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Gelasert und 56kmh zu viel was tun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Gelasert und 56kmh zu viel was tun?
By hilfe23 (80.131.147.212) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 13:20:

heute kam der bugebe an mich... was kann ich da machen es ging bergauf und ich fuhr mit durchgedrücktem gaspedal... kann ich evtl auf fehlmessung plädieren da ja mein wagen ga rnicht so schnell läuft oder irgendwas? oh man

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 13:29:

@hilfe23:

Du bekamst bereits den Bußgeldbescheid??? Kein Anhörungsbogen? Dann wird es schwierig...

F A R E N D I L !!! (hole Hilfe... :))

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 13:31:

P.S. vorab: solche Ausreden wie fehlmessung oder mein wagen ga rnicht so schnell läuft helfen da nicht, das kennen die Cops und Richter schon zur Genüge.

By farendil (217.85.233.200) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:00:

ohne nähere angaben kann ich gar nix sagen....

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:04:

@hilfe23:

Ich frage mal, wenn ich darf:

1) Führerschein wie lang (Probezeit)?
2) Schon Punkte?
3a) Fahrzeug?
3b) Dein Fahrzeug?
4) Was ist mit dem Anhörungsbogen geschehen, der kommt bevor ein Bußgeld ausgesprochen wird? Hat den jemand anderes (Eltern) zu Deinen Ungunsten beantwortet?
5) Ist +56km/h Dir schon öfters passiert oder auch nur mehr als 25km/h über erlaubter Geschwindigkeit erwischt?

Damit könnte ich schon mehr anfangen.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:06:

P.S. Was hast Du ausgesagt, Du wurdest doch nach dem Lasern sicherlich herausgewunken? Hast Du Aussage verweigert oder alles zugegeben? Oder hast Du oben genannte Einwände versucht?

By hilfe23 (80.131.147.212) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 17:23:

hm bin noch probezeit wurde schonmal mit netten 30 zu viel geblitzt (nachschulung kam noch nix) wurde rausgewunken hab erstaunt getan als wüsst ich net daß ich zu schnell war naja fahrzeug der eltern ein AB kam erst gar nicht, kam gleich der bugebe

By Alberto (62.158.210.128) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 17:26:

Wir werden übrigens jetzt mal versuchen (Videowagen mit + 43 auf BAB) - ein hängengebliebenes Gaspedal (wurde auch gleich an Ort und Stelle ausgesagt) als Grund für kurzfristiges Anbeschleunigen durchzukriegen. mal sehen, wie es geht.

Die haben ja, wie bereits berichtet, meinen Kollegen mit einem Renault Laguna gefilmt....aber so, daß er neben denen war und dann sehr schnell auf etwa 165 hochbeschleunigt hat. das hat denen bereits genügt, von der rechten Spur aus.

Da sie dann aber zur Verfolgung ansetzten, hat mein Kollege dies sofort bemerkt, rechts gefahren und etwa 100 eingehalten.(in 100er-bereich)

So - auf die Frage, ob er wisse, warum sie ih anhalten, kam die Antwort: ich kann es mir denken - mir ist das Gaspedal unter meinem teppich (vorgezeigt - das geht wirklich) hängengeblieben, so mußte ich erst mit den Füssen dies korrigieren und dann bin ich ja sofort wieder normal gefahren. das haben sie auch bestätigt.

Ich bin gespannt, was rauskommt...
Ist übrigens der einzig mögliche Rettungsversuch, da Personalien bekannt sind. Messung ist unantastbar.

By Rennfahrer (80.132.15.13) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 17:31:

@hilfe23

Sovielich weiss, bist du so was wie "narrenfrei", wenn du schon einen Verstoss begangen hast (bei dem ne NS angeordnet wird), du diese aber noch nicht absolviert hast (egal, ob was gekommen ist, oder nicht).
Noch ne Nachschulung kannst du ja nicht bekommen, und ne Anordnung zur mpu auch erst, nach absolvierter NS....

Bitte verbessert mich jetzt, wenn ich was falsches gesagt habe..!

