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Polizist werden; mit Flenspunkten ?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Polizist werden; mit Flenspunkten ?!
By Rennfahrer (80.132.10.171) on Freitag, den 12. April, 2002 - 01:16:

WIe ist das eigentlich, wenn man sihc bei der Polizei bewerben moechte ?
Eine weisse West ist ja klar, aber wie siehts mit Flenspunkten aus ??
Habe neulich von einem Bekannten gehoert, dass ein Freund von ihm wegen 1 Flenspunkt bei der Polizei nicht zur Ausbildung angenommen wurde....

Und da gibts noch Bewerber *g* ...

By Goose (217.81.251.136) on Freitag, den 12. April, 2002 - 06:49:

und ich habe gehört, daß in Bayern am Samstag ein Ufo gelandet ist.....
reicht das als Antwort ;-))

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 12. April, 2002 - 08:52:

@Goose

Nichts gegen Humor - aber sonderlich informativ ist die Aussage auch nicht. Deswegen stelle ich die Frage mal allgemein:

Bei welchen Strafregistereinträgen und welchen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr kann jemand nicht mehr in den Polizeidienst aufgenommen werden? Macht sich dies an objektiven Maßstäben - z.B. der Punktzahl in Flensburg - fest, oder wird dies individuell (ggf. von wem und nach welchen Grundsätzen?) entschieden?

Besteht bei der Beurteilung ein Unterschied zwischen Neubewerbern für den Polizeidienst und Personen, die bereits Polizeibeamte sind?

Besteht ein Unterschied zwischen Beamten, die im Vollzugsdienst (Streifendienst, Verkehrsüberwachung) tätig sind und reinen Innendiensttätigkeiten bei der Polizei (Verwaltung, Technik usw.)?

Was für Konsequenzen hat ein nicht mehr toleriertes Maß an Verkehrsordnungswidrigkeiten üblicherweise (vermutlich nicht gleich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis)?

By Polizist (217.3.253.171) on Freitag, den 12. April, 2002 - 09:17:

Punkte in Flensburg sind AFAIK kein Hindernis bei der Einstellung. Da dürfte ja ein Großteil der Bewerber nicht genommen werden...
Ordnungswidrigkeiten allgemein dürften kein Hindernis darstellen.
Nur vorbestraft darf man nicht sein. Mit vorbestraft meine ich die Geschichte mit 90 TS und mehr. Ich kenne einen Kollegen, der wurde vor seiner Polizeikarriere mit dem frisierten Mopped erwischt und wurde trotzdem genommen. Heuer ist er im gehobenen Dienst.

@N.N.: Besteht bei der Beurteilung ein Unterschied zwischen Neubewerbern für den Polizeidienst und Personen, die bereits Polizeibeamte sind?
Natürlich wird vor der Einstellung genauer hingeschaut. Wenn sie erst mal eingestellt sind, muss man erst mal einen Grund finden, sie wieder los zu werden. Wobei dies bei Beamten auf Widerruf (was sie bei uns im 1. Ausbildungsjahr sind) kein großes Problem ist. Ob hier Verkehrsowis schon genügen weiß ich nicht, bezweifle es aber stark, da dazu der Arbeitgeber ja davon Kenntnis erlangen muss, was aber in aller Regel nicht der Fall ist.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 12. April, 2002 - 09:28:

@polizist
Trotz deiner vollständigen präzisen Beantwortung der Frage noch was zu den Fenspunkten nachgefragt:
Wenn die Polizei-Personaler mehr Anfragen als offene Ausbildungsplätze haben, werden dann die Flenspunkte -einmal unterstellt, eure Personaler dürften sie zu dem Zweck abfragen- als zusätzliches Entscheidungskriterium hergenommen?
(Mich selber trifft diese Frage nicht, nur neutrales Sachinteresse)

By Polizist (217.3.255.10) on Freitag, den 12. April, 2002 - 09:44:

Also ich hab grad mal schnell bei unserem Einstellungsberater nachgefragt.
Flensburgpunkte sind kein Entscheidungskriterium, sie werden von der Polizei auch nicht abgefragt.
Ordnungswidrigkeiten sind auch kein Problem, genauso wie z.B. auch normale Verkehrsstraftaten, wenn sie nicht irgendwie beharrlich begangen werden.
Allerdings sollte der Bewerber bei der Frage nach sowas auch nicht lügen, da über die örtlich zuständige Polizeidienststelle nachgefragt wird. Und die wissen z.B. auch mal über einen § 24a StVG oder andere Jugendsünden bescheid.
Wird der Bewerber beim Lügen ertappt, ist er weg.

Mich selber trifft diese Frage nicht, nur neutrales Sachinteresse Ja ja, das sagen sie alle. Kannst es ruhig zugeben, dass du zu uns willst :)

By oxxs (194.120.84.9) on Freitag, den 12. April, 2002 - 09:57:

Hmm.... Autobahnpolizei....
ihr werdet vielleicht lachen, aber mich reizt es wirklich sehr !!!!!!!

