nächsten Parkplatz) - heimlich schlate ich einen Gang runter - gebe kurz und heftig Gas - blinke links - und "wusch" - bin ich drin.

genau daraus wollte mir ein "Oberlehrer" einen Strick drehen.... er hat verloren!

By farendil (217.235.59.18) on Samstag, den 20. April, 2002 - 02:32:

@alberto: heimlich schlate ich einen Gang runter wozu das denn noch??
mit deinem auto....
da hat der andere ja keine chance...
:-)

und "wusch" - bin ich drin.
hmm, das kenn cih irgendwoher.
die anderen pennen einen moment, am nutzt ihn und bevor er aufwacht, ist schon alles "gegessen". nun werden sie sauer (eigentlich müßten sie auf sich sauer sein, daß sie nicht aufgepasst haben!) und schimpfen, gestikulieren, lichthupen...

By Alberto (62.158.210.97) on Samstag, den 20. April, 2002 - 14:50:

genau, farendil - und sie zeigen mich sogar an...
Rennen dann 3 x vor Gericht - als Zeuge - und was war? Nichts war´s mit Sühne und Genugtuung.

Dieser Kamerad zeigt so schnell keinen mehr an.


Dann noch die Frechheit, zu behaupten ich sei Schlangenlinie gefahren, damit die Polizei mich auch wirklich rausholt (wg. Alkoholverdachts)

Dann habe ich geblasen: 0,0 Promille.
Ich hatte gute Lust, wegen falscher Anschuldigung vorzugehen, aber so war es besser....
ich mußte nicht ein einziges Mal vor Gericht erscheinen - dieser Kerl aber gleich drei mal... das hat wohl gereicht!

By florian (62.158.130.22) on Samstag, den 20. April, 2002 - 22:30:

@ alberto

das hast du glück gehabt. meist gewinnen die Oberlehrer.

ein interessantes und wiedersprüchliches thema, dass rechtsüberholen. vorallem da es schon häufig vorkommt( vorallem sonntags ohne lkws) das
rechts alles frei bis zu 1 km auf sicht und links staut es sich und durch "wellenweffekt" also 1ter bremst etwas, 2ter etwas mehr 5ter macht fast vollbremsung; kommt es dazu das links nur noch mit 80Km/h und 5 meter abstand rumgeiert wird.
da ich nu keine lust auf ne vollbremsung hab, geh ich rechts rüber und fahr dran vorbei.

also so zusammenfassend darf man wohl mit 20km/h mehr rechts überholen aber nur bis max. 120?

By farendil (217.85.224.78) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 00:05:

@florian: geh ich rechts rüber und fahr dran vorbei.
DAS ist verbotenes rechts überholen.


also so zusammenfassend darf man wohl mit 20km/h mehr rechts überholen aber nur bis max. 120?
nein, ließ noch mal genau!

direktes rechts überholen nur bis 80.
rechts konstant fahren und durch das rumgebremse links an denen vorbeikommen ohne limit (außer die differenzgeschwindigkeit wird zu groß)


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