By Pferdestehler (217.81.112.39) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 22:31:

@hilfe23:
Es wäre besser gewesen, Du hättest zu dem Vorgang nichts gesagt, also von Deinem Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Dann wäre sicherlich ein Anhörungsbogen gekommen. Wenn ich mich da irre, bitte koriegieren.
Zudem ist das Thema herauswinken nach Laser hier in Berlin von mir mit Polizisten diskutiert worden. Hat man Zeugen dabei und es passiert ein kleiner Vefahrensfehler, sollte man weiterfahren, der Paragraph ist mir allerdings unbekannt:

Folgendes muß ablaufen:
1) Polizei winkt einen heraus
2) Polizist stellt sich vor und macht einem SOFORT einen exakten Tatvorwurf
3) Polizist erklärt die Art und den Ort der Messung
4) Polizist gibt einem die Möglichkeit, sich zu der Tat zu äußern oder nicht und erklärt einem die möglichen Folgen

Fehlt etwas davon, dann sollte man freundlich aber bestimmt sagen (Paragraph vorher besorgen...), daß man hier einen Verfahrensfehler erkennt und sofern es sich nicht um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt, der man sich gerne fügt (Verbandskasten :)), dann bitte sofort weiterfahren möchte, da man einen wichtigen Termin hat. Wenn man ganz tough ist, dann mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen und Dienstnummer geben lassen.
Das soll nach Aussagen von Leuten aus der VÜD-Leitung funktionieren.

Ansonsten kann ich nur kondulieren, bei Lasern läuft es hier meistens so ab:

"Juten Tach, Sie sind dort hinten zu schnell jefahren. Und zwar xx km/h abzüglich Meßtoleranz. Geben Sie den Verstoß zu? Führerschein und Wajenpapiere bitte."
In Ehrfurcht vor grünen Beamten macht man einen Hofknicks und gibt alles zu. Das muß man nicht, man darf sogar auf ein Meß- und Eichprotokoll bestehen, also ich sage vor Ort nichts mehr und fordere diese Daten nach Zugan eines AB an.

@all:
Wäre interessant, wenn sich mal jemand dazu äußern könnte, was da dran ist.

By farendil (217.85.225.5) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 23:22:

@pferdestehler: Wenn ich mich da irre, bitte koriegieren.
wenn du so nett darum bittest... :-)

in aller regel gibt es keinen a-bogen mehr, wenn der betroffene direkt nach dem verstoß schon gelegenheit hatte, sich zu äußern.


im übrigen macht ein verfahrensfehler nun mal die messung leider nicht ungültig.

By Alberto (62.158.218.187) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:08:

Und - es gibt bei Laser auch kein Meßprotokoll....
Es wird nur der Wert - unter zeugen - von den beamten abgelesen, notiert, und dann kommt der BuGeBe, wie farendil sagte, ohne weiteren Anhörungsbogen.

Die einzige Chance ist, keine Aussage zu machen - und danach möglicherweise auszuführen, daß dahinter ein zweites Auto fuhr (mögliche Fehlmessung) oder aber, wie wir es versuchen, das Gaspedal hing (höhere gewalt) - alle andere ist aussichtslos.

By farendil (217.85.236.42) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:22:

@alberto: richtig. man sei denn, man hat das grosse los gezogen und bei den eichunterlagen findet sich ein fehler....
(ist aber sehr selten)

By Bluey (217.82.88.181) on Freitag, den 19. April, 2002 - 12:23:

Es gibt beim Laser sehr wohl ein Meßprotokoll! Mache das ja nun fast regelmäßig!

Und bzgl. dieser komischen Auflistung von Pferdestehler hinsichtl. der Verfahrensfehler:
Das mag ja in Berlin so laufen. In NRW jedenfalls nicht. So sollte mir mal jemand kommen..... *g*

By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:41:

@Bluey
Du scheinst ja einer von meinen "heiß geliebten Gegnern" zu sein...

Na - dann erklär mir doch mal, wie das mit dem Protokoll funktioniert...

