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Probezeit fast vorbei und geblitzt...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Probezeit fast vorbei und geblitzt...
By oh maaaan (80.131.150.203) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 15:53:

also meine probezeit ist in 4 tagen vorbei und heute kam bussgeldbescheid wegen geblitzt mit 30 zu viel nachts baustelle... toll
meine frage wenn ich das jetz in paar tagen bezahl und die die punkte erst nach ende der probe eintragen (ich weiss das eigentlich das datum des verstoßes zählt) meint ihr das fällt denen auf oder hab ich vieleicht glück und die tragen nur punkte ein und nix mit nachschulung etc

By farendil (217.235.58.37) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 16:27:

man hat auch schon pferde kotzen sehen... - und das direkt vor der apotheke.

reicht das als antwort??

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 17:18:

oh maann
wenn du dich auf eins verlassen kannst, ist es die deutsche Bürokratie in solchen Angelegenheiten! :-(

By Rennfahrer (80.132.10.171) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:43:

hehe....die Muehlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen...

Wudnert mich aber, wieso die dir den BuGeBe nicht gleich einen Tag nach deiner Probezeit geschickt haben, damit du dich im ersten Moment freust.... ;)

By Luise (62.155.164.34) on Freitag, den 12. April, 2002 - 12:45:

Frage: zählt der Tag des Verstoßes oder der Tag der Rechtmäßigkeit des BuGeBe?

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Freitag, den 12. April, 2002 - 13:01:

@Luise:
nmE zählt immer der Tag des Verstoßes. Der Anhörungsbogen bzw. unwidersprochene Bußgeldbescheid haben da keinen Einfluß drauf, sie verschieben bzw. unterbrechen Verjährungsfristen wie die 3-Monatsfrist bei zu schnellen Fahren.
Beispiel: Die meisten Punkte in Flensburg werden nach zwei Jahren gelöscht. Fährt man neue ein, so zählt auch dort der Tatzeitpunkt, um die Verjährung zu unterbrechen, allerdings wird dies erst rechtskräftig nach Abschluß des Bußgeldverfahrens, also mit der Bezahlung des bußgeldes zumeist.
@farendil:
Richtig???

By farendil (217.235.57.167) on Freitag, den 12. April, 2002 - 13:59:

@pferdestehler: Richtig??? Nö!

für den punkteeintrag zählt die rechtskraft.
für die nachschulung zählt der tattag.
für die ein jahres regel (2x in einem jahr mit mehr als +25 zu schnell) zählt beim ersten verstoß die rechtskraft, beim zweiten die tat.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Freitag, den 12. April, 2002 - 14:34:

Hättest echt Jurist werden sollen, oder bist Du es gar??? :)

By Rennfahrer (80.132.31.80) on Freitag, den 12. April, 2002 - 18:58:

;)


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