By Rennfahrer (80.132.10.171) on Freitag, den 12. April, 2002 - 10:03:

Der Grund meiner Frage ist, dass mein Kollege den Abstandsverstoss (4Flenspunkte) fuer mich auf sich nehmen wuerde, da er aber gehoert hat (von einem Freund), daß Flens-Straftaeter ;) nicht genommen werden nimmt er sie nicht, weil er auch einer von Euch werden will (warum auch immer *g* ) ...


____________________________________

Von Bundesland zu Bundesland gibt es da auch keine Kriterien bei der Einstellung, oder ?!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 12. April, 2002 - 11:20:

@polizist
Ich selbst habe schon zu lange (ununterbrochen) den "richtigen" Führerschein, nämlich 35 Jahre, um zu euch zu kommen,aber einer meiner Söhne und ein paar Kumpels aus seiner Klasse sind daran interessiert und da wird man häufiger als Berater gefragt. Daher habe ich mir diesen Thread auch mit Interesse reingezogen.(Kann ich bei den Youngsters mit Sachwissen glänzen)
Aber first last:
Danke für die schnelle Antwort.

By Polizist (217.3.255.24) on Freitag, den 12. April, 2002 - 11:36:

@oxxs: Hmm.... Autobahnpolizei....
Uaaahhhh, die Gradauspolizei, die Leitplankenpolizei, jene mit dem längsten, dafür aber auch dem schmalsten Reviergebiet, die immer nur rechts abbiegen könnne :)
Ist natürlich ein Späßle. Auf dem Highway ist gar nicht soo schlecht, gerade weil die auch in der VÜ (sprich Gefahrgut, LKW, Abfallrecht usw) recht fit sind. Und in der Unfallsachbearbeitung erst recht (die machen ja fast nichts anderes *g*) Davon, also die erwähnte VÜ, hab ich keine Ahnung. Und die müssen einiges selbst endbearbeiten, was wir an die Ermittlungsdienste abgeben.
Trotzdem wär die Higwaypolice nix für mich.

@Rennfahrer: Kannst ihn jetzt ja beruhigen, wobei es natürlich auch nicht gerade so toll ist, wenn er dir beim schummeln hilft. Aber das ist ja nicht strafbar....
Die Regelungen können natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, da Polizei ja Ländersache ist.

@alfa: Ok, du bist zu alt! Seit 35 Jahren die Fleppe? Dann bist du ja mindestens 53, wenn ich mal vom 3er ausgehe. Da sind die Einstellungschancen natürlich nicht mehr so gut :)
Lässt sich dann dein Nickname davon ableiten, dass du das "Alfatier" in der Familie bist *gg*

Ich kann den Beruf aber nur weiter empfehlen. Natürlich hat er Nachteile, wie jeder andere Beruf auch, er verlangt auch ziemlich viel von einem, dafür beruhigt aber z.B. eine Urkunde zum Beamten auf Lebenszeit unheimlich. Arbeitslosigkeit kenn ich nicht und habe auch keine Angst davor. Und soo schlecht ist die Bezahlung auch wieder nicht....
Ich würde es zum momentanen Zeitpunkt jederzeit nochmals machen

By oxxs (194.120.84.9) on Freitag, den 12. April, 2002 - 12:44:

Eine Frage hätte ich doch noch dazu !!

Also vor geraumer Zeit schwebte mir der Einstieg beim BGS im gehobenen (oder höherer ?!) Dienst vor. Aus einigen Gründen (Staatsbürgerschaft etc.) habe ich mich damals dagegen entschieden. Es wäre allerdings ein Studium bzw. eine Ausbildung gewesen, was ich da angefangen hätte beim BGS.

Ist vielleicht ne bescheurte Frage, aber wenn man bei der Polizei einsteigen will, dass muß man ja zuerst eine art "ausbildung" absolvieren, oder ?!

wie lange geht das denn ?!

Also nur mal angenommen, ich habe die deutsche staatsbürgerschaft und hab kein bock mehr auf den job den ich zur zeit ausübe und ich bewerbe mich bei der (Autobahn)Polizei....

Wie sieht dann der Einstieg aus ?!

By Polizist (217.3.253.159) on Freitag, den 12. April, 2002 - 13:08:

Direkt bei der Autobahnpolizei kannst du dich nicht bewerben. Du kannst dich nach der Ausbildung dorthin bewerben, das ist dann aber wieder was anderes. Eine Garantie das du dort hinkommst, wird dir keiner geben.
Bei uns in BW kannst du mit Abitur direkt in den gehobenen Dienst einsteigen. Du machst dann eine Grundausbildung bei der Bereitschaftspolizei an die sich dann das Studium an der Hochschule anschließt. Insgesamt gehen da glaub ich 4,5 Jahre ins Land.
Mit mittlerer Reife kannst du im mittleren Dienst anfangen. Da ist die ganze Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei. Dies ist der Ausbildungsgang den bisher die meisten Kollegen gemacht haben, so auch ich. Im mittleren Dienst kannst du dich zur Zulassung für den gehobenen Dienst bewerben und mit viel Glück und guten Noten wird man dann auch genommen (so wie ich). Wenn du noch kein Abi hast, kannst du es im Moment dann noch bei der Polizei nachmachen (nur bei dem Bewährungsaufstieg vom mittleren Dienst).