Druckt da ein Tippstreifen automatisch das Ergebnis aus?

Ich glaube eher - nein.

Nach meinem unerheblichen Kenntnisstand lasert ein beamter das Auto, liest dann in relativ großen leuchteneden Zahlen die Messung ab und gibt dem Kollegen die Anweisung, dieses Auto anzuhalten.

Danach - und erst danach (der letzte Meßwert leuchtet noch auf dem gerät) - wird vielleicht diesewr Wert in eine Liste handschriftlich passend zu den Auto und Fahrerdaten eingetragen.
Dann wird er wieder mit einer Art Reset-Taste gelöscht - und man wartet auf das nächste Opfer.

Ich bin mal gespannt, ob ich mich da sehr irre....

By klausk (80.142.125.188) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:06:

Hallo Alberto,
wenn Dir der Messwert gezeigt wird, hast Du ja Glück. In Berlin wird im Fließbandverfahren gelasert. Wenn Du dann 100-200m nach der Messung rausgewunken wirst, hat der Messtrupp schon den nächsten im Visier, den Messwert kannst Du Dir nicht ansehen, sondern mußt dem Vertrauen was einer der Rauswinkende Dir erzählt.

Grüße
Klaus

By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:09:

@klausk
Na - dabei kann ja wohl mal ein Irrtum passieren.
Stell dir mal vor, es kommen 7 - 10 rote ferraris an. Kann man da nicht mal einen verwechseln?

PS: es reichen aber auch 3 weiße Golf - hintereinander...

By klausk (80.142.125.188) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:22:

Hallo Alberto,
mir ist das klar,...
im Dunkeln wird es noch interessanter, besonders wenn man überholt, rund 300m vom Messtrupp weg ist und die Bediener der Laser nichts über Aufweitung des Messstrahls wissen, aber den Wert, den man irgendwann vom Rauswinkenden gesagt bekommt, sicher zuordnen können...

Grüße
Klaus

By Alberto (62.158.213.23) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:27:

Na das ist doch ein gefundenes Fressen für einen Prozess - mit Sachverständigen - bei Rechtsschutzversicherung.

Immer ran an den feind!

So geht es ja wohl nicht!

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß wir mal in Österreich mit etwa 20 ferraris unterwegs waren (Raum Wien). Da stand auch so ein Schlauberger mit einem Lasergerät.

Der hielt dann alle an und wußte nicht mehr, wem er was zuordnen sollte.

Wir haben uns dann gütlich - ohne Geld - geeinigt.

By Bluey (80.130.177.222) on Freitag, den 19. April, 2002 - 22:45:

@Alberto

Ich bin von der "anderen Seite". Ob ich nun heiß geliebt oder gar ein Gegner bin....... naja... ich betrachte die "anderen normalen Verkehrsteilnehmer" jedenfalls nicht als Gegner!

Zu Deiner Frage:

Ein Auto wird gemessen (Laser). Ich lese den Wert ab und schreibe ihn nebst div. anderer Daten SOFORT auf einen Zettel, auch Meßprotokoll genannt. Das wird nämlich handschriftlich geführt (wie beim Radar übrigens auch!!).
Und passend zum Fzg. wird nichts notiert, denn da wäre die Stellungnahme und letztendlich der Gerichtstermin schon vorprogrammiert.

Übrigens: auf dem Display vom Lasergerät (Riegl) leuchtet nur EIN Wert auf: nämlich der der zuletzt durchgeführten Messung. Nur das Radargerät speichert den Wert der vorangegangenen gültigen Messung.

Dem anderen Kollegen muß ich keine Anweisungen geben. Der bekommt das akustisch mit, wenn er es nicht i.d.R. auch selbst auf dem Laserdisplay sieht, daß jemand zu schnell ist. Die Zuordnung ist auch rel. einfach, wenn man sich an die Vorschriften hält, z.B. Einzelfahrzeuge zu messen.

