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Führen eines Ausländischen PKW´s ist das Strafbar ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Führen eines Ausländischen PKW´s ist das Strafbar ?
By Thomas (192.35.17.20) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 10:29:

Ich bin mit dem Auto(in Polen angemeldet) vom Kollegen gefahren und wurde von der Polizei angehalten ! Die Polizistin meinte zu mir das ich als Deutscher Staatsbürger keinen Ausländischen Wagen fahren darf(damit habe ich mich Strafbar gemacht).Jetzt habe ich ein Verfahren am laufen wegen Kraftfahrsteuer hinterziehung !!! Ist sowas überhaupt möglich ??? BItte um Aufklärung !!!

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:13:

Ist das Auto auf deinen Namen zugelassen?
Hast du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland?

By farendil (217.235.63.241) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:22:

@thomas: also wenn du mal mit dem auto eines freundes fährst (z.b. er ist bei dir zu besuch und du fährst brötchen holen) so ist das legal.

nutzt du ein im ausland zugelassenes fahrzeug dauerhaft, so ist das steuerhinterziehung.

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:38:

@farendil

Ja, dazu muss das Auto doch auf Ihn zugelassen sein (im Ausland). Mit einer Zulassung auf den Freund oder eine Firma wäre es immer noch legal, deshalb meine Fragen an ihn...

By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 13:43:

@netghost: firma ist klar, aber bei der zulassung auf eine privatperson spiel IMHO auch noch die überwiegende nutzung eine rolle.

permanente nutzung eines privatwagens aus dem ausland durch einen deutschen in deutschland ist meiner meinung nach auch illegal...

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 15:25:

@farendil

Ja, aber dazu müsste es doch erstmal anhaltspunkte geben, oder? UNd es klingt mir so, als wäre er zum ersten mal mit dem Auto angehalten worden....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 16:08:

Thomas
Ist sowas überhaupt möglich ??? BItte um Aufklärung !!! Es ist wohl so,als ich mein Auto
in deutschland mit Canadischer zulassung fuhr ,wurde mir von seiten des Zolles erklaert[bei anfrage] dass kein Deutscher Staatsbuerger,mit wohnsitz in Deutschland mein Fahrzeug fahren darf solange es auf meinem Namen,und mit Canadischer Zulassung auf deutschen Strassen unterwegs ist!Mein Schwager war bei einer fahrzeugkontrolle am steuer,aber da ich als beifahrer eben neben ihm sass,er nur eine verwarnung ,und ich eine moralpredigt erhielt.Daher meine kenntnisse zur sache,hatte sich allerdings in den 70ziger jahren zugetragen.

By Thomas (217.225.239.205) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 16:53:

@ farendil
der wagen ist auf meinen kumpel in polen angemeldet und ich hatte ihn nur für 2-3 Stunden !!!

By Zoppo Trump (212.90.218.98) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 08:36:

Hallo!

Ich kann Thomas' und Billy Bobs Geschichte nur voll und ganz bestätigen. Nicht einmal Brötchenholen ist erlaubt. Meine Familie hat mal eine Weile in Belgien gewohnt. Das Auto hatte demnach auf belgische Nummern ;-) Mein Vater hat dann mal einen autobegeisterten Onkel in Deutschland damit fahren lassen und prompt gab es ein erweitertes "dududu!" von der Polizei. Ist und bleibt Steuerhinterziehung.

Gruss, Zoppo

By Grobi (217.85.33.10) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:56:

Die deutschen Behörden sind einfach bekloppt...
Wenn ich zum Tanken ins Ausland (Polen) fahre, den Wagen aber nur in D. nutze, mache ich mich wohl auch der Steuerhinterziehung schuldig?!?

Grobi


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