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Videomessung: Videoaufzeichnung von hinten und von vorne?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Videomessung: Videoaufzeichnung von hinten und von vorne?
By Pauline (62.225.112.236) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:54:

Ich habe einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen indem mir als Fahrer und Halter eine Geschw.-überschr. außerhalb geschl. Ortsch. (BAB) um 21 Km/h vorgeworfen werden.
Zulässig: 120 Km/h
Gemessen abzgl. Toleranz: 141 Km/h
Beweismittel: Videomessung, Film 1, Film 2
Ist es nicht zwingend erforderlich, das der Pkw angehalten wird um den Fahrer zu identifizieren? Oder wurde mein Fahrzeug (da zwei Filme vorliegen) einmal von vorne und einmal von hinten gefilmt um den Fahrer identifizieren zu können?
Auf den Weg nach München haben sowohl ich, meine Frau und meine Schwiegermutter am Steuer gesessen. Meine Schwiegermutter meint, dass Sie zu der besagten Zeit den Wagen gefahren hat, ist sich aber da auch nicht so ganz sicher. Kann ich Aussagen, dass ich nicht der Fahrer war und von meinem Verweigerungsrecht gebrauch machen? Muss der Verkehrsverstoß zugegeben werden?
Was passiert, wenn sich anhand der Videoaufzeichnungen herausstellt, dass ich den Wagen gefahren habe obwohl ich das in dem Anhörungsbogen abgelehnt habe?

By Pauline (62.225.112.236) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 15:22:

Es ist echt dringend. Kann mir hier jemand meine Fragen beantworten?

By Multa (172.184.93.232) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 16:42:

Es reicht, wenn Du sie ein Mal stellst! Wenn man sie öfter stellt, kommen auch nciht mehr antworten!

By farendil (217.235.63.241) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:09:

@pauline: bitte keine doppelpostings!

@multa: kommen auch nciht mehr antworten!
von dir schon gar nicht - zumindest wenn man sinvolle antworten meint...
*gg*

@alle: hier gehts weiter!

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