Fahrerdaten werden dann z.B. von dem Kollegen erfaßt, der das Fzg. angehalten hat. Während dessen wird dem Betr. i.d.R. der Wert gezeigt und das Gerät erklärt, WENN er es denn wünscht und nicht ablehnt (kommt auch häufig vor).

Um anschließend weiter messen zu können, muß keine Resettaste gedrückt werden. Das Auslösen des Gerätes über die betr. Taste reicht völlig.

Alles klar? *g*

P.S.: Opfer ist hier immer der, der sich selbst und vor allem eigenverantwortlich dazu macht, indem er zu schnell fährt und sich auch noch dabei erwischen läßt ;-)

By klausk (80.142.103.135) on Samstag, den 20. April, 2002 - 06:57:

Hallo Bluey,
genau das Ansehen des Messwertes geht nicht in Berlin, da ja nicht der Messtrupp sondern die Kollegen weiter hinten rauswinken und der Messtrupp bis dahin schon den/die nächsten im Visier hat. Der Rauswinkende bekommt nur das Fahrzeug angesagt, der nächste Polizist sagt Dir dann wie schnell man (angeblich) war, der Messwert ist dann schon lange nicht mehr ablesbar, außerdem ist der Meßtrupp 100-200m entfernt und der bewegt sich auch auf Nachfrage nicht zum rausgewunkenen (um z.B. Prüfplaketten anzugucken).
Es wird auch (im Dunkeln) im dichten Stadtverkehr auf mehrere 100m gemessen, oder wie bei mir, während des überholens von zwei weiteren Fahrzeugen (wurde mir vor Ort gesagt, als ich nachfragte, wo und wann ich den gemessen worden sei), bei der Verhandlung hieß es dann aber, dass ich mit dem überholen bereits fertig war und vor den zwei überholten fuhr...

Grüße
Klaus

By Bluey (217.225.19.77) on Samstag, den 20. April, 2002 - 11:04:

@klausk

Hallo Klaus,
ich persönlich finde es nicht richtig, wie es offensichtlich in Berlin gemacht wird. Diese Art trägt sicherlich nicht dazu bei, ein gewisses "Verständnis" hervorzurufen.
Allerdings ist es rein rechtlich gesehen vollkommen o.k., daß ca. 100 - 200 Meter hinter dem Meßtrupp angehalten wird.
"Wir" halten grundsätzlich (mit WENIGEN Ausnahmen) in Höhe des Gerätes an und warten so lange mit der nächsten Messung, bis der Betr. den Meßwert einsehen konnte. Oder aber er sagt, daß er es nicht will. Eine Ausnahme hier wäre insbes., wenn der Meßbeamte ein Fzg. sieht, welches sich mit offensichtlich hoher Geschw. nähert. Dann wird dieses Fzg. gemessen und dadurch natürlich der vorherige Wert weggedrückt.

Noch mal zum Verständnis: Der Meßwert soll (in NRW) dem Betr. gezeigt werden, MUß aber nicht!

Zu dem, was anschließend vor Gericht geschah, kann und möchte ich mich nicht äußern (auf jeden Fall nicht o.k.!!).

Grüße
Bluey

By Alberto (62.158.210.97) on Samstag, den 20. April, 2002 - 14:46:

Na - das erklärt ja den Streß, den so ein Meßbeamter hat, wenn auf einmal eine ganze Kolonne mit schnellen und schnellsten Porsche daherrauscht - oder aber eine Motorradgruppe...
Der erste ist schnell - kaum hat er ihn gemessen und angehalten - kommt der zweite - dann plötzlich heult es auf -es kommt ein noch viel schnellerer Dritter usw.

Wann kommt er dann in Streß?

Alle reden dann durcheinander und wollen ihr Ergebnis sehen.... das ist das Ende des seriös geführten Protokolles, wetten?

Und nachts in berlin - ich würde dem gar nicht trauen.... und schon gleich gar nicht, wenn möglicherweise hinter mir noch ein Kumpel genauso schnell gefahren ist.

Im übrigen... die Lichtschrankengeräte drucken anständige Protokolle aus...

