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Verdopplung der Strafe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verdopplung der Strafe
By X-Mann (134.96.149.51) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 16:50:

Hi Leute,
bin auf der Autobahn in einer Baustelle (80 kmH) mit ca. 130-140 kmH geblitzt worden, hat jemand schon davon gehört ob man anstelle des Führerscheinentzuges einfach die doppelte Strafe abdrücken kann ?
Danke

X-Mann

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 18:55:

Das ist Ermessenssache der Behörde. Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du auf den FS angewiesen bist, keine einschlägigen Voreintragungen in Flensburg hast und auch sonst nicht auffällig geworden bist, dann kannst Du das probieren. Allerdings würde ich aufgrund dieser erheblichen Überschreitung nicht darauf bauen. Im übrigen wird bei den Behörden immer weniger Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht, seit es die Regelung gibt, bis spätestens von 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Fahrverbot anzutreten.

By farendil (217.225.243.207) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 20:02:

@gb: seit es die Regelung gibt, bis spätestens von 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Fahrverbot anzutreten.
aber nur für die, die erstmalig ein fahrverbot antreten.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 21:57:

@farendil

aber nur für die, die erstmalig ein fahrverbot antreten.

Nicht unbedingt. Das FV darf nur nicht mehr im VZR stehen.

By farendil (217.85.229.243) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 22:03:

@gb: erstmalig nach flensburger auskunft wäre der ganz korrekte passus gewesen.

denn wenn vorher mal ein fb bestanden hat darf die behörde das ja gar nicht wissen und wenn doch, dann erst recht nicht mehr gegen den betroffenen verwenden...


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