Die Staatsbürgerschaft ist in BW nicht mehr so wichtig. Bei uns sind Türken, Griechen, Italiener und was weiß ich noch alles im Dienst.
Voraussetzung ist dann allerdings, dass du beide Sprachen in Wort und Schrift gut beherrscht.

By Goose (217.81.251.136) on Freitag, den 12. April, 2002 - 13:27:

@N.N.: Soweit hat Polizist alle Fragen bereits beantwortet. Wir (d.h. in NRW) mußten beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis beantragen und dieses beim Einstellungstest einreichen. Offiziell wird der Bewerber nicht weiter überprüft (wobei ich anmerken muß, daß es für mich ein leichtes ist, jede Person, von welcher ich Name und Geburtsdatum habe, bezüglich begangener Straftaten zu überprüfen. Natürlich nur für dienstliche Zwecke).
Allerdings wurden bei der Einstellungsprüfung auch Kollegen mit solch merkwürdigen Begründungen abgelehnt (der Dicke Zeh ist krumm / Tattoo, etc.) daß ich schon den Verdacht hatte, daß diese Gründe nur vorgeschoben waren und die Einstellung aufgrund anderer Gesichtspunkte nicht gewollt war.

Aber wir Polizist schon sagte, wenn wir niemanden nehmen würden, der Flens-Punkte hat, dann hätten wir ein echtes Personalproblem, daher ist diese Vermutung absolut unbegründet.

@oxxs: in NRW wird mittlerweile nur noch für den gehobenen Dienst eingestellt. Das bedeutet ein dreijähriges Studium (incl. Praktikum in der PI / KK). In diesem Studium bekommst du ca. 700 €. Nach bestandener Fachprüfung bist du PK und wirst in eine Behörde versetzt. Dort verbleibst du in der Regel ein Jahr, danach folgen 3 Jahre Bereitschaftspolizeihundertschaft.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.57.167) on Freitag, den 12. April, 2002 - 14:04:

@goose (u.a.):
daß es für mich ein leichtes ist, jede Person, von welcher ich Name und Geburtsdatum habe, bezüglich begangener Straftaten zu überprüfen.
die abfrage ist klar.
unklar ist noch WAS ihr da im computer alles seht. wie sieht es z.b. aus mit:
-eingestellten ermittlungen
-laufenden verfahren
-eingestellten verfahren gegen zahlung einer geldbuße
-kleinveruteilungen (die nicht im führungszeugnis stehen)
-bewährungszeiträume

und wie lange wird das gespeichert (ist das unterschiedlich je nach art des eintrages)

@oxxs: zu viel "cobra 11" gesehen?? :-)

By Goose (217.81.251.136) on Freitag, den 12. April, 2002 - 14:16:

@farendil: hier möchte ich nicht ins Detail gehen, sorry.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 12. April, 2002 - 18:56:

@farendil

Ich würde an Deiner Stelle mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten um eine Auskunft bitten, was die Polizei für wie lange speichern darf und wer da unter welchen Umständen was abfragen darf. Nicht alles, was in der Behördenpraxis so geschieht, ist bekanntlich auch Rechtens. Würde mich auch interessieren, was beispielsweise in Polizeicomputern nach einen (letztlich folgenlosen) Verfahren oder Kontakt mit der Polizei an Daten übrigbleibt.

By Rennfahrer (80.132.31.80) on Freitag, den 12. April, 2002 - 18:57:

@Goose

Das ist doch klar, nichts wird geloescht, damit ihr bei einer Polizeikontrolle einen Verdacht herbekommt, oder ?!
Mal ganz kurz, hab mal mit 15 ein Fahrrad geklaut (so hier es dann), hatte es aber nur ausgeliehen, also mitgenommen, zurueckgebracht und wieder mitgenommen, dann erwischt. Als kleiner bloeder Junge hab ich auch Maerchen erzaehlt, da aber das Ausleihen eines Fahrzeuges nur auf ANtrag des Besitzers angezeigt wird, waere ich ja freigesprocehn worden, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren dann aber eingestellt, wegen Nichtigkeit, oder so (weiss nicht mehr so genau)
Das war uebrigens meine einzige "Straftat".... ;)

Naja, auf jeden Fall bei einer Polizeikontrolle, ich war 19, kam der eine Beamte (nachdem er die Personalien ueberprueft hatte) und sagte, "der hat ne 3" ; hab dann spaeter rausgefunden, dass 'ne 3 u.a. Diebstahl bedeutet.

Das also, obwohl ich 15 war, das Verfahren auch eingestellt wurde.... *g*

By oxxs (194.120.84.9) on Montag, den 15. April, 2002 - 08:22:

@polizist u goose
vielen dank für die infos
noch mal 3 jahre ausbildung / studium kann ich mir nicht geben :-))
aber reizt schon irgendwie....


@farendil
nein, ich kenne diese serie nur aus der werbung
noch nie gesehen....

:-))


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