Ja,ja Bluey - du hast geschrieben: "Sollte mir mal einer so kommen...."

Nun, ich würde dir dann gewiß so kommen - mal sehen, wer Recht bekäme.

By Goose (217.81.244.137) on Samstag, den 20. April, 2002 - 14:54:

@alberto: da wir entgegen pferdeflüsterers schwärzesten Befürchtungen noch nicht auf Provisionsbasis arbeiten, kann ich damit leben, daß ich mal ein Fahrzeug nicht messen kann, wenn ich in diesem Moment mit einem anderen beschäftigt bin. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ich mich bei einer Lasermessung selber in einen solchen Stress versetze, daß ich hierbei nicht mehr vernünftig arbeiten kann.

Zum Thema "mal sehen, wer Recht bekommt": das ist nicht meine Aufgabe, hier entscheidet in letzter Instanz der Richter.

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.210.97) on Samstag, den 20. April, 2002 - 15:04:

@Goose
das ist ein Wort. Denn dann bist du wenigstens auf der "rechtssicheren" Seite.

Aber mal eben so einen nach dem anderen weglasern - und auf Zuruf vorne dann am Fließband abkassieren - das dürfte ins Auge gehen.

Bei Radar ist das etwas anderes - da gibt es dann immer noch den beweis.... aber bei Laser?

Da muß schon die einwandfreie Zeugenaussage der zwei Beamten herhalten, die jederzeit - ohne Gegenzeugen - versichern können müssen, daß z.B. nicht etwa zwei fahrzeuge direkt hintereinander fuhren usw.

By Bluey (217.225.19.77) on Samstag, den 20. April, 2002 - 15:30:

@Alberto

"Einer nach dem anderen" wird sowieso nicht "weggelasert"! Und Streß kann auch nicht aufkommen.
Ich sagte ja bereits: Es werden Einzelfahrzeuge gemessen. D.h., kommt eine Fzg.-Schlange (ein Fzg. dicht hinter dem anderen), denn wird nicht gemessen. Das zerpflücken die Richter. Also läßt man's gleich bleiben.
Und wenn ich Dir mal ein Meßprotokoll zeigen würde, dann könntest Du sehen, daß im Schnitt zwischen den einzelnen Messungen mind. ca. 2-5 Min. liegen (die Zeit, die man durchschnittl. braucht, um die Personalien zu notieren etc.). Wo also ist das Fließbandarbeit oder Streß?? (Ich könnte Dir das ja mal demonstrieren *gg*).

ICH weiß bei dieser Vorgehensweise genau, wen ich gemessen habe. Da gibt es keine Verwechslungen.
Und zu Deinem Zitat:"Da sollte mir mal einer so kommen....." sollte nichts anderes heißen als:

Wenn mir jemand so einen "Unsinn" erzählt (siehe Auflistung oben), dann bekommt er ggf. einen entspr. Kommentar. Aber aufregen oder so kann ich mich dabei nicht. Sowas amüsiert mich höchstens.

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 22. April, 2002 - 15:22:

klausk/andere: Zu den Lasermessungen in Berlin

- grundsätzlich stehen zwei (!) Beamte am Lasergerät (in B nur LAVEG), das, je nach Verkehrslage a) in Höhe des Anhaltepostens, b) vor oder c) in manchen Fällen sogar hinter dem Anhalteposten steht.

- wird ein KFZ X zu schnell gemessen, dann gibt der Beamte den KFZ-Typ mit Kennzeichen an den Posten per Funk weiter, während der andere Beamte den Wert dadurch ebenso gesagt bekommt und mit der außen am Gerät vorhandenen Anzeige vergleicht und samt Kennzeichen/KFZ-Typ/Uhrzeit/Datum in ein Protokoll einträgt.

- der Anhalteposten (bei "Streß", sprich auf vielbefahrenen Strecken bis zu 15 Mann!) gibt dann den Wert bekannt, der dann ggf. vom Fahrer im Protokoll eingesehen werden kann. Sind alle Beamten beschäftigt, wird erst wieder gelasert, wenn einer zur Bearbeitung des "Falles" zur Verfügung steht.

Sinn der Lasermessung ist ja (im Ggs. zum Radar) das selektive Vorgehen; insofern hat Bluey recht, wenn nicht "weggelasert" wird.

@Bluey: in B wird bei einer Radarmessung KEIN Protokoll geführt, es sei denn, Radar wird mit Rauswinken kombiniert, oder der Meßbeamte ordnet geblitzten Krads das Kennzeichen zu.

By klausk (80.142.93.240) on Montag, den 22. April, 2002 - 16:50:

Hallo TMX,
das am Laser zwei Beamte stehen,hat niemenad bestritten. Der Anhalteposten ist leider nicht immer in Höhe des Meßgerätes. Bespiel: fahre mal nach 22.00 von der A114 Abfahrt Buch/Buher Straße nach Buch. Erst ist 70 erlaubt, dann auf einer Brücke über die A10 nur noch 50, dann kurz dreißig (Bahnübergang), dann wieder 50. Kurz hinter dem Schild wird gemessen, der Meßtrupp istin der Forsteinfahrt, rausgewunken wird am 2. Parkplatz kurz vor der Wiltbergstraße.
Für alle die die Strecke nicht kennen: von der Abfahrt bism kurz vor der Kreuzung Hobbrechtsfelder/Wiltberstr. geht es Durchgängig durch den Wald, daher sind die unterschiedlichen Begrenzungen (außer am Bahnübergang) nicht so leicht nachzuvollziehen.

Grüße
Klaus

By Pferdestehler (217.81.119.208) on Montag, den 22. April, 2002 - 19:45:

@TMX & all:

Es mischt sich der komische Pferdeirgendwas noch mal dazwischen.
Ich meine, daß es durchaus einen erzieherischen und glaubwürdigen Effekt hätte, wenn man dem Autofahrer Gelegenheit geben würde, Meßort und Rauswinke gleichgesetzt, die Messung und das Meßergebnis direkt am Gerät vor Ort selbst zu sehen. Wie TMX bereits sagt, ist das hier in Berlin noch nie so passiert, wenn doch irgendeinem, dann bitte mal aufstehen und winken.

Das läuft hier tatsächlich so ab (Kleeblatt, Brücke über AVUS ist bestes Beispiel). Mitten auf der Brücke über eine Autobahn stehen getarnt die beiden Meßbeamten mit dem LAVEG, die bemerkt man zu spät, da sie einen auf der schnurgeraden Strecke Richtung Wannsee bereits in 200m oder mehr messen. Dann folgen weitere 300m, bis die Brücke zuende ist und dann folgt eine leichte Kurve und hinter der Kurve wird dann rausgeholt, ohne direkte Sicht auf den Meßpunkt. Eigene Erfahrung!
Und nochwas. Als ich vor 4 Jahren einen BEL855STi auf Laser an eben dieser Stelle testete, mit meinem VW-Bus die rechte Spur mit exakt 50km/h befuhr, wurde es einem BMW hinter mir zu langsam und er überholte, das aber sachte, am Meßpunkt war er gerade an mir vorbei. Es folgte vor der Kurve eine Ampel mit Wendemöglichkeit, ich drehte und sah zu, was geschah:
1) Der Polizist in weiß mit den Lämpchen am Gürtel trat auf die (dort) mittlere Spur und hielt die rote Kelle hoch.
ERGO: Messung obwohl sich der BMW direkt neben mir befand und das auf mindestens 100m Entfernung. Fehler oder korrekt???
2) Das Dreiste: Der BMW wich nach links aus und wollte am Polizisten vorbeifahren, dieser trat auf die dritte Spur, der BMW wollte wieder auf die mittlere, der Cop auch wieder zurück und dann hielt der BMW so dicht, daß ich dachte, er müsse den Polizisten bereits berühren. DERB, oder???
3) Kommt aber noch besser: Der Fahrer steigt auf der mittleren Fahrbahn aus (junger Mann in schickem Anzug mit Sonnenbrille, sehr gepflegt) begann den Polizisten anzuschreien, daß wir es auf der anderen Seite gut hören konnten. Er rief was von Verkehrsbehinderung und Nötigung.
DAS FAND ICH DEN OBERHAMMER.

Mal abgesehen davon, daß ich die Art der Messung verurteile und eine Doppelmessung vermute (Fehlmessung in diesem Fall), hat mich doch schockiert, wie DUMM der BMW-Fahrer sich verhalten hat. Die Folgen daraus hätte ich gerne erfahren...

Gruß Pferdestehler *immerkomischundstreitbar*

By farendil (217.235.49.169) on Montag, den 22. April, 2002 - 20:33:

also dann erzähl iche s mal, wie ich es auch sachsen kenne.

es sind normalerweise (einzelne officers zählen nicht *g*) mindestens zwei, meistens drei beamte die dabei sind.

einer, und nur einer bedient das meßgerät. er gibt die anweisung, welches fahrzeug rauszuholen ist.
das macht der zweite mann, der auch das meßprotokoll führt oder aber ein seperater anhalteposten.

der, der die messung getätigt hat, SAGT dem anderen die geschwindigkeit (brutto, so wie sie auf dem gerät steht) und die messentfernung.

im meßprotokoll steht mindestens:
datum, uhrzeit, geschwindigkeit, meßentfernung, kennzeichen, pkw-typ sowie die aufgenommenen personalien des fahrers.

leider KEINE angaben zum direkten verkehrsgeschehen wie: fahrzeug überholte etc.

die werte werden in aller regel dem getroffen gezeigt (einen anspruch darauf hat er leider nicht)

zu den von mehreren seiten geäußerten methoden der lasermessung in berlin sage ich nur eins:
klappe halten und anwalt von der leine lassen!

@bluey:
Zu dem, was anschließend vor Gericht geschah, kann und möchte ich mich nicht äußern (auf jeden Fall nicht o.k.!!).

danke! genau so eine äußerung habe ich hier schon mehrfach vermißt.


@pferdestehler: Messung obwohl sich der BMW direkt neben mir befand und das auf mindestens 100m Entfernung. Fehler oder korrekt???
nicht korrekt.

im übrigen fahre ich auch so - immer ran an den nebenmann, möglichst dicht
-es sei denn, es bietet sich die gelegenheit im "schatten" eines vorausfahrenden zu bleiben, so daß man so schräg versetzt dahinter ist, daß die nie mein ganzes fahrzeug sehen können. wenn die mich dann anpeilen und ein ergebnis zustande kommt, so ist das niemals mir eindeutig zuordenbar.

By Pferdestehler (217.235.14.112) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 00:14:

@farendil:

Danke für Deine ausführlichen Äußerungen. Sie bestätigen meine Vermutungen.
Nun heißt es nur einen fähigen Anwalt für den Notfall finden.

Deine Fahrweise praktiziere ich ebenfalls schon seit längerem, nutzt nicht nur bei Lasermessung sondern auch Radar. Irgend ein Schneller findet sich schnell, die wundern sich dann manchmal schon richtig, warum man jeden Spurwechsel mitmacht und teilweise werden sie dann langsam und drehen den Spieß um - nachgedacht...!
Das Nebenher oder Hinterher ist eine sehr gute Methode. Man muß ja nicht vorne fahren, Hauptsache man kommt voran. Geblitzt wird dann der erste bzw. gelasert. Man selbst fährt unbehelligt weiter.
Die Stealth-Methode. Da viele schneller fahren als erlaubt, erwischt es einen nicht, wenn man mitdenkt. Hat schon diverse Male einen Vordermann geblitzt oder gar nicht ausgelöst, weil man genau nebeneinander gefahren ist.

Mit meiner Freundin, wenn wir unsere Wagen zum Waschen oder Tanken fahren, fahren wir ebenfalls so es geht strikt dicht nebeneinander. Da kann es dann auch mal schneller gehen.
Falls einer einen Warner hat, darf er nach vorne, aber Funkkontakt (LPD) ist dann empfehlenswert.

So ganz hilflos ist man nun auch nicht zum Glück!

Gruß Pferdestehler

By Bluey (80.130.178.186) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 11:21:

@farendil

O.k. Dann erzähle ich mal kurz und knapp, wie es bei "uns" (NRW) abläuft:

- mind. 2, besser 3 oder mehr Beamte.
- EINER bedient i.d.R. das Gerät und führt das Protokoll.
- Protokoll-Vorderseite: Örtlichkeit, erl. Geschw., Datum, eingesetzte (und wie) Beamte, allg. Angaben....
- Protokoll-Rückseite: Uhrzeit, gem. Geschw., Fzg.-Typ, Entfernung, BEMERKUNGEN ( wie z.B. Fzg. überholte anderes, Messung wurde gezeigt => so kann sich nachher vor Gericht keiner rausreden, er hätte das Meßergebnis nicht gesehen!!, usw.)

Zu dem Meßverfahren als solches hab ich (glaub ich jedenfalls) schon alles gesagt.

Der Laserstrahl weitet sich mit steigender Entfernung (lt. Bedienungsanleitung 30cm auf 100 Meter!). Das bedeutet aber, daß es überhaupt kein Problem darstellt, ein überholendes Fzg. in einer Entfernung von nur 100 Metern zu messen!

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 13:19:

Eine so geringe Strahldivergenz halte ich für eine satte Leistung. Dann dürfte es nie Probleme geben, selbst auf 500 m nicht, denn da sind es 1,50 und das macht gerade eine Autobreite aus (exkl. Spiegel). Muß mal die Gradzahl nachrechen... macht 0,17° Strahldivergenz, also 0,085° um das Zentrum herum... Das scheint mir zu wenig. Respekt, wenn das stimmt.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 13:23:

Macht 3 mrad... durchaus möglich aber gut!

By Bluey (80.130.182.29) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 13:23:

@Pferdestehler

wie gesagt: lt. Bedienungsanleitung.

Gutachten besagen auch einen höheren Wert (bis 70 cm auf 100 m). Nur müßte man dann wahrscheinlich hergehen und jedes einzelne Gerät begutachten lassen!

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 14:36:

Pferdestehler: Die von Dir oben beschriebene Messung mit dem BMW ist korrekt, da man mit dem Fadenkreuz des Lasergerätes absolut genau das KFZ anvisieren kann. Die Strahlaufweitung spielt bei einer Entfernung von 100 m aus den eben erklärten Gründen keine Rolle, ebensowenig allgmein (es gibt Geräte, die bis hin zu 1000 m Entfernung messen können).

Noch etwas zu den Anhalteposten: Er steht sogar öfters auf der Höhe des Lasergeräts; z. B. gestern Knobelsdorffstr. in Charlottenburg, verkehrsberuhigter Bereich. Das Gerät und der Posten standen genau an der Ecke zur Schloßstraße - wenn man wollte, konnte man den Messwert einsehen.
Anderes Beispiel: Soldiner Str. in Wedding (30 km/h). Hier wurde mal in ca. 150 m Entfernung gemessen; der Posten stand ca. 80 m vor dem Gerät, so daß die Fahrer es überhaupt nicht sehen konnten. Übrigens erlaubt die siebenfache Vergrößerung des Geräts die bei dieser Messung gleichzeitig praktizierte Erkennung von Gurtmuffeln.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 16:21:

@TMX:
Ich denke, daß sind die Unterschiede zwischen den Messungen an Gefahrenstellen, an denen man wirklich einen erzieherischen Effekt erziehlen will und den massiven Messungen auf großen Straßen wie Potsdamer Chaussee / Kleeblatt, wo es weniger um Verkehrserziehung als um Gelddrucken geht... Ich denke, da sind wir uns einig, oder?

Gruß Pferdestehler

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 11:14:

Ja sicher!


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